Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 1 1, 36 | der obengenannten für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert
2 1, 39 | wird es Sache der für ein Gebiet im Sinne von Art. 22 § 2
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 3 1, 9 | auch auf wirtschaftlichem Gebiet und wollen frei ihre Rolle
4 9, 79 | Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und
5 10, 88 | auch auf wirtschaftlichem Gebiet eine stärkere internationale
6 10, 94 | die Versuche auf diesem Gebiet planmäßig weiterverfolgen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 7 2, 16 | sogar auf wirtschaftlichem Gebiet. Darüber hinaus soll man
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 8 2, 10 | Priester, die in ein fremdes Gebiet gesandt werden, sollen nach
9 3, 20 | zugleich für ein gemeinsames Gebiet -, durch die für eine angemessene
10 3, 21 | Vereinigung für das ganze Gebiet gegründet werden, durch
Perfectae caritatis
Absatz 11 2 | missionarischem und sozialem Gebiet - zu eigen machen und sie
12 23 | Evangelium in einem bestimmten Gebiet sowie zur Behandlung gemeinsamer
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 13 2, 23 | einem zusammenhängenden Gebiet bestehen. Gegebenenfalls
14 2, 24 | Angelegenheit für ihr jeweiliges Gebiet einer Prüfung unterziehen.
15 2, 29 | sei es für ein bestimmtes Gebiet der Diözese, sei es für
16 2, 30 | eine Hirtenaufgabe in ihrem Gebiet erfüllen (wie z. B. die
17 2, 35 | endlich für ihr eigenes Gebiet. Die Bischöfe oder Bischofskonferenzen
18 2, 35 | allgemein das Apostolat im Gebiet betreffen. ~ ~ ~
19 3, 38 | besonderen Amtes, das sie im Gebiet bekleiden, sind nicht von
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 20 3, 23 | Christen das Evangelium auf dem Gebiet der Moral weder stets in
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 21 1, 4 | Teilkirchen, die im selben Gebiet ihre Oberhirtengewalt ausüben,
22 4, 16(*) | Region" bedeutet hier ein Gebiet, in dem seit alter Zeit
23 4, 16(**)| Territorium" bedeutet ein Gebiet, in dem wenigstens ein Exarchat
24 4, 16(20)| Jurisdiktionen im gleichen Gebiet. ~
25 5, 19 | soll dabei auf das ganze Gebiet und auf die übrigen Teilkirchen
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 26 2, 13 | sollen darum auf diesem Gebiet, das mit ihrer Pflicht zur
27 2, 14 | wirtschaftlichem und organisatorischem Gebiet empfohlen, ferner anerkennende
28 2, 18 | Apostolatswerk der Kirche auf dem Gebiet der sozialen Kommunikationsmittel
29 2, 18 | Unternehmungen auf diesem Gebiet dienen. Maßgebend sind dabei
30 2, 19 | obersten Hirtenpflicht auf dem Gebiet der sozialen Kommunikationsmittel
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