Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 6, 46| wenn sie entsprechend der persönlichen Berufung eines jeden in
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 2 1, 4 | wieder zurück, auf seine persönlichen und kollektiven Urteile
3 5, 43| Versuchung ausgesetzt, unsere persönlichen Rechte nur dann für voll
4 6, 50| der Menschheit, für den persönlichen Fortschritt der einzelnen
5 7, 62| der Kontemplation, der persönlichen Urteilsbildung und das religiöse,
6 8, 68| vorenthält oder - unbeschadet des persönlichen Rechtes auszuwandern - seinem
7 8, 74| eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebens jedes Einzelnen und
8 9, 76| wirklich in den Genuß ihrer persönlichen Rechte gelangen können.
9 9, 78| Staat jene materiellen und persönlichen Dienste zu leisten, die
10 9, 79| verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 11 0, 3 | Erziehung der Kinder nach der persönlichen wie der gesellschaftlichen
Ad gentes
Kapitel, Absatz 12 2, 13| werde, der ihn zu seiner persönlichen Gemeinschaft in Christus
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 13 2, 6 | wird zur Entfaltung seiner persönlichen Berufung nach den Grundsätzen
14 2, 8 | Formen können, je nach den persönlichen oder seelsorglichen Erfordernissen,
Optatam totius
Kapitel, Absatz 15 Vorw, 14| daß sie endlich in der persönlichen und frohen Hingabe an ihren
Orientalium ecclesiarum
Kapitel, Absatz 16 6, 26| zeitlichen, örtlichen und persönlichen Umständen in Vergangenheit
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