Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 4, 30 | gleicher Weise an Laien, Ordensleute und Kleriker. Doch einiges
2 4, 31 | Dienstamt zugeordnet; und die Ordensleute geben durch ihren Stand
3 6 | 6. Kapitel: Die Ordensleute~
4 6, 46 | 46. Die Ordensleute sollen sorgfältig darauf
5 6, 46 | darf keiner meinen, die Ordensleute würden durch ihre Weihe
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 6 6, 118| Noviziaten und Studienhäusern der Ordensleute beiderlei Geschlechts sowie
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 7 0, 10 | und vorgebildete Priester, Ordensleute und Laien der studierenden
Ad gentes
Kapitel, Absatz 8 4, 23 | oder Auswärtige: Priester, Ordensleute oder Laien. Ausgesondert
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 9 5, 25 | Vereinigungen fördern. Die Ordensleute endlich, Brüder oder Schwestern,
10 5, 26 | sollen auch Kleriker und Ordensleute mit den Laien zusammenarbeiten. ~
Perfectae caritatis
Absatz 11 5 | Geist (vgl. Röm 8,1-13). Die Ordensleute sollen also, treu ihren
12 12 | Mt 19,12), zu der die Ordensleute sich verpflichten, soll
13 12 | himmlischen Güter und für die Ordensleute ein vorzügliches Mittel,
14 12 | einzigen Bräutigam. Die Ordensleute sollen also treu zu ihrem
15 13 | geschätzt wird, sollen die Ordensleute mit liebendem Eifer pflegen
16 13 | Unterhalt der Armen, die alle Ordensleute im Herzen Christi lieben
17 14 | des Gehorsams bringen die Ordensleute die volle Hingabe ihres
18 15 | werden (vgl. Apg 2,42). Die Ordensleute sollen als Glieder Christi
19 23 | gemeinsamer Belange der Ordensleute sehr dienlich sein können,
20 24 | Ortsordinarien geschehen. Die Ordensleute aber sollen sich bewußt
21 25 | offenkundigen Werke. So mögen alle Ordensleute durch die Reinheit des Glaubens,
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 22 2, 15 | Heiligkeit der Kleriker, Ordensleute und Laien nach der Berufung
23 2, 23 | kennenzulernen und auch die Ordensleute und Laien, die in der Diözesanarbeit
24 2, 27 | besonders ausgewählte Kleriker, Ordensleute und Laien angehören. Aufgabe
25 2, 30 | nicht nur die Hilfe der Ordensleute erbitten, sondern ebenso
26 2, 31 | Wahrung des Rechtes der Ordensleute alle Vorschlags-, Ernennungs-
27 2, 32 | vornehmen kann. ~4) Die Ordensleute ~
28 2, 33 | 33. Alle Ordensleute, zu denen im folgenden auch
29 2, 34 | haben. Auch die anderen Ordensleute, Männer wie Frauen, gehören
30 2, 35 | Nachfolgern der Apostel sollen die Ordensleute immer ergebenen Gehorsam
31 2, 35 | unterstehen18. Mehr noch: die Ordensleute sollen den Gesuchen und
32 2, 35 | fördern. ~2) Diejenigen Ordensleute aber, die in das äußere
33 2, 35 | kirchliche Obrigkeit die Ordensleute an sich zieht und von der
34 2, 35 | jedoch nicht aus, daß die Ordensleute in den einzelnen Diözesen
35 2, 35 | dies verlangen21. ~4) Alle Ordensleute, die exemten und die nichtexemten,
36 2, 35 | katholischen Schulen der Ordensleute unterstehen den Ortsoberhirten
37 2, 35 | wobei jedoch das Recht der Ordensleute hinsichtlich der Schulleitung
38 2, 35 | Schulleitung erhalten bleibt. Die Ordensleute sind ebenfalls gehalten,
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 39 2, 10 | Bildung der Gläubigen und der Ordensleute ganz besonders ab. Auch
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 40 5, 22 | ostkirchlichen Kleriker und Ordensleute nach den Vorschriften und
|