Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 8, 58| 58. Im öffentlichen Leben Jesu erscheint seine
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 2 1, 27| die Messe in jedem Fall öffentlichen und sozialen Charakter hat -
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 3 2, 22| Mittel der Pression, die der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen.~
4 3, 27| Verbindungen und Institutionen öffentlichen oder privaten Rechts. Obschon
5 3, 31| Frieden. Die privaten und öffentlichen menschlichen Institutionen
6 3, 32| Gemeinwohl beiträgt und auch die öffentlichen oder privaten Institutionen,
7 3, 33| die notwendige Stärke der öffentlichen Gewalt. Damit aber alle
8 7, 62| unterrichtet werde9. Aufgabe der öffentlichen Gewalt ist es nicht, die
9 8, 66| häufigere Eingreifen der öffentlichen Gewalt. Zugleich haben die
10 8, 68| ausschließlich dem Machtgebot der öffentlichen Gewalt zu überantworten.
11 8, 69| Aufnahmeland, namentlich aber die öffentlichen Stellen, dürfen sie nicht
12 8, 72| den Einzelnen als auch den öffentlichen Gewalten dringend ans Herz,
13 8, 73| derzeitigen privaten und öffentlichen Verbrauchsbedürfnisse bereitgestellt
14 8, 74| Entschädigung erfolgen. Sache der öffentlichen Gewalt ist es auch, Vorsorge
15 9, 76| Bürger untereinander und zur öffentlichen Gewalt. Aus dem lebendigeren
16 9, 76| der menschlichen Person im öffentlichen Leben besser geschützt sind,
17 9, 76| Gebrauch und die Grenzen der öffentlichen Gewalt.~
18 9, 77| die Staatsbürger von einer öffentlichen Gewalt, die ihre Zuständigkeit
19 9, 77| Verfassung und die Ausübung der öffentlichen Gewalt ordnet, kann entsprechend
20 9 | Die Mitarbeit aller am öffentlichen Leben~
21 9, 78| Ämter und Institutionen der öffentlichen Gewalt in Verbindung mit
22 9, 78| oder in Gruppen, sollen der öffentlichen Autorität nicht eine zu
23 10, 85| sind sehr abhängig von der öffentlichen Meinung und Einstellung
24 10, 85| und ein neuer Geist in der öffentlichen Meinung dringend notwendig.
25 10, 96| geschieht sowohl durch ihre öffentlichen Institutionen wie durch
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 26 | klar heraus und legt sie in öffentlichen Erklärungen nieder3. Um
27 0, 6 | Gerechtigkeit" darauf sehen, daß die öffentlichen Mittel so ausgegeben werden,
28 0, 10| bewandert, wichtigen Aufgaben im öffentlichen Leben gewachsen und Zeugen
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 29 1, 1 | rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen
30 1, 4 | gerechten Erfordernisse der öffentlichen Ordnung nicht verletzt werden,
31 1, 4 | keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres
32 1, 7 | Sorge um jenen ehrenhaften öffentlichen Frieden, der in einem geordneten
33 1, 7 | pflichtgemäße Wahrung der öffentlichen Sittlichkeit. Dies alles
34 1, 7 | fällt unter den Begriff der öffentlichen Ordnung. Im übrigen soll
35 1, 11| scheuten sie sich nicht, der öffentlichen Gewalt zu widersprechen,
36 1, 13| zwischen der Kirche und den öffentlichen Gewalten sowie der gesamten
37 1, 13| und angesichts einer jeden öffentlichen Gewalt erhebt die Kirche
38 1, 15| Regierungsformen, in denen die öffentlichen Gewalten trotz der Anerkennung
Ad gentes
Kapitel, Absatz 39 2, 12| die von privaten sowie öffentlichen Institutionen, von Regierungen,
40 2, 17| kanonische Sendung in einer öffentlichen liturgischen Feier gegeben
41 5, 33| Missionare, Beziehungen zu den öffentlichen Behörden oder zu den internationalen
42 6, 41| welche Verantwortung im öffentlichen Leben tragen. Besonderen
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 43 3, 14| entsprechen. Katholiken, die in öffentlichen Fragen sachverständig und
44 3, 14| die gesellschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen im Geist des
45 4, 18| diese oft dem Druck der öffentlichen Meinung und der Institutionen
Optatam totius
Kapitel, Absatz 46 Vorw, 2 | verschiedenen Mittel der öffentlichen Meinungsbildung. Sie sollen
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 47 2, 17| oder die Ausbreitung des öffentlichen Kultes zu fördern, soziale
48 2, 35| Ortsoberhirten in den Dingen, die den öffentlichen Vollzug des Gottesdienstes
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 49 2, 8 | Verbindung mit dem privaten und öffentlichen Gebet für die Einheit der
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 50 1, 12| die Pressefreiheit. Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die
51 1, 12| Zudem ist es Sache der öffentlichen Hand, solche Unternehmen
|