Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 3, 27 | zu erlassen, Urteile zu fällen und alles, was zur Ordnung
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 2 2, 58 | dogmatischen Prinzipien40 kann in Fällen, die vom Apostolischen Stuhl
3 4, 100| festgelegt werden. In besonderen Fällen und aus gerechtem Grunde
4 4, 104| ermächtigt, in einzelnen Fällen jenen Klerikern, für die
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 5 5, 45 | bleiben, daß in solchen Fällen niemand das Recht hat, die
6 6, 52 | Eheleute letztlich selbst fällen. In ihrem ganzen Verhalten
7 10, 82 | Länge zu ziehen. In vielen Fällen gibt der Einsatz terroristischer
8 10, 93 | d) In vielen Fällen besteht die Notwendigkeit,
Optatam totius
Kapitel, Absatz 9 Vorw, 11 | abgewogene Entscheidungen zu fällen, und in einem treffenden
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 10 2, 23 | entsteht. In den einzelnen Fällen wäge man alle Umstände genau
11 2, 26 | bestellt. In besonderen Fällen können ihm von der zuständigen
12 3, 38 | verpflichtende Rechtskraft nur in den Fällen, in denen entweder das allgemeine
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 13 2, 8 | verbietet in den meisten Fällen die Gottesdienstgemeinschaft,
14 2, 8 | sie indessen in manchen Fällen. Wie man sich hier konkret
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