Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 1, 8 | ganz ähnliche Weise das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 2 1, 5 | methodisch gesteuerter Weise das gesellschaftliche Leben unmittelbar zu beeinflussen.
3 3, 27| durchaus bedarf3. Da also das gesellschaftliche Leben für den Menschen nicht
4 3, 27| der Menschen, die auch das gesellschaftliche Milieu verderben. Wenn aber
5 3, 28| in religiösen Dingen. Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung
6 3, 28| des Sabbats willen6. Die gesellschaftliche Ordnung muß sich ständig
7 3, 31| große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen
8 3, 31| indem sie gegen jedwede gesellschaftliche oder politische Verknechtung
9 5, 46| Welt liegt, die Kirche als gesellschaftliche Wirklichkeit der Geschichte
10 5, 46| die Kirche eine sichtbare gesellschaftliche Struktur hat, das Zeichen
11 6, 55| ohne daß eine berechtigte gesellschaftliche Hebung der Frau dadurch
12 6, 55| Einfluß auf Gemeinden und gesellschaftliche Gruppen haben, zur Förderung
13 7, 56| unterwerfen sucht; wodurch er das gesellschaftliche Leben in der Familie und
14 7, 56| geschichtliche und eine gesellschaftliche Seite hat und darum der
15 7, 56| Begriff der Kultur meist das Gesellschaftliche und das Völkische mitbezeichnet.
16 7, 62| religiöse, sittliche und gesellschaftliche Bewußtsein gefördert werden.
17 8, 66| das persönliche und das gesellschaftliche als auch für das internationale
18 8, 69| ihre Eingliederung in das gesellschaftliche Leben des Aufnahmelandes
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 19 1 | und der Gemeinschaftauf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit
Ad gentes
Kapitel, Absatz 20 2, 10| Traditionen, durch feste gesellschaftliche Strukturen zusammengehalten
21 3, 21| dessen Leben sie durch viele gesellschaftliche Bande verbunden sind, an
22 4, 26| ausführlicher die Geschichte, das gesellschaftliche Gefüge und das Brauchtum
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 23 3, 12| zu schnell in eine neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation
24 3, 13| dem sie ihre häusliche, gesellschaftliche und berufliche Tätigkeit
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