Investitionen, Währung
70. Investitionen ihrerseits müssen dahin zielen, in ausreichendem Maße
Arbeits- und Verdienstgelegenheiten zu schaffen nicht allein für die
gegenwärtige, sondern auch für die künftige Bevölkerung. Alle, die über diese
Investitionen und über die Ausrichtung der Wirtschaft zu entscheiden haben,
seien es Einzelne, Gruppen oder öffentliche Gewalten, sind gehalten, diese
Zielsetzung vor Augen zu haben und ihrer strengen Verpflichtung eingedenk zu
sein, einerseits den derzeitigen Bedarf menschenwürdiger Lebenshaltung sowohl
der Einzelnen als auch des gesellschaftlichen Ganzen zu decken, andererseits
den Blick auf die Zukunft zu richten und für ein ausgewogenes Verhältnis zu
sorgen zwischen dem, was zur Deckung der derzeitigen privaten und öffentlichen
Verbrauchsbedürfnisse bereitgestellt wird, und den notwendigen Investitionen
zugunsten der nachfolgenden Generation. Auch die dringenden Bedürfnisse der
wirtschaftlich weniger fortgeschrittenen Völker und Länder sind ständig im Auge
zu halten. In Sachen der Währung hüte man sich, dem wahren Wohl der eigenen
oder fremder Nationen zuwiderzuhandeln. Darüber hinaus treffe man Vorsorge, daß
die wirtschaftlich Schwachen nicht durch Änderungen des Geldwertes ungerecht
geschädigt werden.
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