Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 Nachtr, 71 | höchsten Obrigkeit gebilligten Richtlinien. Eine derartige weitere
2 Nachtr, 72 | einberufen und leiten, die Richtlinien für das Verfahren approbieren
3 Nachtr, 73 | höchsten Autorität gebilligten Richtlinien immer zu beobachten sind.
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 4 Vorw, 3 | zu rufen und praktische Richtlinien aufzustellen. Unter diesen
5 Vorw, 3 | Unter diesen Grundsätzen und Richtlinien sind manche, die sowohl
6 Vorw, 3 | die folgenden praktischen Richtlinien so zu verstehen, daß sie
7 2, 55 | Geheimnisse des Glaubens und die Richtlinien für das christliche Leben
8 3, 66 | und zwar nach folgenden Richtlinien: ~a) Bei der Spendung der
9 4, 92 | Stundengebetes die folgenden Richtlinien eingehalten werden: ~a)
10 6, 115 | Liturgie zu. Unter Wahrung der Richtlinien und Vorschriften der kirchlichen
11 6, 121 | Handlungen selbst gemäß den Richtlinien und Vorschriften der Rubriken
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 12 | Schulen, einige grundlegende Richtlinien nieder, die dann durch eine
Ad gentes
Kapitel, Absatz 13 2, 15 | getrennten Brüdern, gemäß den Richtlinien des Dekretes über die Ökumenismus,
14 2, 16 | praktischen Seite, müssen nach den Richtlinien des Konzils37 mit dem Bemühen
15 3, 19 | Lebens reifen, das nach den Richtlinien dieses Konzils zu erneuern
16 5, 32 | gemeinsamen Überlegungen die Richtlinien festlegen, die die Beziehungen
17 6, 36 | hervorbringen, wenn es - nach den Richtlinien des Dekrets über den Ökumenismus3 -
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 18 3, 14 | wieweit es nämlich mit den Richtlinien der Kirche für ihre Heilssendung
19 3, 17 | sachgerecht und nach den Richtlinien der kirchlichen Gesetze
20 3, 20 | Verpflichtung mahnen und Richtlinien ausarbeiten lassen - sei
Optatam totius
Kapitel, Absatz 21 Vorw, 1(2) | Oberen nach den allgemeinen Richtlinien vorgenommen werden (S. Congreg.
22 Vorw, 2(5) | veröffentlichten Statuen und Richtlinien); ders., Motupr. Cum supremæ "
23 Vorw, 2(5) | veröffentlichten Statuten und Richtlinien; a. a. O. 298-301; II. Vat.
24 Vorw, 6(10)| beigefügten allgemeinen Richtlinien. Paul VI., Ep. Apost. Summi
25 Vorw, 20 | methodisch richtig und den Richtlinien der kirchlichen Autorität
Perfectae caritatis
Absatz 26 1 | Weltinstitute. Die besonderen Richtlinien für ihre rechte Auslegung
27 4 | eines Instituts unerläßlich. Richtlinien für die zeitgemäße Erneuerung
28 7 | genannten Grundsätzen und Richtlinien zeitgemäßer Erneuerung überprüft
29 17 | Ein Gewand, das diesen Richtlinien nicht entspricht, muß geändert
30 24 | Klugheit und unter Wahrung der Richtlinien des Heiligen Stuhles und
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 31 2, 23 | dabei folgende allgemeine Richtlinien vor Augen: ~1) Bei der Abgrenzung
32 2, 35 | werden folgende grundlegende Richtlinien erlassen: ~1) Den Bischöfen
33 2, 35 | die nötigenfalls nach den Richtlinien dieses Konzilsdekretes zweckentsprechend
34 3, 42 | Seelsorgsaufgaben bestehe, deren Richtlinien auch durch das allgemeine
35 Auftr, 44 | damit ihnen zuverlässige Richtlinien zur leichteren und besseren
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 36 1, 4 | ökumenischem Geiste durch geeignete Richtlinien, Anordnungen oder Reskripte
37 6, 26 | getrennten Ostkirchen folgende Richtlinien festgelegt: ~
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 38 1, 11 | festgelegte moralische Richtlinien zu beobachten. Immer aber
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