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5.1 Ethische Kriterien und das Problem ihrer Anwendung
Auf moralischer Ebene setzt die Bitte um Vergebung immer die Zubilligung der
Verantwortlichkeit voraus, genau gesagt der Verantwortlichkeit für eine an
anderen begangenen Schuld. Die moralische Verantwortung erstreckt sich
normalerweise auf den Konnex von Tat und Täter. So ergibt sich, dass eine bestimmte
Tat immer einer bestimmten Person bzw. mehreren Personen eignet. Die
Verantwortlichkeit kann objektiv oder subjektiv sein. Die objektive
Verantwortlichkeit bezieht sich auf den moralischen Wert einer Handlung,
insofern sie in sich gut oder schlecht ist, und dann auch auf die Zurechnung
der Handlung an ihren Träger. Die Verantwortlichkeit in subjektiver Hinsicht
meint das Vermögen des individuellen Gewissens, die Gutheit oder
Verwerflichkeit der begangenen Handlung festzustellen. Die subjektive Verantwortlichkeit
erlischt mit dem Tod ihres Akteurs. So ist klar, dass sie nicht über die
Generationen weitergereicht werden kann. Die Nachgeborenen können niemals die
subjektive Verantwortlichkeit ihrer Vorfahren erben. Somit setzt die Vergebung
immer die Zeitgenossenschaft zwischen Opfer und Täter voraus. Die einzige Form
der Verantwortlichkeit, für die es eine geschichtliche Kontinuität gibt, ist
die objektive Verantwortung, der man sich freiwillig persönlich stellen oder
entziehen kann. Denn es ist eine Tatsache, dass die böse Tat wenigstens in
ihren destruktiven Auswirkungen weiterwirkt, die durchaus zu einer schweren
Belastung für das Gewissen und das geschichtliche Gedächtnis der Nachfahren
werden können.
In einem solchen Kontext darf die Solidarität angesprochen werden, die das
Bewusstsein einer Einheit und Reziprozität von Vergangenheit und Gegenwart
formiert. In gewissen Situationen kann diese Gewissensbelastung eine
spezifische Weise des moralischen und religiösen Gedenkens der bösen Tat
auslösen, das man seiner Natur nach gemeinsames Gedächtnis nennen kann.
Es belegt in eindrücklicher Weise die Existenz einer objektiven Solidarität
zwischen denen, die in der Vergangenheit Böses taten, und ihren Erben in der
Gegenwart. Somit ist es möglich, von einer gemeinsamen objektiven
Verantwortlichkeit zu sprechen. Von einer solchen Art von Verantwortung
entlastet man sich vor allem durch die Bitte an Gott, er möge die Sünden der
Vergangenheit vergeben. Dazu gehört die "Reinigung des
Gedächtnisses", die im wechselseitigen Vergeben der Sünden und
Beleidigungen in der Gegenwart kulminiert.
"Das Gedächtnis reinigen" ist der Versuch, aus dem persönlichen
und gemeinschaftlichen Bewusstsein alle Formen von Ressentiment und Gewalt zu
überwinden, die uns die Vergangenheit als Erbe hinterlassen hat. Auf der Basis
einer neuen und vertieften historischen und theologischen Bewertung der
Geschichte öffnet sich der Weg zur Erneuerung des moralischen Handelns. Dies
ereignet sich jedesmal, wenn man zu einer neuen Qualifizierung historischer
Ereignisse gelangt, die eine ganz neue und verschiedene Wirkung auf die
Gegenwart mit sich bringt, vor allem im Hinblick auf eine entstehende
Versöhnung in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und Liebe unter allen Menschen
und besonders zwischen der Kirche und den verschiedenen religiösen, kulturellen
und zivilen Gemeinschaften, mit denen sie in Beziehung steht. Modell eines
solchen Wandels der historischen Beurteilung vergangener Ereignisse aus einem
neuen Blickwinkel kann etwa die Rezeption der Konzilien sein oder die Aufhebung
der wechselseitigen Anathematisierung. Diese Akte sind Sinnbild für das
künftige Leben der ganzen Kirche, da sie eine neue Qualifikation der Geschichte
wagen, um eine andere Ausgestaltung der in der Gegenwart gelebten Beziehungen
zueinander zu ermöglichen. Die Erinnerung an die Spaltung und die Konfrontation
wird geheilt und transponiert in die Form einer versöhnten Erinnerung.
Alle Glieder der Kirche sind eingeladen, sich der versöhnten Erinnerung zu
öffnen und sich davon formen zu lassen.
