Die Fruchtbarkeit der Ehe
50. Ehe und eheliche Liebe
sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet.
Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der
Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: "Es ist nicht
gut, daß der Mensch allein sei" (Gen 2,28), und der "den Menschen von
Anfang an als Mann und Frau schuf" (Mt 19,14), wollte ihm eine besondere
Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen, segnete darum Mann und
Frau und sprach: "Wachset und mehret euch" (Gen 1,28). Ohne
Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen
Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin
ausgerichtet, daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur
Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene
Familie immer mehr vergrößert und bereichert. In ihrer Aufgabe, menschliches
Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung
zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes
des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe. Daher müssen sie in
menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen und in
einer auf Gott hinhörenden Ehrfurcht durch gemeinsame Überlegung versuchen,
sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Hierbei müssen sie auf ihr eigenes
Wohl wie auf das ihrer Kinder - der schon geborenen oder zu erwartenden -
achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und
ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der
Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen.
Dieses Urteil müssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fällen.
In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewußt, daß sie
nicht nach eigener Willkür vorgehen können; sie müssen sich vielmehr leiten
lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie
müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Licht
des Evangeliums authentisch auslegt. Dieses göttliche Gesetz zeigt die ganze Bedeutung
der ehelichen Liebe, schützt sie und drängt zu ihrer wahrhaft menschlichen
Vollendung. So verherrlichen christliche Eheleute in Vertrauen auf die
göttliche Vorsehung und Opfergesinnung12 den Schöpfer und
streben zur Vollkommenheit in Christus, indem sie in hochherziger menschlicher
und christlicher Verantwortlichkeit Kindern das Leben schenken. Unter den
Eheleuten, die diese ihnen von Gott aufgetragene Aufgabe erfüllen, sind
besonders jene zu erwähnen, die in gemeinsamer kluger Beratung eine größere
Zahl von Kindern, wenn diese entsprechend erzogen werden können, hochherzig auf
sich nehmen13. Die Ehe ist aber nicht
nur zur Zeugung von Kindern eingesetzt, sondern die Eigenart des unauflöslichen
personalen Bundes und das Wohl der Kinder fordern, daß auch die gegenseitige
Liebe der Ehegatten ihren gebührenden Platz behalte, wachse und reife. Wenn
deshalb das - oft so erwünschte - Kind fehlt, bleibt die Ehe dennoch als volle
Lebensgemeinschaft bestehen und behält ihren Wert sowie ihre Unauflöslichkeit.
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