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Kongregation für die Glaubenslehre
Dominus Iesus

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  • IV. EINZIGKEIT UND EINHEIT DER KIRCHE
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IV. EINZIGKEIT UND EINHEIT DER KIRCHE

16. Der Herr Jesus, der einzige Erlöser, hat nicht eine bloße Gemeinschaft von Gläubigen gestiftet. Er hat die Kirche als Heilsmysterium gegründet: Er selbst ist in der Kirche und die Kirche ist in ihm (vgl. Joh 15,1ff.; Gal 3,28; Eph 4,15-16; Apg 9,5); deswegen gehört die Fülle des Heilsmysteriums Christi auch zur Kirche, die untrennbar mit ihrem Herrn verbunden ist. Denn Jesus Christus setzt seine Gegenwart und sein Heilswerk in der Kirche und durch die Kirche fort (vgl. Kol 1,24-27), 47 die sein Leib ist (vgl. 1 Kor 12,12-13.27; Kol 1,18). 48 Wie das Haupt und die Glieder eines lebendigen Leibes zwar nicht identisch sind, aber auch nicht getrennt werden können, dürfen Christus und die Kirche nicht miteinander verwechselt, aber auch nicht voneinander getrennt werden. Sie bilden zusammen den einzigen"ganzen Christus".49 Diese Untrennbarkeit kommt im Neuen Testament auch durch die Analogie der Kirche als der Braut Christi zum Ausdruck (vgl. 2 Kor 11,2; Eph 5,25-29; Offb 21,2.9). 50

Deshalb muss in Verbindung mit der Einzigkeit und der Universalität der Heilsmittlerschaft Jesu Christi die Einzigkeit der von ihm gestifteten Kirche als Wahrheit des katholischen Glaubens fest geglaubt werden. Wie es nur einen einzigen Christus gibt, so gibt es nur einen einzigen Leib Christi, eine einzige Braut Christi:"die eine alleinige katholische und apostolische Kirche".51 Die Verheißungen des Herrn, seine Kirche nie zu verlassen (vgl. Mt 16,18; 28,20) und sie mit seinem Geist zu führen (vgl. Joh 16,13), beinhalten darüber hinaus nach katholischem Glauben, dass die Einzigkeit und die Einheit der Kirche sowie alles, was zu ihrer Integrität gehört, niemals zerstört werden. 52

Die Gläubigen sind angehalten zu bekennen, dass es eine geschichtliche, in der apostolischen Sukzession verwurzelte Kontinuität53 zwischen der von Christus gestifteten und der katholischen Kirche gibt:"Dies ist die einzige Kirche Christi... Sie zu weiden, hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen (vgl. Joh 21,17), ihm und den übrigen Aposteln hat er ihre Ausbreitung und Leitung anvertraut (vgl. Mt 28,18ff.), für immer hat er sie als "die Säule und das Fundament der Wahrheit" (1 Tim 3,15) errichtet. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht [subsistit in] in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird".54 Mit dem Ausdruck"subsistit in" wollte das Zweite Vatikanische Konzil zwei Lehrsätze miteinander in Einklang bringen: auf der einen Seite, dass die Kirche Christi trotz der Spaltungen der Christen voll nur in der katholischen Kirche weiterbesteht, und auf der anderen Seite,"dass außerhalb ihres sichtbaren Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind",55 nämlich in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. 56 Bezüglich dieser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ist festzuhalten, dass"deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet".57

17. Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. 58 Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen. 59 Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt. 60

Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, 61 sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn; die in diesen Gemeinschaften Getauften sind aber durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen deshalb in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche. 62 Die Taufe zielt nämlich hin auf die volle Entfaltung des Lebens in Christus durch das vollständige Bekenntnis des Glaubens, die Eucharistie und die volle Gemeinschaft in der Kirche. 63

"Daher dürfen die Christgläubigen sich nicht vorstellen, die Kirche Christi sei nichts anderes als eine gewisse Summe von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften — zwar getrennt, aber noch irgendwie eine; und es steht ihnen keineswegs frei anzunehmen, die Kirche Christi bestehe heute in Wahrheit nirgendwo mehr, sondern sei nur als ein Ziel zu betrachten, das alle Kirchen und Gemeinschaften suchen müssen".64 In Wirklichkeit"existieren die Elemente dieser bereits gegebenen Kirche in ihrer ganzen Fülle in der katholischen Kirche und noch nicht in dieser Fülle in den anderen Gemeinschaften".65 Deswegen"sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften, nicht ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet".66

Die fehlende Einheit unter den Christen ist gewiss eine Wunde für die Kirche; doch nicht in dem Sinn, dass ihre Einheit nicht da wäre, sondern"insofern es sie hindert, ihre Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen".67




47 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 14.



48 Vgl. ebd., 7.



49 Hl. Augustinus, Enarratio in Psalmos, Ps. 90, Sermo 2,1: CCL 39, 1266; Hl. Gregor der Grosse, Moralia in Iob, Praefatio, 6,14: PL 75, 525; Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 48, a. 2 ad 1.



50 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 6.



51 Großes Glaubensbekenntnis der armenischen Kirche: DH 48; vgl. Bonifatius VIII., Bulle Unam sanctam: DH 870-872; II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.



52 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 4; Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 11: AAS 87 (1995) 927.



53 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 20; vgl. auch Hl. Irenäus, Adversus haereses, III, 3, 1-3: SC 211, 20-44; Hl. Cyprian, Epist. 33, 1: CCL 3B, 164-165; Hl. Augustinus, Contra advers. legis et prophet., 1, 20, 39: CCL 49, 70.



54 II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.



55 Ebd., 8; vgl. ebd., 15; Dekret Unitatis redintegratio, 3; Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 13: AAS 87 (1995) 928f.



56 Der authentischen Bedeutung des Konzilstextes widerspricht deshalb die Interpretation jener, die von der Formel"subsistit in" die Meinung ableiten, dass die einzige Kirche Christi auch in anderen christlichen Kirchen verwirklicht sein könnte."Das Konzil hingegen hatte das Wort "subsistit" gerade deshalb gewählt, um klarzustellen, dass nur eine einzige "Subsistenz" der wahren Kirche besteht, während es außerhalb ihres sichtbaren Gefüges lediglich "Elemente des Kircheseins" gibt, die — da sie Elemente derselben Kirche sind — zur katholischen Kirche tendieren und hinführen" (Kongregation für die Glaubenslehre, Notifikation zu dem Buch"Kirche: Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie" von P. Leonardo Boff OFM: AAS 77 [1985] 758f.).



57 II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 3.



58 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 1: AAS 65 (1973) 396-398.



59 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 14 und 15; Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio, 17: AAS 85 (1993) 848.



60 Vgl. I. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Pastor aeternus: DH 3053-3064; II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 22.



61 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 22.



62 Vgl. ebd., 3.



63 Vgl. ebd., 22.



64 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 1: AAS 65 (1973) 398.



65 Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 14: AAS 87 (1995) 929.



66 II. Vat. Konzil, Erklärung Unitatis redintegratio, 3.



67 Kongregation für die Glaubenslehre; Schreiben Communionis notio, 17: AAS 85 (1993) 849; vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 4.






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