Die Kombination des historischen und theologischen Urteils bei der
Neuinterpretation der Geschichte verbindet sich hier mit allen moralischen
Rückwirkungen, die sie in der Gegenwart auslöst. Nicht zu vergessen sind einige
moralische Prinzipien, die der Hermeneutik einer Interferenz von historischer
und theologischer Beurteilung entsprechen.
Es handelt sich um folgende Prinzipien:
a. Das Prinzip des Gewissens. Das Gewissen als "moralisches
Urteil" und "moralischer Imperativ" begründet im Angesicht
Gottes die letztgültige Bewertung einer Handlung als gut oder schlecht. In der
Tat kennt allein Gott den moralischen Wert einer jeden menschlichen Tat, wenn
auch die Kirche nach der Lehre Jesu bestimmte Handlungsweisen in Typen
klassifizieren und bewerten kann und mitunter bestimmte Handlungsweisen
verurteilen und ablehnen muss (vgl. Mt 18,15-18).
b. Das Prinzip der Geschichtlichkeit. Wenn es zweifellos zutrifft,
dass jeder menschliche Akt seinem Täter eignet, so handelt doch jedes
individuelle Gewissen und jede Gemeinschaft innerhalb des ihnen eigenen
Horizontes von Raum und Zeit. Um also die sittlichen Akte des Menschen und die
mit ihnen einhergehenden Wirkungen richtig zu verstehen, müssen wir in die
Lebens- und Kulturwelt derer eintreten, die diese Handlungen begangen haben.
Allein auf diese Weise können wir uns ihren Motivationen und ihren leitenden
moralischen Grundüberzeugungen nähern. Dies muss man sagen ohne Vorurteil über
die Solidarität, die die Mitglieder einer bestimmten Gemeinschaft im Durchgang
der Zeiten miteinander verbindet.
c. Das Prinzip des "Paradigmenwechsels". Im Raum der
abendländischen Christenheit gab es bis zum Zeitalter der
"Aufklärung" eine Art Einheit von Kirche und Staat, von Glaube und
Kultur, von Moral und Gesetz, die sich aber bekanntlich seit Anfang des 18.
Jahrhunderts aufgelöst oder modifiziert hatte. Das Resultat war die Ablösung
einer sakralen Ordnung durch eine pluralistische oder säkulare Gesellschaft.
Die Grundmodelle des Denkens und Handelns, die sogenannten "Handlungs- und
Bewertungsparadigmen" änderten sich nachhaltig. Ein solcher
soziokultureller Wandlungsprozess bleibt nicht ohne Auswirkung auf die
moralischen Urteilskriterien. Diese Einsicht rechtfertigt freilich in keiner
Weise die Idee eines Relativismus moralischer Prinzipien oder der Moralität als
solcher.
Der gesamte Prozess einer "Reinigung des Gedächtnisses" erschöpft
sich nicht in der richtigen Verbindung von historischem und theologischem
Urteil und in der korrekten Anwendung der hermeneutischen Prinzipien. Es geht
auch nicht darum, Abscheu vor der Vergangenheit oder eine depressive Haltung zu
erzeugen, die Selbstgeißelung zur kirchlichen Tugend machen wollte.
Vielmehr geht es um das dankbare Bekenntnis zu Gott, der seine
Barmherzigkeit "von Generation zu Generation" (Lk 1,50)
erweist. Denn Gott will das Leben und nicht den Tod des Sünders, er will die
Liebe und nicht Furcht und Angst.
Nicht zu unterschätzen sind auch die exemplarischen Wirkungen, die
von einer großherzigen Bereitschaft zur Mitverantwortung für die Sünden der
Vergangenheit auf die Mentalität in Kirche und Gesellschaft ausgehen. Viele
werden auf die Verpflichtung aufmerksam werden, die von der Wahrheit ausgeht,
und sie werden sich vom Respekt, von der Würde und den Rechten "des Anderen",
besonders des Schwachen, tiefer bestimmen lassen. Mit den zahlreichen Bitten um
Vergebung hat Johannes Paul II. ein gutes Beispiel gegeben, das zur Nachahmung
einlädt. Die Vergebungsbitten fördern in jedem Fall das Zusammenleben der
verschiedenen Gemeinschaften. Eine vorurteilsfreie und großherzige
Gewissenserforschung ist nur zu begrüßen, weil sie die einzelnen und die Völker
auf Wege zur Versöhnung leitet.
Im Licht dieser Klärungen der ethischen Urteilskriterien sollen nun einige
Vorkommnisse aus der Geschichte dargestellt werden, bei denen das Verhalten von
Gliedern der Kirche im ausdrücklichen Widerspruch zum Evangelium Jesu Christi
zu stehen scheint. Mehrere dieser Beispiele hat Johannes Paul II. in Tertio
Millennio Adveniente bereits angesprochen69.
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