Lumen gentium
Kapitel, Absatz 1 3, 23| gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten
Sacrosanctum concilium
Kapitel, Absatz 2 Anhang | dem Sonntag bewahren und schützen, ohne einen wochenfreien
Gaudium et spes
Kapitel, Absatz 3 6, 49| hohen und heiligen Wert zu schützen und zu fördern suchen.~
4 6, 53| mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des
5 6, 55| öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand
6 10, 82| ihnen anvertrauten Völker zu schützen, und sie sollen diese ernste
Gravissimum educationis
Kapitel, Absatz 7 0, 3 | Erziehungsaufgabe teilhaben, zu schützen und ihnen Hilfe zu leisten,
8 0, 6 | bürgerlichen Freiheiten zu schützen und zu verteidigen, muß
9 0, 6 | angemessene schulische Erziehung schützen, die Befähigung der Lehrer
Dignitatis humanae
Kapitel, Absatz 10 1, 7 | sich gegen Mißbräuche zu schützen, die unter dem Vorwand der
Optatam totius
Kapitel, Absatz 11 Vorw, 10| menschliche Hilfsmittel zu schützen und den Verzicht auf die
Perfectae caritatis
Absatz 12 24 | christliche Erziehung pflegen und schützen. Die Institute haben das
Christus Dominus
Kapitel, Absatz 13 2, 13| Diese Lehre sollen sie auch schützen, indem sie die Gläubigen
14 2, 20| Kirche in rechter Weise zu schützen und das Wohl der Gläubigen
Inter mirifica
Kapitel, Absatz 15 1, 12| bedarf, zu verteidigen und zu schützen, das gilt besonders für
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