Die Beteiligung in der Ordnung von Unternehmen und Gesamtwirtschaft; die
Arbeitskämpfe
68. In den wirtschaftlichen
Unternehmen stehen Personen miteinander in Verbund, d. h. freie,
selbstverantwortliche, nach Gottes Bild geschaffene Menschen. Darum sollte man
unter Bedachtnahme auf die besonderen Funktionen der Einzelnen, sei es der
Eigentümer, der Arbeitgeber, der leitenden oder der ausführenden Kräfte, und
unbeschadet der erforderlichen einheitlichen Werkleitung die aktive Beteiligung
aller an der Unternehmensgestaltung7 voranbringen; die
geeignete Art und Weise der Verwirklichung wäre näher zu bestimmen. In großem
Umfang werden Entscheidungen über wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten,
die für das künftige Los der Arbeiter und ihrer Nachkommenschaft von Bedeutung
sind, nicht so sehr in den einzelnen Unternehmen als vielmehr an höheren
Stellen getroffen; darum sollten die Arbeiter auch daran beteiligt sein, sei es
unmittelbar, sei es durch frei gewählte Abgesandte. Eines der grundlegenden
Rechte der menschlichen Person ist das Recht der im Arbeitsverhältnis stehenden
Menschen, in voller Freiheit Organisationen zu gründen, die sie echt vertreten
und imstande sind, zur rechten Gestaltung des Wirtschaftslebens einen wirksamen
Beitrag zu leisten, wie auch in diesen Organisationen sich frei zu betätigen,
ohne Gefahr zu laufen, deswegen irgendwelchen Nachteilen ausgesetzt zu sein.
Durch eine solche geordnete Beteiligung, verbunden mit steigendem
wirtschaftlichem und sozialem Bildungsstand, werden bei allen das Verständnis
der eigenen Aufgabe und das Verantwortungsbewußtsein ständig zunehmen; das wird
weiter dazu führen, alle - gemäß den Anlagen und Fähigkeiten eines jeden -
ihrer Verbundenheit im gemeinsamen Bemühen um das allumfassende Werk des
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und um die allseitige Verwirklichung
des Gemeinwohls inne werden zu lassen. Wo der Gegensatz wirtschaftlicher oder
sozialer Interessen zu kämpferischen Auseinandersetzungen zu führen droht,
müssen alle Bemühungen dahin zielen, eine friedliche Lösung zu finden. An
erster Stelle muß immer die ehrliche Aussprache der Beteiligten stehen.
Nichtsdestoweniger wird auch unter den heutigen Verhältnissen der Streik, wenn
auch nur als letzter Behelf, unentbehrlich bleiben, um Rechte der Arbeiter zu
verteidigen oder berechtigte Forderungen durchzusetzen. So schnell als möglich
muß dann aber versucht werden, den Weg zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und
gemeinsamen Überlegungen über eine Verständigung zu finden.
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