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Das Zweite Vatikanische Konzil
Ad gentes

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    • 3. Kapitel: Die Teilkirchen
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3. Kapitel: Die Teilkirchen

19. Die Einpflanzung der Kirche in eine bestimmte Gesellschaft erreicht einen gewissen Abschluß, wenn die Gemeinschaft der Gläubigen im gesellschaftlichen Leben verwurzelt und der örtlichen Kultur in etwa angepaßt ist und so schon Stetigkeit und Festigkeit besitzt. Das heißt: es steht ihr schon eine wenn auch noch nicht genügend große Zahl von einheimischen Priestern sowie von Ordensleuten und Laien zur Verfügung, und sie ist mit den Ämtern und Einrichtungen ausgestattet, die notwendig sind, um unter der Leitung des Bischofs das Leben des Gottesvolkes zu führen und auszubreiten. In diesen jungen Kirchen muß das Leben des Gottesvolkes auf allen Gebieten des christlichen Lebens reifen, das nach den Richtlinien dieses Konzils zu erneuern ist. Die Gemeinden der Gläubigen werden immer mehr zu bewußt-lebendigen Gemeinschaften des Glaubens, der Liturgie und der Liebe; die Laien bemühen sich in ihrer weltlichen und apostolischen Tätigkeit, eine Ordnung der Liebe und der Gerechtigkeit im Staatswesen aufzubauen; man benützt die publizistischen Mittel nach Tunlichkeit und mit Klugheit; durch ein wahrhaft christliches Leben werden die Familien zu Pflanzstätten des Laienapostolates, sowie für Priester- und Ordensberufe. Der Glaube wird in angepaßter Katechese gelehrt, in einer dem Volkscharakter harmonierenden Liturgie gefeiert und findet durch entsprechende kirchliche Gesetzgebung Eingang in die wertvollen Einrichtungen und Gepflogenheiten des Landes. Die Bischöfe aber sollen zusammen mit ihrem Priesterkollegium, mehr und mehr durchdrungen vom Geist Christi und der Kirche, in Verbindung mit der Gesamtkirche denken und leben. Die Gemeinschaft der jungen Kirchen mit der ganzen Kirche muß sehr eng bleiben; deren Traditionselemente sollen sie mit der eigenen Kultur verbinden, um durch den gegenseitigen Austausch von Kräften das Leben des mystischen Leibes zu entfalten1. Man soll deshalb die theologischen, psychologischen und menschlichen Ansätze auswerten, die dazu beitragen können, den Sinn für die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche zu entwickeln. Diese Kirchen sind jedoch häufig in den ärmeren Gebieten der Erde gelegen und leiden meist noch schwer unter Priestermangel und materieller Not. Sie sind deshalb sehr darauf angewiesen, daß die fortgesetzte Missionstätigkeit der ganzen Kirche ihnen die Hilfe bringt, die vor allem dem Wachstum und der Reifung des christlichen Lebens der Ortskirche dienen soll. Diese Missionstätigkeit soll auch den schon lange gegründeten Kirchen, die sich in einem Zustand des Rückschritts oder der Schwäche befinden, Hilfe bringen. Indes sollen diese Kirchen ein gemeinsames pastorales Programm und geeignete Unternehmen einleiten, durch die die Berufe zum Diözesanklerus und zu den Orden zahlenmäßig vermehrt, sorgfältiger ausgewählt und wirksamer gepflegt werden2, so daß sie allmählich für sich selber sorgen und anderen Hilfe bringen können.

