Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 1 1, 47| kirchlichen Autorität des jeweiligen Gebietes die pastoralliturgische
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 2 10, 94| Gesetz orientiert und die jeweiligen Verhältnisse berücksichtigt.
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 3 0, 1 | widerstreitenden Kräfte. Nach den jeweiligen Altersstufen sollen sie
4 0, 7 | durch Einrichtungen, die den jeweiligen Umständen Rechnung tragen.
Ad gentes
Kapitel, Absatz 5 1, 9 | Menschen oder auch in den jeweiligen Riten und Kulturen der Völker
6 6, 38| aller Missionen gemäß den jeweiligen Bedürfnissen anzueifern7.
Perfectae caritatis
Absatz 7 1 | sowie - unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart - der Gesellschaften
8 9 | haben. Unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart sollen sie die
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 9 2, 30| Gläubigen zur vollen, dem jeweiligen Alter angepaßten Kenntnis
10 2, 31| aber sollen sich in ihrer jeweiligen Pfarrei jener Festigkeit
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 11 1, 4 | Vollkommenheit streben20 und, ihrer jeweiligen Stellung entsprechend, bemüht
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 12 2, 13| allem durch Erfüllung ihrer jeweiligen Berufsaufgabe mit Sachverstand
13 2, 22| enger Verbindung mit ihrer jeweiligen internationalen katholischen
|