Dei verbum
Kapitel, Absatz 1 3, 11| den Gebrauch ihrer eigenen Fähigkeiten und Kräfte dazu dienen sollten2,
Lumen gentium
Kapitel, Absatz 2 2, 13| und übernimmt es Anlagen, Fähigkeiten und Sitten der Völker, soweit
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 3 3, 31| verschiedenen physischen Fähigkeiten und die unterschiedlichen
4 3, 32| jeder gemäß seinen eigenen Fähigkeiten und den Bedürfnissen der
5 4, 37| vieles, entwickelt seine Fähigkeiten, überschreitet sich und
6 8, 70| gerade diejenigen Anlagen und Fähigkeiten frei zu entwickeln, zu deren
7 8, 71| gemäß den Anlagen und Fähigkeiten eines jeden - ihrer Verbundenheit
8 8, 74| Eigentum, z. B. von beruflichen Fähigkeiten. Das Recht auf Privateigentum
9 10, 90| allem aus der Arbeit und den Fähigkeiten der Völker selbst entspringt
10 10, 90| entsprechend den eigenen Fähigkeiten und Traditionen stützen
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 11 0, 5 | ihrer Mission die geistigen Fähigkeiten in beharrlicher Mühe heranbildet,
Presbyterorum ordinis
Kapitel, Absatz 12 2, 10| gegeben werden, die den Fähigkeiten und Eigenschaften des einzelnen
Apostolicam actuositatem
Kapitel, Absatz 13 6, 32| damit die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Laien, der Männer und
Perfectae caritatis
Absatz 14 18 | entsprechend ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer Veranlagung in
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 15 2, 14| sondern auch der Eigenart, den Fähigkeiten, dem Alter und den Lebensbedingungen
Unitatis redintegratio
Kapitel, Absatz 16 3, 24| menschlichen Kräfte und Fähigkeiten übersteigt. Darum setzt
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