Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 1 1, 6 | Gemeinschaften, wie patriarchalische Familien, Clans, Stämme, Dörfer,
2 6, 50| die Familie auch anderen Familien in hochherziger Weise mitgeben.
3 6, 55| Liebe zu stärken, damit Familien von großer Ausstrahlungskraft
4 8, 69| Leben der Einzelnen und der Familien nicht ungesichert oder gefährdet
5 8, 69| sollen ihnen helfen, ihre Familien nachzuziehen und sich angemessene
6 8, 70| für das Leben mit ihren Familien, für ihr kulturelles, gesellschaftliches
7 8, 72| für sich selbst und ihre Familien ausreichenden Anteil an
8 9, 77| 74. Die Einzelnen, die Familien und die verschiedenen Gruppen,
9 9, 77| die den Einzelnen, den Familien und gesellschaftlichen Gruppen
10 9, 78| Die Rechte aller Personen, Familien und gesellschaftlichen Gruppen
11 9, 78| sollen sich davor hüten, den Familien, gesellschaftlichen und
12 9, 78| Eigenverantwortung der Einzelnen, der Familien und gesellschaftlichen Gruppen
13 10, 87| auch Auswanderer und ihre Familien zu unterstützen. Die bereits
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 14 0, 5 | zugleich teilnehmen sollen die Familien, die Lehrer, die verschiedenen
15 0, 7 | Freiheit sorgen und so den Familien dazu verhelfen, daß ihren
16 0, 7 | religiösen Grundsätzen der Familien erteilt werden kann24. ~
Ad gentes
Kapitel, Absatz 17 2, 15| Volk verwurzelt sein: Die Familien sollen blühen im Geist des
18 3, 19| christliches Leben werden die Familien zu Pflanzstätten des Laienapostolates,
19 6, 39| sollen den christlichen Familien die Notwendigkeit und die
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 20 3, 11| Apostolat der Eheleute und Familien eine einzigartige Bedeutung
21 3, 11| soll den Bedürfnissen der Familien hinsichtlich Wohnung, Kindererziehung,
22 3, 11| mitarbeiten, Eheleute und Familien in materieller und sittlicher
23 3, 11| befindet, legen christliche Familien vor der Welt ein überaus
24 3, 11| zweckmäßig sein, daß sich die Familien zu Gruppen zusammenschließen6. ~
25 4, 22| Unterhalt dieser Laien und ihrer Familien. Dazu sollten sich die Laien
Optatam totius
Kapitel, Absatz 26 Vorw, 2 | dazu leisten einmal die Familien; durchdrungen vom Geist
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 27 2, 17| die sozialen Fragen, die Familien, die Schulen oder irgendein
28 2, 30| fördern als auch in den Familien und den Vereinigungen, besonders
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 29 5, 21| Aufenthaltsort gültig ist. Familien, deren Glieder verschiedenen
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