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Internationale Theologische Kommission Erinnern und Versohnen IntraText CT - Text |
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1.2 Die Aussagen des Konzils Das II. Vatikanum nimmt die gleiche Perspektive ein wie Paul VI. Die Konzilsväter sagen im Hinblick auf die Verfehlungen gegen die Einheit: "In Demut bitten wir also Gott und die getrennten Brüder um Verzeihung, wie auch wir unseren Schuldigem vergeben."8 Neben den Sünden gegen die Einheit der Kirche greift das Konzil weitere negative Erscheinungen der Geschichte auf, bei denen Christen eine bestimmte Verantwortung zukommt. "Deshalb sind gewisse Geisteshaltungen, die einst auch unter Christen wegen eines unzulänglichen Verständnisses für die legitime Autonomie der Wissenschaft vorkamen, zu bedauern. Durch die dadurch entfachten Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen schufen sie in der Mentalität vieler die Überzeugung von einem Widerspruch zwischen Glauben und Wissenschaft."9 Ähnlich beurteilt das Konzil "die Entstehung des Atheismus", bei der auch die Gläubigen "einen gewissen Anteil" haben können, insofern man sagen muss, "dass sie durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch missverständliche Darstellung der Lehre oder auch durch Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens das wahre Antlitz Gottes und der Religion eher verhüllen als offenbaren"10. Außerdem "beklagt" das Konzil "die Verfolgungen und Manifestationen des Antisemitismus, die sich zu irgendeiner Zeit und von irgend jemandem gegen die Juden gerichtet haben"11. Dennoch verbindet das Konzil mit diesem Bedauern keine Bitte um Vergebung für die genannten historischen Fakten. Vom theologischen Standpunkt aus unterscheidet das Konzil zwischen der unzerstörbaren Treue der Kirche und den Verfehlungen ihrer Glieder, Klerikern wie Laien, gestern und heute12, d.h. zwischen sich selbst, insofern sie die Braut Christi ist "ohne Makel und Runzeln, heilig und unversehrt" (Eph 5,27), und ihren Söhnen und Töchtern, die Sünder sind, denen vergeben wurde und die berufen sind zu steter Umkehr und Erneuerung im Heiligen Geist. "Die Kirche, die in ihrem eigenen Schoß Sünder umfasst, ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und der Erneuerung."13 Das Konzil hat auch schon einige Unterscheidungskriterien herausgearbeitet hinsichtlich von Schuld oder Verantwortlichkeit der jetzt Lebenden für die Verfehlungen aus der Zeit früherer Generationen. So wurde in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen, die einmal das Verhältnis von Juden und Christen, zum anderen das Verhältnis zwischen den getrennten Christen aufgreifen, klargestellt, dass man den Zeitgenossen nicht die Sünden der Vorfahren anlasten kann, nur weil sie Mitglieder derselben religiösen Gemeinschaft sind: - "Obgleich die jüdischen
Obrigkeiten mit ihren Anhängern auf den Tod Christi gedrungen haben, kann man
dennoch die Ereignisse seines Leidens weder allen damals lebenden Juden ohne
Unterschied noch den heutigen Juden zur Last legen."14 Für das erste Heilige Jahr, das nach dem Konzil 1975 gefeiert wurde, hatte Paul VI. das Thema "Erneuerung und Versöhnung"16 vorgegeben, und er präzisierte es dann in der Exhortatio Apostolica Paterna cum benevolentia. Versöhnung muss sich vor allem und zuerst unter den Gläubigen der katholischen Kirche vollziehen".17 Wie seit seinen Anfängen bleibt das Heilige Jahr eine Gelegenheit zur Umkehr und Wiederversöhnung der Sünder mit Gott mittels des Heilsdienstes der Kirche, den sie in ihren Sakramenten ausübt.
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8 Unitatis redintegratio, 7. 9 Gaudium et spes, 36. 10 Ebd. 19. 11 Nostra aetate, 4. 12 Gaudium et spes, 43 § 6. 13 Lumen gentium, 8; vgl. Unitatis redintegratio, 6: "Die Kirche wird auf dem Wege ihrer Pilgerschaft von Christus zu dieser dauernden Reform gerufen, deren sie allezeit bedarf, soweit sie menschliche und irdische Einrichtung ist." 14 Nostra aetate, 4. 15 Unitatis redintegratio, 3. 16 Vgl. Paul VL, Apostolisches Schreiben Apostolorum limina, 23. Mai 1974 (Enchiridion Vaticanum 5, 305). 17 Paul VL, Exhortatio Paterna cum benevolentia, 8. Dezember 1974 (Enchiridion Vaticanum 5, 526-553). |
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