Dei verbum
Kapitel, Absatz 1 6, 25 | 25. Darum müssen alle Kleriker, besonders Christi Priester
Lumen gentium
Kapitel, Absatz 2 4, 30 | an Laien, Ordensleute und Kleriker. Doch einiges gilt in besonderer
3 5, 41 | Tim 3,8-10 und 12-13). Die Kleriker, die, vom Herrn gerufen
4 6, 43 | Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien. Vielmehr
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 5 1, 17 | 17. Die Kleriker in den Seminarien und Ordenshäusern
6 4, 99 | zum Chor verpflichteten Kleriker sind, soweit sie höhere
7 4, 102| zum Chor verpflichteten Kleriker und besonders die Priester,
8 4, 104| lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische
9 4, 104| seien es Männer, die nicht Kleriker sind, seien es Frauen, gestatten,
10 4, 104| Stundengebet verpflichtete Kleriker, der zusammen mit einer
11 7, 132| 129. Die Kleriker sollen während ihrer philosophischen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 12 2, 17 | Seelsorgedienst nur wenige Kleriker gibt, allergrößte Bedeutung.
13 5, 30 | Seelsorgerat, in welchem die Kleriker, Religiosen und Laien durch
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 14 3, 19 | Lehrern für die Ausbildung der Kleriker mangelt, damit ferner den
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 15 5, 26 | sein. Dabei sollen auch Kleriker und Ordensleute mit den
Perfectae caritatis
Absatz 16 15 | nach ihren Konstitutionen Kleriker und Laien aufnehmen, in
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 17 2, 15 | bedacht, die Heiligkeit der Kleriker, Ordensleute und Laien nach
18 2, 23 | der Bischof wie auch die Kleriker alle ihre Kräfte nutzbringend
19 2, 23 | Eignung wenigstens genügend Kleriker zur Verfügung stehen, um
20 2, 27 | dem besonders ausgewählte Kleriker, Ordensleute und Laien angehören.
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 21 5, 22 | sollen es die ostkirchlichen Kleriker und Ordensleute nach den
22 6, 25 | ist, haben ostkirchliche Kleriker, die zur katholischen Einheit
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