Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 5, 42 | Menschen um Gottes willen hinsichtlich der Vollkommenheit über
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 2 1, 39 | Anpassungen festzulegen, besonders hinsichtlich der Sakramentenspendung,
3 7, 131 | einzelnen Gebiete, besonders hinsichtlich von Material und Form der
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 4 1, 12 | den göttlichen Ratschluß hinsichtlich der integralen Berufung
5 2, 15 | auch seine ganze Ordnung hinsichtlich seiner selbst wie hinsichtlich
6 2, 15 | hinsichtlich seiner selbst wie hinsichtlich der anderen Menschen und
7 5, 48 | Völkerfamilie und der Friede. Hinsichtlich dieser Einzelfragen sollen
8 6, 53 | den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens
9 9, 76 | Gemeinschaft, vor allem hinsichtlich der Rechte und Pflichten
10 9, 79 | Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 11 | legt das Heilige Konzil hinsichtlich der christlichen Erziehung,
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 12 2, 7 | Das ist der Plan Gottes hinsichtlich der Welt, daß die Menschen
13 3, 11 | Bedürfnissen der Familien hinsichtlich Wohnung, Kindererziehung,
14 5, 24 | höheren kirchlichen Leitung. Hinsichtlich der Werke und Einrichtungen
Optatam totius
Kapitel, Absatz 15 Vorw, 1(2) | anzupassen. Diese Anpassung soll hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien
Perfectae caritatis
Absatz 16 23 | wirksameren Einvernehmen hinsichtlich des Wohles der Kirche, zur
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 17 2, 23 | Einheit einer jeden Diözese hinsichtlich des Personals, der Ämter
18 2, 35 | das Recht der Ordensleute hinsichtlich der Schulleitung erhalten
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 19 1, 4 | gegenüber dem Willen Christi hinsichtlich der Kirche und gehen tatkräftig
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 20 1, 4(4) | ebenso heißt es in can. 11 hinsichtlich der getauften Nichtkatholiken: "
21 3, 8 | Zeiten aufgekommen, aber hinsichtlich ihrer Patriarchenwürde alle
22 4, 17(22)| Kanon sieht vor, daß man hinsichtlich der Subdiakonatsverpflichtungen
23 5, 21 | Ritus aufhalten, können sich hinsichtlich der heiligen Zeiten ganz
24 6, 25(30)| Konziliare Festlegung hinsichtlich der getrennten ostkirchlichen
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