Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 2, 17| Menschen. Jedem Jünger Christi obliegt die Pflicht, nach seinem
2 4, 33| geistlichen Zielen dienen. So obliegt allen Laien die ehrenvolle
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 3 1, 4 | Erfüllung dieses ihres Auftrags obliegt der Kirche allzeit die Pflicht,
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 4 0, 3 | ersetzen ist. Den Eltern obliegt es, die Familie derart zu
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 5 1, 6 | menschlichen Person5. Somit obliegt die Sorge für das Recht
6 1, 8 | besonders aber an die, denen es obliegt, andere zu erziehen, daß
Ad gentes
Kapitel, Absatz 7 1, 6 | der Kirche nicht. Vielmehr obliegt den inzwischen konstituierten
8 4, 23| Jünger Christi die Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben
9 4, 23| die der gesamten Kirche obliegt, gewissermaßen als ihre
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 10 2, 6 | Lehre" (2 Tim 4,2)24. Darum obliegt es den Priestern als Erziehern
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 11 2, 7 | hinzuordnen. Den Hirten obliegt es, die Grundsätze über
12 2, 8 | erleichtern. Diese Verpflichtung obliegt in erster Linie den einzelnen
13 6, 30| der Bildung zum Apostolat obliegt. Es ist Sache der Eltern,
Perfectae caritatis
Absatz 14 18 | diejenigen, denen die Ausbildung obliegt, die geistlichen Leiter
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 15 2, 30| anempfohlen hat17. Auch obliegt es den Pfarrern, durch die
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 16 6, 24| Gemeinschaft stehenden Ostkirchen obliegt die besondere Aufgabe, gemäß
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 17 1, 12| Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung der Religion,
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