Dei verbum
Kapitel, Absatz 1 1, 6 | auch in der gegenwärtigen Lage des Menschengeschlechtes
2 4, 15| erschließen allen entsprechend der Lage, in der sich das Menschengeschlecht
3 5, 19| oder im Hinblick auf die Lage in den Kirchen verdeutlichten,
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 4 1, 9 | stark und schwach, in der Lage, das Beste oder das Schlimmste
5 3, 33| sind jedoch die konkrete Lage jedes einzelnen Volkes und
6 6, 53| eingeengt sind und sich in einer Lage befinden, in der die Zahl
7 7, 63| sollen sie aber auch in der Lage sein, die ihrer Eigenart
8 8, 66| zur Verschlechterung der Lage der sozial Schwachen und
9 8, 66| Grundsätze der heutigen Lage entsprechend unterstreichen
10 8, 69| Ungleichheiten der wirtschaftlichen Lage und die damit Hand in Hand
11 8, 69| auf die Dauer über die Lage von Staatsbürgern zweiter
12 8, 69| in besonders schwieriger Lage befinden. ~ ~ ~
13 8, 70| ist es, nach jeweiliger Lage der Dinge für ihren Teil
14 8, 70| Leistungsfähigkeit des Einzelnen, der Lage des Unternehmens und unter
15 8, 74| geboten mit dem Ziel, je nach Lage des Falles die Bezüge zu
16 10, 82| Kompliziertheit der heutigen Lage und die Verflochtenheit
Nostra aetate
Absatz 17 2 | und Beschränktheit unserer Lage. In den verschiedenen Formen
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 18 1, 6 | Bürger auch wirklich in der Lage sind, ihre religiösen Rechte
Ad gentes
Kapitel, Absatz 19 1, 6 | ist überall und in jeder Lage ein und dieselbe, auch wenn
20 6, 40| Gott fragen, ob sie in der Lage sind, ihre Tätigkeit zugunsten
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 21 3, 15| vorbringen und die besondere Lage ihrer Herde eindringlich
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 22 3, 11| einer irgendwie bedrohlichen Lage befindet, legen christliche
Optatam totius
Kapitel, Absatz 23 Vorw, 7 | einzelnen Diözesen nicht in der Lage sind, ein eigenes Seminar
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 24 Vorw, 3 | auch im Hinblick auf die Lage der menschlichen Gesellschaft,
25 2, 16| intellektuelle und wirtschaftliche Lage kümmern, damit sie heilig
26 2, 16| Gläubigen, deren jeweiliger Lage entsprechend, besser sorgen
27 2, 21| nicht mehr recht in der Lage sind, ihr Amt zu versehen,
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 28 1, 4 | Urteile und Taten, die der Lage der getrennten Brüder nach
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