20. Da die Teilkirche ein getreues Abbild der Gesamtkirche sein muß, soll sie sich auch ihrer Sendung an diejenigen, die mit ihr im gleichen Raum leben und noch nicht an Christus glauben, wohl bewußt sein, damit sie durch das Zeugnis des Lebens, der einzelnen sowohl wie der ganzen Gemeinde, ein Zeichen sei, das auf Christus hinweist. Darüber hinaus ist der Dienst des Wortes notwendig, damit das Evangelium alle erreiche. Vor allem muß der Bischof Verkünder des Glaubens sein, der neue Jünger Christus zuführen soll3. Um diese hohe Aufgabe richtig zu erfüllen, muß er sowohl die Situation seiner Herde genau kennen als auch die Vorstellungen, die seine Landsleute sich zuinnerst von Gott gebildet haben. Dabei muß er auch auf die Wandlungen sorgfältig achthaben, die die Verstädterung, die Wanderung der Bevölkerung und der religiöse Indifferentismus bewirken. Die einheimischen Priester sollen in den jungen Kirchen mit Eifer das Werk der Glaubensverkündigung in Angriff nehmen; dabei sollen sie mit den auswärtigen Missionaren zusammenarbeiten, mit denen sie, geeint unter der Autorität des Bischofs, eine einzige Priesterschaft bilden, und zwar nicht nur zur Betreuung der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes, sondern auch zur Predigt des Evangeliums denen, die draußen sind. Sie sollen bereit sein, sich bei gegebener Gelegenheit sogar frohgemut ihrem Bischof zur Verfügung zu stellen, um die Missionsarbeit in entlegenen und vernachlässigten Distrikten der eigenen Diözese oder auch in anderen Diözesen aufzunehmen. Mit gleichem Eifer sollen sich die Ordensmänner und Ordensfrauen und ebenso die Laien für ihre Mitbürger, zumal die ärmeren, einsetzen. Die Bischofskonferenzen sollen dafür sorgen, daß in bestimmten Zeitabständen Kurse zur exegetischen, theologischen, spirituellen und pastoralen Auffrischung stattfinden, damit der Klerus bei der Vielfalt und dem Wechsel der Verhältnisse eine vollere Kenntnis der theologischen Wissenschaften und der pastoralen Methoden erhalte. Im übrigen soll man treu befolgen, was dieses Konzil vor allem im Dekret über den Dienst und das Leben der Priester festgesetzt hat. Um diese Missionsarbeit der Teilkirche auszuführen, sind geeignete Helfer erforderlich, und sie sind rechtzeitig in einer Weise vorzubereiten, die der Situation der einzelnen Kirche entspricht. Da aber die Menschen mehr und mehr zu Gruppen zusammenwachsen, ist es sehr angebracht, wenn sich die Bischofskonferenzen gemeinsam über den Dialog mit diesen Gruppen beraten. Wenn sich aber in manchen Gegenden Gruppen von Menschen finden, die von der Annahme des katholischen Glaubens dadurch abgehalten werden, daß sie sich der besonderen Erscheinungsweise der Kirche in ihrer Gegend nicht anpassen können, so wird vorgeschlagen, daß für eine solche Situation in besonderer Weise4 Sorge getragen werde, bis alle Christen in einer Gemeinschaft vereint werden können. Wenn der Apostolische Stuhl zu diesem Zweck Missionare zur Verfügung haben sollte, mögen die betreffenden Bischöfe sie in ihre Diözesen rufen oder sie gern aufnehmen und ihre Bemühungen tatkräftig unterstützen. Damit dieser missionarische Eifer bei den eigenen Landsleuten blühe, ist es sehr nützlich, daß die jungen Kirchen sobald wie möglich an dem gesamten Missionswerk der Kirche aktiven Anteil nehmen, indem sie selbst Missionare ausschicken, die überall in der Welt das Evangelium verkünden sollen, auch wenn sie selbst an Priestermangel leiden; denn die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche findet gleichsam ihre Krönung, wenn sie selbst an der Missionsarbeit bei anderen Völkern tätig teilnehmen.

21. Die Kirche ist nicht wirklich gegründet, hat noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz das Zeichen Christi unter den Menschen, wenn nicht mit der Hierarchie auch ein wahrer Laienstand da ist und arbeitet; denn das Evangelium kann nicht in Geist, Leben und Arbeit eines Volkes tief Wurzel schlagen ohne die tätige Anwesenheit der Laien. Deshalb muß schon bei der Gründung der Kirche auf die Entwicklung eines reifen christlichen Laienstandes geachtet werden. Denn die gläubigen Laien gehören gleichzeitig ganz zum Gottesvolk und ganz zur bürgerlichen Gesellschaft: Zu ihrem Volk gehören sie, in dem sie geboren wurden, an dessen Kulturgütern sie durch die Erziehung teilzunehmen begonnen haben, mit dessen Leben sie durch viele gesellschaftliche Bande verbunden sind, an dessen Aufstieg sie durch ihre eigenen Anstrengungen in ihrem Beruf mitarbeiten, dessen Probleme sie als ihre eigenen empfinden und zu lösen suchen. Sie gehören ebenso Christus an, da sie in der Kirche wiedergeboren sind durch Glaube und Taufe, damit sie in der Neuheit des Lebens und Arbeitens Christus zu eigen seien5 und damit in Christus alles Gott unterworfen werde und endlich Gott sei alles in allem6. Hauptaufgabe der Laien, der Männer und der Frauen, ist das Christuszeugnis, das sie durch Leben und Wort in ihrer Familie, in ihrer Gesellschaftsschicht und im Bereich ihrer Berufsarbeit geben müssen. Denn es muß in ihnen der neue Mensch erscheinen, der nach Gottes Bild in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit geschaffen ist7. Diese Neuheit des Lebens aber müssen sie im Bereich der heimatlichen Gesellschaft und Kultur ausdrücken, den Traditionen des eigenen Volkes entsprechend. Sie selbst müssen diese Kultur kennen, sie heilen und bewahren, sie müssen sie im Zug der modernen Entwicklung entfalten und endlich in Christus vollenden, so daß der Christusglaube und das Leben der Kirche der Gesellschaft, in der sie leben, nicht mehr äußerlich sei, sondern sie zu durchdringen und zu verwandeln beginne. Ihren Mitbürgern seien sie in aufrichtiger Liebe verbunden, so daß in ihrem Umgang das neue Band der Einheit und der universalen Solidarität sichtbar werde, die aus dem Geheimnis Christi stammt. Auch sollen sie den Glauben an Christus unter denen verbreiten, mit denen sie durch Bande des täglichen Lebens und des Berufes verbunden sind. Diese Pflicht ist um so dringender, weil die meisten Menschen nur durch benachbarte Laien das Evangelium hören und Christus kennenlernen können. Ja, wo es möglich ist, sollen Laien bereit sein, in noch unmittelbarerer Zusammenarbeit mit der Hierarchie die besondere Sendung zu erfüllen: das Evangelium zu verkünden und christlichen Unterricht zu erteilen, um der werdenden Kirche die Kraft zu vermehren. Die Diener der Kirche sollen das Apostolat der Laien hoch bewerten. Sie sollen die Laien formen, daß sie sich als Glieder Christi ihrer Verantwortung für alle Menschen bewußt werden; sie sollen ihnen das Geheimnis Christi tief erschließen, sie sollen sie auch in die methodische Arbeit einführen und ihnen in Schwierigkeiten zur Seite stehen, im Geiste der Konstitution über die Kirche und des Dekrets über das Laienapostolat. Hirten und Laien haben also ihre besonderen Aufgaben und ihre eigene Verantwortung, und so soll die ganze junge Kirche ein einziges Zeugnis Christi geben, lebendig und stark, auf daß sie ein leuchtendes Zeichen des Heils sei, das in Christus zu uns gekommen ist.

