Anhang: Erklärung der II. Vatikanischen Konzils zur
Kalenderreform
Das Heilige Allgemeine
Zweite Vatikanische Konzil mißt dem Verlangen vieler, das Osterfest auf einen
bestimmten Sonntag anzusetzen und den Kalender festzulegen, nicht geringe
Bedeutung bei. Nach sorgfältiger Abwägung aller Folgen, die aus der Einführung
eines neuen Kalenders entspringen können, erklärt es Folgendes.
1) Das Heilige
Konzil widerstrebt nicht der Festlegung des Osterfestes auf einen bestimmten
Sonntag im Gregorianischen Kalender, wenn alle, die es angeht, besonders die
von der Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl getrennten Brüder, zustimmen.
2) Ebenso
erklärt das Heilige Konzil, daß es sich nicht gegen Versuche wendet, in der
bürgerlichen Gesellschaft einen immerwährenden Kalender einzuführen.
Von den verschiedenen Systemen, die zur Festlegung eines
immerwährenden Kalenders und dessen Einführung im bürgerlichen Leben ausgedacht
werden, steht die Kirche nur jenen nicht ablehnend gegenüber, welche die
Siebentagewoche mit dem Sonntag bewahren und schützen, ohne einen wochenfreien
Tag einzuschieben, so daß die Folge der Wochen unangetastet bleibt, es sei
denn, es tauchten ganz schwerwiegende Gründe auf, über die dann der
Apostolische Stuhl zu urteilen hat.
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