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Das Zweite Vatikanische Konzil
Ad gentes

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    • 6. Kapitel: Die gesamtkirchliche Missionshilfe
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6. Kapitel: Die gesamtkirchliche Missionshilfe

35. Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer tiefgreifenden, inneren Erneuerung ein, damit sie im lebendigen Bewußtsein der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk bei den Völkern übernehmen.

36. Als Glieder des lebendigen Christus, durch Taufe, Firmung und Eucharistie ihm eingegliedert und gleichgestaltet, ist allen Gläubigen die Pflicht auferlegt, an der Entfaltung und an dem Wachstum seines Leibes mitzuwirken, damit dieser so bald wie möglich zur Vollgestalt gelange1. Deshalb mögen alle Kinder der Kirche ein lebendiges Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Welt besitzen, eine wahrhaft katholische Gesinnung in sich hegen und ihre Kräfte für das Werk der Evangelisierung einsetzen. Doch seien alle eingedenk, daß die erste und wichtigste Verpflichtung bei der Ausbreitung des Glaubens darin besteht, ein tiefchristliches Leben zu führen. Ihr Eifer im Dienste Gottes und ihre Liebe zum Nächsten werden der ganzen Kirche neuen geistlichen Antrieb verleihen, so daß sie als Zeichen erscheint, aufgerichtet unter den Völkern2, als "Licht der Welt" (Mt 5,14) und als "Salz der Erde" (Mt 5,13). Dieses Zeugnis des Lebens wird eher seine Wirkung hervorbringen, wenn es - nach den Richtlinien des Dekrets über den Ökumenismus3 - zusammen mit anderen christlichen Gruppen abgelegt wird. Aus diesem erneuerten Geiste werden spontan Gebete und Bußwerke Gott dargebracht werden, damit seine Gnade die Arbeit der Missionare befruchte; Missionsberufe werden erstehen und die den Missionen notwendigen Mittel gespendet werden. Damit aber die Christgläubigen, einzeln und insgesamt, über die gegenwärtige Situation der Kirche in der Welt gut unterrichtet sind und die Stimme der Scharen hören, die da rufen: "Hilf uns"4, sollen ihnen die Nachrichten über die Missionen, auch durch Einsatz der modernen publizistischen Mittel, so dargeboten werden, daß sie die missionarische Aufgabe als ihre eigene erfassen, für die unermeßlichen und tiefen Nöte der Menschen ihre Herzen öffnen und sich gedrängt fühlen, ihnen zu Hilfe zu kommen. Von Wichtigkeit ist auch die Koordinierung der Nachrichten und die Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Organen.

37. Da das Volk Gottes in Gemeinschaften lebt, besonders in der Diözesan- und Pfarrgemeinschaft, und in ihnen gewissermaßen seine Sichtbarkeit erfährt, fällt es auch diesen zu, Christus vor den Völkern zu bezeugen. Die Gnade der Erneuerung kann in den Gemeinschaften nicht wachsen, wenn nicht eine jede den Raum ihrer Liebe bis zu den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene trägt, die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind. So betet die ganze Gemeinschaft und wirkt mit und übt unter den Völkern ihre Tätigkeit aus durch ihre Kinder, die Gott für diese erhabene Aufgabe erwählt. Von sehr großem Nutzen wäre es, sofern darüber nur das universale Missionswerk nicht vernachlässigt wird, Verbindung mit den aus der Gemeinde selbst hervorgegangenen Missionaren oder mit irgendeiner Pfarrei oder Diözese in den Missionen zu pflegen, damit so die Verbundenheit der Gemeinschaften sichtbar werde und dem gegenseitigen inneren Aufbau diene.

