Dei verbum
Kapitel, Absatz 1 6, 21 | Gespräch auf. Und solche Gewalt und Kraft west im Worte
Lumen gentium
Kapitel, Absatz 2 2, 10 | bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche
3 3, 18 | über Einrichtung, Dauer, Gewalt und Sinn des dem Bischof
4 3, 19 | sie in Teilhabe an seiner Gewalt alle Völker zu seinen Jüngern
5 3, 22 | unbeschadet dessen primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen.
6 3, 22 | höchste und universale Gewalt über die Kirche und kann
7 3, 22 | der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche63.
8 3, 22 | die ganze Kirche63. Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung
9 3, 22 | immerfort stärkt. Die höchste Gewalt über die ganze Kirche, die
10 3, 22 | Die gleiche kollegiale Gewalt kann gemeinsam mit dem Papst
11 3, 24 | Apostel vom Herrn, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden
12 3, 27 | vgl. Lk 22,26-27). Diese Gewalt, die sie im Namen Christi
13 3, 27 | ordentliche und unmittelbare Gewalt zu, auch wenn ihr Vollzug
14 3, 27 | werden kann. Kraft dieser Gewalt haben die Bischöfe das heilige
15 3, 27 | haben eine ihnen eigene Gewalt inne und heißen in voller
16 3, 27 | leiten95. Folglich wird ihre Gewalt von der obersten und allgemeinen
17 3, 27 | obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet, sondern
18 3, 28 | hängen in der Ausübung ihrer Gewalt von den Bischöfen ab; dennoch
19 4, 36 | 1 Kor 15,27-28). Diese Gewalt teilte er seinen Jüngern
20 Nachtr, 70| Gleichrangigen, die etwa ihre Gewalt auf ihren Vorsitzenden übertrügen,
21 Nachtr, 72| der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche."
22 Nachtr, 72| notwendig, damit die Fülle der Gewalt des Bischofs von Rom nicht
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 23 2, 22 | Pression, die der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen.~
24 3, 33 | Stärke der öffentlichen Gewalt. Damit aber alle Bürger
25 4, 40 | wirkt Christus, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden
26 6, 55 | beitragen. Die staatliche Gewalt möge es als ihre heilige
27 7, 62 | Aufgabe der öffentlichen Gewalt ist es nicht, die Kulturformen
28 8, 66 | Eingreifen der öffentlichen Gewalt. Zugleich haben die Fortschritte
29 8, 68 | Machtgebot der öffentlichen Gewalt zu überantworten. Sowohl
30 8, 74 | Sache der öffentlichen Gewalt ist es auch, Vorsorge zu
31 9, 76 | untereinander und zur öffentlichen Gewalt. Aus dem lebendigeren Bewußtsein
32 9, 76 | Ausübung der staatlichen Gewalt zum Eigennutz einer bestimmten
33 9, 76 | Grenzen der öffentlichen Gewalt.~
34 9, 77 | Institutionellen oder durch brutale Gewalt, sondern vor allem als moralische
35 9, 77 | Ausübung der politischen Gewalt in der Gemeinschaft als
36 9, 77 | Staatsbürger von einer öffentlichen Gewalt, die ihre Zuständigkeit
37 9, 77 | Ausübung der öffentlichen Gewalt ordnet, kann entsprechend
38 9, 78 | Institutionen der öffentlichen Gewalt in Verbindung mit einem
39 9, 78 | nicht eine zu umfangreiche Gewalt zugestehen noch von ihr
40 10, 81 | Rechte darauf verzichten, Gewalt anzuwenden, sich vielmehr
41 Ende, 100| göttlichen Berufung ohne Gewalt und ohne Hintergedanken
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 42 1, 1 | Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer
43 1, 2 | wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen
44 1, 3 | einer rein menschlichen Gewalt weder befohlen noch verhindert
45 1, 3 | Demnach muß die staatliche Gewalt, deren Wesenszweck in der
46 1, 4 | Maßnahmen der staatlichen Gewalt daran gehindert werden,
47 1, 5 | von seiten der staatlichen Gewalt das Recht der Eltern anerkannt
48 1, 6 | einer jeden staatlichen Gewalt6. Die Staatsgewalt muß also
49 1, 6 | daß es für die öffentliche Gewalt ein Unrecht wäre, den Bürgern
50 1, 6 | wenn auf irgendeine Weise Gewalt angewendet wird zur Zerstörung
51 1, 11 | Mt 12,20). Die staatliche Gewalt und ihre Rechte erkannte
52 1, 11 | widersprachen, nicht mit Gewalt aufdrängen. Sein Reich wird
53 1, 11 | Autorität: " Es gibt keine Gewalt, die nicht von Gott stammt",
54 1, 11 | untertan ...; wer sich der Gewalt widersetzt, widersteht der
55 1, 11 | nicht, der öffentlichen Gewalt zu widersprechen, wenn sie
56 1, 13 | einer jeden öffentlichen Gewalt erhebt die Kirche Anspruch
Ad gentes
Kapitel, Absatz 57 1, 3 | durch ihn die Menschen der Gewalt der Finsternis und Satans
58 1, 5 | hatte, gründete er, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 59 3, 14 | machen, damit die staatliche Gewalt gerecht ausgeübt wird und
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 60 Vorw, 2 | Vorrang der ordentlichen Gewalt über alle Kirchen. Aber
61 1, 4 | der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche. Diese
62 1, 4 | die ganze Kirche. Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung
63 1, 4 | ausgeübt werden."2 Diese Gewalt nun "wird in feierlicher
64 1, 4 | Die gleiche kollegiale Gewalt kann gemeinsam mit dem Papst
65 1, 8 | eigenständige und unmittelbare Gewalt zu, die zur Ausübung ihres
66 1, 8 | Hirtenamtes erforderlich ist. Die Gewalt, die der Papst kraft seines
67 1, 8 | Maßgabe des Rechtes ihre Gewalt ausüben, in einem besonderen
68 1, 9 | vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient
69 2, 15 | hängen bei der Ausübung ihrer Gewalt sowohl die Priester ab,
70 2, 27 | eines bestimmten Ritus jene Gewalt, die das allgemeine Recht
71 2, 35 | nichtexemten, unterstehen der Gewalt der Ortsoberhirten in den
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 72 1, 12 | 12. Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf
73 1, 12 | Pressefreiheit. Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung
74 1, 12 | die gleiche öffentliche Gewalt, die kraft ihres Amtes für
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