Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 6, 43 | Hilfen zum Fortschritt ihrer Mitglieder wie zum Besten des ganzen
2 6, 45 | Vollkommenheit und ihre einzelnen Mitglieder vom Papst aufgrund seines
3 6, 45 | unterstellt werden. Die Mitglieder selbst müssen die Pflicht
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 4 1, 29 | Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen
5 4, 101 | 98. Die Mitglieder von Orden und ordensähnlichen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 6 2, 18 | Arbeiten widmen und ihre Mitglieder für sie ordnungsgemäß vorbereiten.
7 4, 27 | oder mit einem Teil ihrer Mitglieder der Missionsarbeit geweiht
8 6, 37 | für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind. So betet die ganze
9 6, 40 | des Stifters; ob sich ihre Mitglieder nach Kräften am Missionswerk
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 10 4, 19 | praktischen Leben ihrer Mitglieder und ihrem Glauben fördern
11 4, 19 | evangelischen Geist ihrer einzelnen Mitglieder und der ganzen Vereinigung.
12 4, 19 | zusammengefaßt sind, und deren Mitglieder enger mit ihnen verbunden
13 6, 30 | praktische Bildung vereint. Ihre Mitglieder besprechen mit ihren Kameraden
Perfectae caritatis
Absatz 14 2 | sollen dafür sorgen, daß ihre Mitglieder die Lebensverhältnisse der
15 4 | die Zusammenarbeit aller Mitglieder eines Instituts unerläßlich.
16 5 | 5. Die Mitglieder aller Institute sollen sich
17 5 | 7,32). Darum müssen die Mitglieder aller Institute, da sie
18 6 | evangelischen Räte. Darum müssen die Mitglieder der Institute den Geist
19 7 | hingeordneten Institute, deren Mitglieder in Einsamkeit und Schweigen,
20 8 | Das ganze Ordensleben der Mitglieder muß darum von apostolischem
21 8 | geprägt sein. Damit also die Mitglieder in erster Linie ihrer Berufung
22 8 | berücksichtigen, und das Leben der Mitglieder im Dienst Christi muß in
23 10 | es hoch ein, bestärkt die Mitglieder in ihrer Berufung und fordert
24 10 | des Generalkapitels einige Mitglieder für den priesterlichen Dienst
25 11 | unterziehen können, wenn ihre Mitglieder im religiösen und im profanen
26 13 | Gebrauch der Dinge. Die Mitglieder müssen tatsächlich und in
27 14 | sorgende Teilnahme aller Mitglieder am Wohl des ganzen Instituts
28 18 | wesentlich von der Ausbildung der Mitglieder ab. Daher sollen auch die
29 18 | und dadurch das Leben der Mitglieder einheitlich gestaltet wird.
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 30 1, 9(8)| Bischöfe, Prälaten und übrigen Mitglieder der römischen Kurie, 21.
31 1, 10 | weiter gewünscht, daß ihre Mitglieder, Beamten und Berater sowie
32 1, 10 | Diözesanbischöfe, unter die Mitglieder der Behörden aufgenommen
33 2, 33 | denen im folgenden auch die Mitglieder der übrigen Institute zählen,
34 3, 38 | sind nicht von Rechts wegen Mitglieder der Konferenz. Den Ortsoberhirten
35 3, 38 | Stimmen jener Prälaten, die Mitglieder mit entscheidendem Stimmrecht
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 36 1, 5 | engeren Verbindung ihrer Mitglieder die Information wertvoll,
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