Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 2, 11| weiden. Die christlichen Gatten endlich bezeichnen das Geheimnis
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 2 3, 31| Recht der freien Wahl des Gatten und des Lebensstandes oder
3 6, 49| Lebens vorwärtskommt und Gatten und Eltern bei ihrer großen
4 6, 50| Hinblick auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft
5 6, 50| die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche
6 6, 50| der Ehe den christlichen Gatten. Er bleibt fernerhin bei
7 6, 50| fernerhin bei ihnen, damit die Gatten sich in gegenseitiger Hingabe
8 6, 50| werden die christlichen Gatten in den Pflichten und der
9 6, 50| der Heiligkeit finden. Die Gatten aber müssen in ihrer Würde
10 6, 50| das nach dem Tod des einen Gatten als Fortführung der bisherigen
11 6, 50| sowohl durch die Liebe der Gatten, in hochherziger Fruchtbarkeit,
12 6, 51| in sich eint, führt die Gatten zur freien gegenseitigen
13 6, 51| vertiefen es, durch das sich die Gatten gegenseitig in Freude und
14 6, 51| erforderlich. Von daher müssen die Gatten, durch die Gnade zu heiligem
15 6, 51| bilden, wenn die christlichen Gatten durch das Zeugnis der Treue
16 6, 52| dahin ausgerichtet, daß die Gatten von sich aus entschlossen
17 6, 52| seien sich die christlichen Gatten bewußt, daß sie nicht nach
18 6, 53| Das Konzil weiß, daß die Gatten in ihrem Bemühen, das Eheleben
19 6, 55| gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit
20 6, 55| Beistand, die Berufung der Gatten in ihrem Ehe- und Familienleben
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 21 3, 11| immer war es Pflicht der Gatten, heute aber ist es ein hochbedeutsamer
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