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Lumen gentium
   Kapitel, Absatz1     4,  30| eingehender erörtert werden. Die geweihten Hirten wissen sehr gut,
 2     4,  31|     Weise eigen. Die Glieder des geweihten Standes können zwar bisweilen
 3     4,  32|        den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen
 4     4,  32|            so haben sie auch die geweihten Amtsträger zu Brüdern, die
 5     4,  35|         von ihnen beim Mangel an geweihten Amtsträgern oder bei deren
 6     4,  37|          der Sakramente, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen117.
 7     4,  37|        denen, die aufgrund ihres geweihten Amtes die Stelle Christi
 8     4,  37|      alle Gläubigen das, was die geweihten Hirten in Stellvertretung
 9     4,  37|   Seufzen (vgl. Hebr 13,17). Die geweihten Hirten aber sollen die Würde
10     6,  43|      evangelischen Räte der Gott geweihten Keuschheit, der Armut und
11     6,  45|  liturgische Feier zu einem Gott geweihten Stand. Denn die Kirche selbst
Presbyterorum ordinis
   Kapitel, Absatz
 12     3,  20|    freilich muß dem Amt, das die geweihten Diener ausüben, zugemessen
Optatam totius
   Kapitel, Absatz
 13  Vorw,  10|         den Vorrang der Christus geweihten Jungfräulichkeit erkennen23,
Perfectae caritatis
   Absatz
 14 1         |       auf die evangelischen Räte geweihten Lebens und dessen notwendige
Christus Dominus
   Kapitel, Absatz
 15     1,  9 |          als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten. Die Väter
16     2,  19|        verkehren. Indem sich die geweihten Hirten die geistliche Betreuung
17     2,  34|          unter der Autorität der geweihten Oberhirten Anteil an der
18     2,  35|         die Gesamtkirche zu, den geweihten Hirten aber für ihre jeweilige
Orientalium ecclesiarum
   Kapitel, Absatz
 19     4,  18|         Anwesenheit eines gültig geweihten Amtsträgers***. Voraussetzung
 
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