Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 1 1, 36 | Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen
2 1, 39 | Prozessionen, der liturgischen Sprache, der Kirchenmusik und der
3 3, 66 | Gebiete, auch in bezug auf die Sprache, angepaßt sind: nach Bestätigung
4 4, 104 | Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten. Jedoch ist
5 4, 104 | Gebrauch der lateinischen Sprache ein ernstes Hindernis für
6 6, 116 | Was die zu verwendende Sprache betrifft, so gelten die
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 7 3, 31 | gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden
8 4, 38 | Bekundung Gottes immer durch die Sprache der Geschöpfe vernommen.
9 5, 46 | der Vorstellungswelt und Sprache der verschiedenen Völker
Nostra aetate
Absatz 10 2 | einer mehr durchgebildeten Sprache Antwort auf die gleichen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 11 2, 15 | Menschen durch Staatsform, Sprache oder Gesellschaftsordnung33.
12 4, 26 | begeben will, muß dessen Erbe, Sprache und Brauchtum hochachten.
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 13 2, 10 | vor allem wenn sie dessen Sprache und Sitten noch nicht gut
14 2, 10 | sehr wichtig, nicht nur die Sprache jenes Gebietes zu erlernen,
15 2, 11(66)| Gebotes in die erfahrbare Sprache übersetzen. So sagt es mit
16 Ende, 22 | Weise im Handeln und in der Sprache noch Gemeinschaft haben
Optatam totius
Kapitel, Absatz 17 Vorw, 13 | entsprechenden liturgischen Sprache muß als notwendig verlangt
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 18 2, 23 | Priester oder Pfarreien dieser Sprache, sei es durch einen bischöflichen
19 2, 23 | bischöflichen Vikar, der diese Sprache beherrscht und gegebenenfalls
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 20 2, 11 | eine Weise und in einer Sprache, die auch von den getrennten
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