Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 3, 22 | die Bischöfe, unter treuer Wahrung des primatialen Vorrangs
2 3, 25 | räumlich getrennt, jedoch in Wahrung des Gemeinschaftsbandes
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 3 1, 38 | 38. Unter Wahrung der Einheit des römischen
4 2, 53 | die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher
5 3, 66 | Muttersprache gebraucht werden unter Wahrung der Vorschriften von Art.
6 6, 115| sie zur Liturgie zu. Unter Wahrung der Richtlinien und Vorschriften
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 7 3, 31 | entschieden ankämpfen und die Wahrung der Grundrechte des Menschen
8 7, 62 | Unverletzlichkeit, freilich unter Wahrung der Rechte der Person und
9 7, 62 | gefordert, daß der Mensch unter Wahrung der sittlichen Ordnung und
10 7, 65 | Theologen veranlaßt, immer unter Wahrung der der Theologie eigenen
11 10, 81 | nicht versagen, die bei der Wahrung ihrer Rechte darauf verzichten,
12 10, 85 | um für alle Sicherheit, Wahrung der Gerechtigkeit und Achtung
13 Ende, 100| Liebe zur Wahrheit und unter Wahrung angemessener Diskretion,
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 14 0, 6 | zu verteidigen, muß zur Wahrung der "austeilenden Gerechtigkeit"
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 15 1, 6 | besteht besonders in der Wahrung der Rechte und Pflichten
16 1, 7 | schließlich für die pflichtgemäße Wahrung der öffentlichen Sittlichkeit.
17 1, 15 | Menschheitsfamilie unter sorgsamer Wahrung des Grundsatzes der religiösen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 18 3, 22 | Gemeinschaft, unter voller Wahrung des Primates des Stuhles
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 19 2, 11 | recht vorbereiten und - bei Wahrung ihrer vollen inneren und
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 20 2, 7 | daß sie, unter völliger Wahrung der ihr eigentümlichen Gesetze,
21 4, 19 | verbunden werden. Unter Wahrung der erforderlichen Verbundenheit
22 5, 23 | in der Kirche und - unter Wahrung der Eigenart einer jeden
23 5, 24 | apostolischen Amt, freilich unter Wahrung der Natur und der Verschiedenheit
24 5, 24 | darüber zu bestimmen, was zur Wahrung und Förderung der Güter
25 6, 29 | geringgeschätzt werden. Zur Wahrung guter mitmenschlicher Beziehungen
Perfectae caritatis
Absatz 26 1 | Ordensgemeinschaften sowie - unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart -
27 7 | jedoch unter ehrfürchtiger Wahrung ihrer Trennung von der Welt
28 9 | übernommen haben. Unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart
29 14 | Kirche fördern, bei voller Wahrung freilich ihres Rechtes,
30 24 | notwendigen Klugheit und unter Wahrung der Richtlinien des Heiligen
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 31 2, 31 | vorgehen kann, sollen unter Wahrung des Rechtes der Ordensleute
32 2, 35 | und treu nachkommen, unter Wahrung der Eigenart des Verbandes
33 2, 35 | betreffen, jedoch unter Wahrung der Verschiedenheit der
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 34 1, 4 | der Kirche sollen unter Wahrung der Einheit im Notwendigen
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 35 3, 7 | eingesetzt wird, bleibt er unter Wahrung der sonstigen kirchenrechtlichen
36 6, 27 | 27. Unter Wahrung der erwähnten Grundsätze
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