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2: Die Verkündigung des Evangeliums und die Sammlung des Gottesvolkes
13.
Überall, wo Gott eine Tür für das Wort auftut, das Geheimnis Christi zu
verkünden7, da muß allen Menschen8 mit Freimut und Festigkeit9 der lebendige Gott verkündet werden10 und der, den er zum Heil aller gesandt hat, Jesus
Christus11, auf daß die Nichtchristen
glaubend, mit einem Herzen, das ihnen der Heilige Geist geöffnet hat12, sich frei zum Herrn bekehren und ihm aufrichtig
anhangen, da er als "der Weg, die Wahrheit und das Leben" (Joh 14,6)
all ihr geistliches Sehnen erfüllt, ja es unendlich überragt. Diese Bekehrung
muß man gewiß notwendig als anfanghaft auffassen, aber doch als ausreichend,
damit der Mensch verstehe, daß er, der Sünde entrissen, in das Geheimnis der
Liebe Gottes eingeführt werde, der ihn zu seiner persönlichen Gemeinschaft in
Christus ruft; denn unter dem Einfluß der Gnade beginnt der Neubekehrte seinen
geistlichen Weg, auf dem er, durch den Glauben schon mit dem Geheimnis des
Todes und der Auferstehung verbunden, vom alten Menschen hinüberschreitet zum
neuen Menschen, der in Christus vollendet ist13. Dieser Übergang bringt einen fortschreitenden Wandel
seines Empfindens und Verhaltens mit sich; er muß sich in seinen sozialen
Auswirkungen kundtun und sich während des Katechumenates langsam entwickeln. Da
der Herr, dem er glaubt, ein Zeichen des Widerspruchs ist14, muß der Neubekehrte oft Bruch und Trennung erleben,
aber auch Freuden, die Gott nicht nach Maß austeilt15. Die Kirche verbietet streng, daß jemand zur Annahme des
Glaubens gezwungen oder durch ungehörige Mittel beeinflußt oder angelockt
werde, wie sie umgekehrt auch mit Nachdruck für das Recht eintritt, daß niemand
durch üble Druckmittel vom Glauben abgehalten werde16. Nach uraltem kirchlichem Brauch sollen die Motive der
Bekehrung erkundet und wenn nötig gereinigt werden.
14.
Wer den Glauben an Christus von Gott durch die Kirche empfangen hat17, soll durch liturgische Zeremonien zum Katechumenat
zugelassen werden. Dieses besteht nicht in einer bloßen Erläuterung von Lehren
und Geboten, sondern in der Einführung und genügend langen Einübung im ganzen
christlichen Leben, wodurch die Jünger mit Christus, ihrem Meister, verbunden
werden. Die Katechumenen müssen also in passender Weise in das Geheimnis des
Heils eingeweiht werden; durch die Übung eines Lebenswandels nach dem
Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten18 soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der
Liturgie und der liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen. Endlich
werden sie durch die Sakramente der christlichen Initiation von der Macht der
Finsternis befreit19; mit Christus sterben
sie, werden sie begraben und erstehen sie20; sie empfangen den
Geist der Kindschaft21 und feiern das Gedächtnis
des Todes und der Auferstehung des Herrn mit dem ganzen Gottesvolk. Es ist zu
wünschen, daß die Fasten- und Osterliturgie so erneuert werde, daß sie die
Katechumenen zur Feier des österlichen Geheimnisses bereitet, bei deren
festlicher Begehung sie durch die Taufe für Christus wiedergeboren werden. Um
diese christliche Initiation im Katechumenat sollen sich aber nicht bloß
Katechisten und Priester kümmern, sondern die ganze Gemeinde der Gläubigen,
besonders aber die Taufpaten, so daß den Katechumenen von Anfang an zum
Bewußtsein kommt, daß sie zum Gottesvolk gehören. Da das Leben der Kirche
apostolisch ist, sollen die Katechumenen lernen, durch das Zeugnis des Lebens
und das Bekenntnis des Glaubens zur Verkündigung des Evangeliums und zum Aufbau
der Kirche wirksam mitzuarbeiten. Die Rechtsstellung der Katechumenen
schließlich soll im neuen Gesetzbuch der Kirche klar umschrieben werden; denn
sie sind schon mit der Kirche verbunden22, sie gehören schon zum
Hause Christi23, und nicht selten
führen sie schon ein Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.
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