Die eheliche Liebe und der Fortbestand des menschlichen Lebens
51. Das Konzil weiß, daß
die Gatten in ihrem Bemühen, das Eheleben harmonisch zu gestalten, oft durch
mancherlei Lebensbedingungen der heutigen Zeit eingeengt sind und sich in einer
Lage befinden, in der die Zahl der Kinder - mindestens zeitweise - nicht
vermehrt werden kann und der Vollzug treuer Liebe und die volle
Lebensgemeinschaft nur schwer gewahrt werden können. Wo nämlich das intime
eheliche Leben unterlassen wird, kann nicht selten die Treue als Ehegut in
Gefahr geraten und das Kind als Ehegut in Mitleidenschaft gezogen werden; denn
dann werden die Erziehung der Kinder und auch die tapfere Bereitschaft zu
weiteren Kindern gefährdet. Manche wagen es, für diese Schwierigkeiten
unsittliche Lösungen anzubieten, ja sie scheuen selbst vor Tötung nicht zurück.
Die Kirche aber erinnert daran, daß es keinen wahren Widerspruch geben kann
zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und
dem, was echter ehelicher Liebe dient. Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich
den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine
menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der
Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des
Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen. Die geschlechtliche Anlage des
Menschen und seine menschliche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise
all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb
sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren
menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren. Wo es sich um den
Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens
handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der
guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven
Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte
ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer
wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne
aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen
Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der
Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des
göttlichen Gesetzes verwirft14.
Mögen alle daran denken:
Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur
eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein
bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der
ewigen Bestimmung des Menschen.
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