Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 1 1, 22 | konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen
2 1, 23 | zwischen den Riten benachbarter Gebiete auffallend starke Unterschiede
3 1, 36 | es der für die einzelnen Gebiete zuständigen kirchlichen
4 1, 36 | Bischöfen der angrenzenden Gebiete des gleichen Sprachraumes -
5 1, 41 | 1) Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2
6 1, 47 | daß die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2
7 3, 66 | Bedürfnissen der einzelnen Gebiete, auch in bezug auf die Sprache,
8 3, 84 | Überlieferungen der einzelnen Gebiete entsprechen, auch was die
9 5, 113 | Zeit und der verschiedenen Gebiete wie auch nach den Verhältnissen
10 6, 123 | Zustimmung der für die einzelnen Gebiete zuständigen Autorität nach
11 7, 131 | Bischofsversammlungen der einzelnen Gebiete, besonders hinsichtlich
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 12 10, 83 | ganzer Städte oder weiter Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos
13 10, 87 | Hinblick auf die zahlreichen Gebiete, die immer noch unerträgliche
14 10, 97 | Aufstieg der notleidenden Gebiete und die soziale Gerechtigkeit
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 15 | unterschiedlichen Situationen ihrer Gebiete angewendet werden sollen. ~
16 0, 11 | Fakultäten, die verschiedenen Gebiete der Theologie gründlicher
Ad gentes
Kapitel, Absatz 17 1, 6(37)| der Sache nach auch jene Gebiete Lateinamerikas eingeschlossen
18 1, 6(37)| gegeben ist. Ob aber diese Gebiete vom Heiligen Stuhl tatsächlich
19 4, 27 | vom Heiligen Stuhl weite Gebiete zur Evangelisation übertragen
20 5, 29 | Verhältnisse der verschiedenen Gebiete und die geistige Orientierung
21 6, 38 | die Evangelisierung vieler Gebiete gehemmt wird, einige ihrer
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 22 2, 6 | oder ungelegen, überführe, gebiete, ermahne in aller Langmut
Optatam totius
Kapitel, Absatz 23 Vorw, 1 | Verschiedenheit der Völker und Gebiete können nur allgemeine Gesetze
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 24 1, 4 | Gemeinschaften oder einzelner Gebiete das Recht des Rekurses an
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 25 2, 15 | Rundfunk, Fernsehen und andere Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet
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