Dei verbum
Kapitel, Absatz 1 2, 10 | Kirche anvertraut9, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt
Lumen gentium
Kapitel, Absatz 2 3, 18 | Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht ausgestattet sind, stehen
3 3, 22 | ihres Hauptes, in eigener Vollmacht zum Besten ihrer Gläubigen,
4 3, 27 | in Autorität und heiliger Vollmacht, die sie indes allein zum
5 3, 28 | entsprechend dem Anteil ihrer Vollmacht aus105, sie sammeln die
6 4, 35 | seinem Namen und in seiner Vollmacht lehrt, sondern auch durch
7 Nachtr, 70 | Übertragung der außerordentlichen Vollmacht der Apostel auf ihre Nachfolger
8 Nachtr, 71 | Vollzug völlig freigegebenen Vollmacht verstanden werden könnte.
9 Nachtr, 71 | Vollzug völlig freigegebene Vollmacht vorhanden sei, muß noch
10 Nachtr, 71 | notwendigen Festlegung der Vollmacht her. ~
11 Nachtr, 73 | Hirte der Kirche kann seine Vollmacht jederzeit nach Gutdünken
12 Nachtr, 73 | Insbesondere gilt das von der Vollmacht, die tatsächlich bei den
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 13 1, 22 | einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter
14 1, 42 | Apostolischen Stuhl die Vollmacht erteilt werden, gegebenenfalls
15 2, 60 | Konzil für gut befunden, die Vollmacht zur Konzelebration auf folgende
16 3, 80 | Maßgabe von Art. 63 die Vollmacht, einen eigenen Ritus auszuarbeiten,
17 7, 131 | Geräte und Gewänder, die Vollmacht erteilt, Anpassungen an
Ad gentes
Kapitel, Absatz 18 1, 9 | die der Vater in seiner Vollmacht festgesetzt hat54, das Volk
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 19 1, 2 | verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst
20 2, 6 | entsprechend ihrem Anteil an der Vollmacht das Amt Christi, des Hauptes
21 2, 6 | zu diesem eine geistliche Vollmacht verliehen, die zur Auferbauung
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 22 1, 2 | seinem Namen und in seiner Vollmacht zu lehren, zu heiligen und
Perfectae caritatis
Absatz 23 1 | von der Kirche kraft ihrer Vollmacht gern unterstützt und bestätigt
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 24 Vorw, 2 | Nachfolgern den Auftrag und die Vollmacht gegeben, alle Völker zu
25 1, 8 | Diözesanbischöfen wird die Vollmacht erteilt, die Gläubigen,
26 1, 9 | seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und
27 2, 32 | der Bischof kraft eigener Vollmacht vornehmen kann. ~4) Die
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 28 4, 14 | Wenn lateinische Priester Vollmacht haben, dieses Sakrament
29 4, 16 | aller Riten, die eine solche Vollmacht von ihrem eigenen Oberhirten
30 4, 16 | dessen ausgedehnt, der die Vollmacht gegeben hat. Sie hat auch
31 4, 18(23)| 1949), can. 32 § 2, Nr. 5 (Vollmacht der Patriarchen zur Dispens
32 4, 18(23)| 2. Juni 1957), can. 267 (Vollmacht der Patriarchen für sanatio
33 4, 18(23)| 1957 auf fünf Jahre die Vollmacht zur Dispens von der Formpflicht
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