22. Das Saatkorn, das heißt das Wort Gottes, sprießt aus guter, von himmlischem Tau befeuchteter Erde, zieht aus ihr den Saft, verwandelt ihn und assimiliert ihn sich, um viele Frucht zu bringen. In der Tat nehmen die jungen Kirchen, verwurzelt in Christus, gebaut auf das Fundament der Apostel, nach Art der Heilsordnung der Fleischwerdung in diesen wunderbaren Tausch alle Schätze der Völker hinein, die Christus zum Erbe gegeben sind8. Aus Brauchtum und Tradition ihrer Völker, aus Weisheit und Wissen, aus Kunststil und Fertigkeit entlehnen sie alles, was beitragen kann, die Ehre des Schöpfers zu preisen, die Gnade des Erlösers zu verherrlichen, das Christenleben recht zu gestalten9. Um dieses Ziel zu verwirklichen, muß in jedem sozio-kulturellen Großraum die theologische Besinnung angespornt werden, die im Licht der Tradition der Gesamtkirche die von Gott geoffenbarten Taten und Worte, die in der Heiligen Schrift aufgezeichnet sind und von Kirchenvätern und Lehramt erläutert werden, aufs neue durchforscht. So wird man klarer erfassen, auf welchen Wegen der Glaube, unter Benutzung der Philosophie und Weisheit der Völker, dem Verstehen näherkommen kann und auf welche Weise die Gepflogenheiten, die Lebensauffassung und die soziale Ordnung mit dem durch die göttliche Offenbarung bezeichneten Ethos in Einklang gebracht werden können. Von da öffnen sich Wege zu einer tieferen Anpassung im Gesamtbereich des christlichen Lebens. Wenn man so vorangeht, wird jeder Anschein von Synkretismus und falschem Partikularismus ausgeschlossen; das christliche Leben wird dem Geist und der Eigenart einer jeden Kultur angepaßt10; die besonderen Traditionen, zusammen mit den vom Evangelium erleuchteten Gaben der verschiedenen Völkerfamilien, werden in die katholische Einheit hineingenommen. So haben schließlich die jungen Teilkirchen mit dem ganzen Reichtum ihrer Überlieferung ihren Platz in der kirchlichen Gemeinschaft, unter voller Wahrung des Primates des Stuhles Petri, der in der ganzen Gemeinschaft der Liebe den Vorsitz führt11. Es ist zu wünschen, ja überaus angebracht, daß die Bischofskonferenzen innerhalb der sozio-kulturellen Großräume unter sich Verbindung aufnehmen, damit sie in gemeinsamer Überlegung einmütig dieses Ziel der Anpassung verfolgen können.
 




1 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 838.



2 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 11: AAS 58 (1966) 1008; Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 2: AAS 58 (1966) 714-715.



3 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 25: AAS 57 (1965) 29.



4 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 10. Dort ist, soweit es zur richtigen Ausübung des Apostolates nötig ist, die Errichtung personaler Prälaturen vorgesehen, um die besondere pastorale Betreuung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu erleichtern: AAS 58 (1966) 1007.



5 Vgl. 1 Kor 15,23.



6 Vgl. 1 Kor 15,28.



7 Vgl. Eph 4,24.



8 Vgl. Ps 2,8.



9 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS 57 (1965) 17-18.



10 Vgl. Paul VI., Ansprache bei der Kanonisation der Martyrer von Uganda, 18. Okt. 1964: AAS 56 (1964) 908.



11 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS 57 (1965) 18.






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