Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 3, 28 | Weihe und hängen in der Ausübung ihrer Gewalt von den Bischöfen
2 4, 31 | Dingen zu tun haben, sogar in Ausübung eines weltlichen Berufes.
3 4, 34 | an seinem Priesteramt zur Ausübung eines geistlichen Kultes
4 4, 36 | umgestaltet wird und der Ausübung der Tugenden eher förderlich
5 5, 41 | einzigen Mittler, in täglicher Ausübung ihrer Pflicht in der Liebe
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 6 1, 28 | Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und
7 7, 126 | der Kirche Freiheit der Ausübung haben, sofern sie nur den
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 8 8, 67 | Erzielung von Gewinn oder Ausübung von Macht, sondern im Dienst
9 9, 76 | Pflichten aller bei der Ausübung der staatsbürgerlichen Freiheit,
10 9, 76 | Verbrechen vermehren und die Ausübung der staatlichen Gewalt zum
11 9, 77 | ergibt sich, daß sich die Ausübung der politischen Gewalt in
12 9, 77 | eigene Verfassung und die Ausübung der öffentlichen Gewalt
13 9, 78 | gesellschaftlichen Gruppen und deren Ausübung sollen anerkannt, geschützt
14 9, 78 | Überall jedoch, wo die Ausübung von Rechten um des Gemeinwohls
15 9, 79 | Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 16 0, 8 | erinnert sie daran, daß die Ausübung solchen Rechts auch der
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 17 1, 2 | nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden,
18 1, 3 | Denn die Verwirklichung und Ausübung der Religion besteht ihrem
19 1, 7 | verwirklicht, und deshalb ist ihre Ausübung gewissen umgrenzenden Normen
20 1, 7 | sozialen Gruppen sind bei der Ausübung ihrer Rechte durch das Sittengesetz
Ad gentes
Kapitel, Absatz 21 2, 16 | Bischofs, sei es in der Ausübung sozialer oder caritativer
22 3, 20(4)| soweit es zur richtigen Ausübung des Apostolates nötig ist,
23 5, 30 | Arbeiten unterstellt, die zur Ausübung des Apostolates gehören11.
24 5, 34 | sach- und ordnungsgemäße Ausübung der missionarischen Tätigkeit
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 25 2, 8 | Heiligkeit der Priester in der Ausübung ihres Dienstes fördern und
26 3, 13 | aufrichtige und unermüdliche Ausübung ihrer Ämter im Geist Christi.
27 3, 14 | erreichen, wenn sie in der Ausübung ihres Amtes dem Beispiel
28 3, 15 | Priester, wenn sie bei der Ausübung ihres Amtes in kluger Weise
29 3, 17 | Bischöfe, anläßlich der Ausübung eines kirchlichen Amtes
30 Ende, 22 | daran denken, daß sie in der Ausübung ihres Amtes nie allein sind,
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 31 2, 6 | Unzählige Gelegenheiten zur Ausübung des Apostolates der Evangelisierung
32 5, 24 | geistliche Hilfen zu geben, seine Ausübung auf das kirchliche Gemeinwohl
33 5, 24 | unterstehen dann die Laien bei der Ausübung ihres Amtes voll der höheren
34 5, 25 | Recht und die Pflicht zur Ausübung des Apostolates allen Gläubigen,
35 6, 31 | apostolische Bildung auch zur Ausübung dieser Werke anleiten, damit
Optatam totius
Kapitel, Absatz 36 Vorw, 21 | 21. Da die Alumnen die Ausübung des Apostolats nicht nur
Perfectae caritatis
Absatz 37 23 | sind zu fördern. In der Ausübung des Apostolats ist auf entsprechende
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 38 1, 7 | festgehalten oder an der Ausübung ihres Amtes gehindert werden,
39 1, 8 | unmittelbare Gewalt zu, die zur Ausübung ihres Hirtenamtes erforderlich
40 1, 9 | 9. Bei der Ausübung der höchsten, vollen und
41 2, 15 | Von ihnen hängen bei der Ausübung ihrer Gewalt sowohl die
42 2, 19 | 19. Bei der Ausübung ihres apostolischen Amtes,
43 2, 19 | ist es nicht erlaubt, die Ausübung ihres kirchlichen Amtes
44 2, 27 | Diözese, sondern auch für die Ausübung des Apostolats. Es ist sehr
45 2, 28 | Priestertum Christi und dessen Ausübung Anteil und werden so zu
46 2, 28 | Bischofsstandes bestellt. In der Ausübung der Seelsorge jedoch nehmen
47 2, 31 | Eigenschaften, die für die rechte Ausübung der Seelsorge erforderlich
48 2, 35 | Werke, insoweit sie die Ausübung des Apostolats betreffen.
49 Auftr, 44 | leichteren und besseren Ausübung ihres Hirtendienstes geboten
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 50 2, 6 | Aufgabe in der Kenntnis und Ausübung ostkirchlicher Gebräuche,
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