Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 4, 30| eingehender erörtert werden. Die geweihten Hirten wissen sehr gut,
2 4, 31| Weise eigen. Die Glieder des geweihten Standes können zwar bisweilen
3 4, 32| den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen
4 4, 32| so haben sie auch die geweihten Amtsträger zu Brüdern, die
5 4, 35| von ihnen beim Mangel an geweihten Amtsträgern oder bei deren
6 4, 37| der Sakramente, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen117.
7 4, 37| denen, die aufgrund ihres geweihten Amtes die Stelle Christi
8 4, 37| alle Gläubigen das, was die geweihten Hirten in Stellvertretung
9 4, 37| Seufzen (vgl. Hebr 13,17). Die geweihten Hirten aber sollen die Würde
10 6, 43| evangelischen Räte der Gott geweihten Keuschheit, der Armut und
11 6, 45| liturgische Feier zu einem Gott geweihten Stand. Denn die Kirche selbst
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 12 3, 20| freilich muß dem Amt, das die geweihten Diener ausüben, zugemessen
Optatam totius
Kapitel, Absatz 13 Vorw, 10| den Vorrang der Christus geweihten Jungfräulichkeit erkennen23,
Perfectae caritatis
Absatz 14 1 | auf die evangelischen Räte geweihten Lebens und dessen notwendige
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 15 1, 9 | als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten. Die Väter
16 2, 19| verkehren. Indem sich die geweihten Hirten die geistliche Betreuung
17 2, 34| unter der Autorität der geweihten Oberhirten Anteil an der
18 2, 35| die Gesamtkirche zu, den geweihten Hirten aber für ihre jeweilige
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 19 4, 18| Anwesenheit eines gültig geweihten Amtsträgers***. Voraussetzung
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