Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 6, 45 | allenthalben errichteten Institute, damit sie nach dem Geist
2 6, 45 | Herde des Herrn können alle Institute des Standes der Vollkommenheit
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 3 0, 3 | Aufgaben, eigene Schulen und Institute zu gründen, soweit dies
4 0, 9 | technischen Schulen, die Institute für Erwachsenenbildung und
5 0, 10 | Universitäten und Fakultäten Institute sehr gefördert werden, die
Ad gentes
Kapitel, Absatz 6 4, 23 | gleichzeitig in der Kirche Institute4, welche die Pflicht der
7 4, 23(4)| hier Orden, Kongregationen, Institute und Vereinigungen, die in
8 4, 27 | durchführen wollen. Diese Institute haben sich ganz oder mit
9 4, 27 | gegründet haben, werden die Institute mit ihrem Eifer und ihrer
10 4, 27 | werden müssen, bleiben die Institute vollauf unentbehrlich. ~ ~
11 5, 29 | Ungläubigen, der Werke und Institute, der Helfer und Missionare
12 5, 29 | Bischofskonferenzen, wie auch Leiter der Institute und der Päpstlichen Missionswerke.
13 5, 32 | Bischofskonferenzen und die Institute sollen in gemeinsamen Überlegungen
14 5, 32 | getroffen werden. Obwohl die Institute bereit sein werden, das
15 5, 32 | getroffen werden, daß die Institute, sofern dies ihren Zielen
16 5, 33 | 33. Institute, die in dem gleichen Territorium
17 5, 33 | Ordensgemeinschaften, in denen alle Institute derselben Nation oder Region
18 5, 34 | wünschenswert, daß wissenschaftliche Institute, die Missiologie und andere
19 6, 40 | 40. Die religiösen Institute des kontemplativen und aktiven
20 6, 40 | und verpflichtet13. Die Institute des kontemplativen Lebens
21 6, 40 | bringen läßt16. Ja, diese Institute werden gebeten, Niederlassungen
22 6, 40 | Leuchtkraft verleihen. Die Institute des aktiven Lebens aber -
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 23 3, 21 | kümmern, daß gleichartige Institute der verschiedenen Nationen
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 24 1, 4 | approbierten Vereinigungen oder Institute beigetreten sind, die diesen
25 5, 25 | und den Bestimmungen der Institute gern der Förderung der Werke
26 6, 32 | auch Zentren und höhere Institute errichtet, die schon beste
Optatam totius
Kapitel, Absatz 27 Vorw, 5 | diesem Zweck müssen geeignete Institute oder wenigstens gut geplante
28 Vorw, 18 | geeignet sind, an besondere Institute, Fakultäten oder Universitäten
Perfectae caritatis
Absatz 29 1 | von der Lebensordnung der Institute handeln, in denen Keuschheit,
30 2 | Ursprungs der einzelnen Institute, zugleich aber deren Anpassung
31 2 | Kirche zum Nutzen, daß die Institute ihre Eigenart und ihre besondere
32 2 | und zu bewahren. ~c) Alle Institute sollen am Leben der Kirche
33 2 | Kräften fördern. ~d) Die Institute sollen dafür sorgen, daß
34 5 | 5. Die Mitglieder aller Institute sollen sich bewußt bleiben,
35 5 | müssen die Mitglieder aller Institute, da sie zuerst und einzig
36 6 | müssen die Mitglieder der Institute den Geist des Gebetes und
37 7 | Kontemplation hingeordneten Institute, deren Mitglieder in Einsamkeit
38 8 | gefördert. Deshalb müssen diese Institute ihre Lebensart und ihr Brauchtum
39 11 | Aufgabe betrachten; die Institute ihrerseits müssen den ihnen
40 13 | Erbe erlauben. Auch die Institute als ganze sollen danach
41 13 | unterstützen. Obschon die Institute, unbeschadet der Regeln
42 18 | zeitgemäße Erneuerung der Institute hängt wesentlich von der
43 19 | 19. Bei Gründungen neuer Institute soll man ernstlich prüfen,
44 19 | unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen. In den Missionsgebieten
45 20 | 20. Die Institute sollen ihre eigenen Arbeiten
46 22 | angebracht erscheint, sollen Institute und Klöster eigenen Rechts,
47 23 | des Zieles der einzelnen Institute, zum wirksameren Einvernehmen
48 24 | pflegen und schützen. Die Institute haben das Recht, ihre Gemeinschaft
49 25 | 25. Die Institute, für die diese Normen einer
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 50 2, 17 | durch pastoralsoziologische Institute tragen sehr viel dazu bei,
51 2, 33 | die Mitglieder der übrigen Institute zählen, die sich zu den
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 52 2, 15 | Schulen, Fakultäten und Institute, auf denen Journalisten,
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