Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 2, 9 | gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen
2 2, 13| Kirche und die Gläubigen einzeln und insgesamt der Urgrund
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 3 2, 60| Priester bleibt die Freiheit, einzeln zu zelebrieren, jedoch nicht
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 4 3, 34| gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen
5 9, 76| Bedingung dafür, daß die Bürger einzeln oder im Verbund am Leben
6 9, 78| Aber auch die Staatsbürger, einzeln oder in Gruppen, sollen
7 10, 97| zweifellos die Mitarbeit, die sie einzeln und organisiert in den vorhandenen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 8 6, 36| aber die Christgläubigen, einzeln und insgesamt, über die
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 9 3, 19| Außerdem sollen die Bischöfe einzeln oder gemeinsam nach geeigneteren
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 10 2, 7 | gelegt hat, ob man sie nun einzeln in sich selbst betrachtet
11 4, 18| erwarten kann, als wenn jeder einzeln für sich handelt. In der
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 12 Vorw, 3 | vereint sind. Sie üben es einzeln für die ihnen zugewiesenen
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 13 Vorw, 1 | bekennen, und zwar nicht nur einzeln für sich, sondern auch in
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