38. Alle Bischöfe haben als Glieder des in der Nachfolge des Apostelkollegiums stehenden Episkopates nicht nur für eine bestimmte Diözese, sondern für das Heil der ganzen Welt die Weihe empfangen. Der Auftrag Christi, aller Kreatur das Evangelium zu predigen5, gilt mit und unter Petrus zuerst und unmittelbar ihnen. Daraus erwächst jene Gemeinschaft und Zusammenarbeit der Kirchen, die für die Fortführung des Werkes der Evangelisierung heute so notwendig ist. Kraft dieser Gemeinschaft tragen die einzelnen Kirchen auch für alle anderen Sorge, sie erschließen einander ihre Nöte und treten miteinander in Austausch, da ja das Wachstum des Leibes Christi Aufgabe des gesamten Bischofskollegiums ist6. Indem der Bischof in seiner Diözese, mit der er eine Einheit bildet, das Missionswerk anregt, fördert und leitet, läßt er den missionarischen Geist und Eifer des Gottesvolkes gegenwärtig und gleichsam sichtbar werden, so daß die ganze Diözese missionarisch wird. Aufgabe des Bischofs wird es sein, in seinem Volk, besonders unter den Kranken und Notleidenden, Seelen zu erwecken, die Gott mit bereitem Herzen Gebete und Bußwerke für die Evangelisierung der Welt darbringen; Berufungen von Jugendlichen und Klerikern für die Missionsinstitute bereitwillig zu fördern und es dankbaren Sinnes anzunehmen, wenn Gott einige erwählt, um sie der aktiven Missionsarbeit der Kirche einzugliedern; die Kongregationen diözesanen Rechts zu einem eigenen Beitrag am Missionswerk zu ermuntern und ihnen dabei zu helfen; die Werke der Missionsinstitute, vor allem freilich die Päpstlichen Missionswerke, bei den Gläubigen zu fördern. Letzteren gebührt mit Recht der erste Platz, da sie Mittel darstellen, die Katholiken von Kindheit an mit einer wahrhaft universalen und missionarischen Gesinnung zu erfüllen und zur tatkräftigen Sammlung von Hilfsmitteln zum Wohl aller Missionen gemäß den jeweiligen Bedürfnissen anzueifern7. Weil aber der Bedarf an Arbeitern für den Weinberg des Herrn immer weiter wächst und die Diözesanpriester auch ihrerseits einen immer größeren Anteil an der Evangelisierung der Welt haben möchten, wünscht die Heilige Synode, daß die Bischöfe in Anbetracht des großen Mangels an Priestern, durch den die Evangelisierung vieler Gebiete gehemmt wird, einige ihrer besten Priester, die sich für das Missionswerk anbieten, nach entsprechender Vorbereitung in Diözesen schicken, denen es an Klerus fehlt, wo sie wenigstens für einige Zeit im Geiste des Dienstes das missionarische Amt ausüben mögen8. Damit jedoch die missionarische Tätigkeit der Bischöfe sich wirksamer gestalten könne, ist es angebracht, daß die Bischofskonferenzen sich der Angelegenheiten annehmen, die die geordnete Missionshilfe des eigenen Gebietes betreffen. Die Bischöfe sollen in ihren Konferenzen handeln über die Priester des Diözesanklerus, die sich der Evangelisierung der Heiden widmen wollen; über den bestimmten Geldbetrag, den eine jede Diözese in entsprechendem Verhältnis zu den eigenen Einkünften jährlich für das Missionswerk abtreten soll9; über die verschiedenen direkten Hilfsmaßnahmen zugunsten der Missionen und deren Leitung und Organisation; über die Unterstützung der Missionsinstitute und der Seminare des Diözesanklerus für die Missionen und nötigenfalls deren Gründung; über die Pflege eines engeren Kontaktes zwischen eben diesen Instituten und den Diözesen. Zu den Aufgaben der Bischofskonferenzen gehört es gleichfalls, Werke einzurichten und zu fördern, in denen jene, die aufgrund von Arbeiten oder zum Zwecke des Studiums aus den Missionsgebieten einreisen, brüderlich Aufnahme finden und angemessene pastorale Betreuung erhalten. Durch sie werden uns die fernen Völker gewissermaßen zu Nachbarn und wird den von alters her christlichen Gemeinschaften die beste Gelegenheit geboten, mit Nationen ins Gespräch zu kommen, die das Evangelium noch nicht vernommen haben, und ihnen in dem ureigenen Dienst der Liebe und des Beistandes das wahre Antlitz Christi zu zeigen10.

39. Die Priester sind Stellvertreter Christi und Mitarbeiter der Bischöfe in dem dreifachen heiligen Amt, das seiner Natur nach auf die Sendung der Kirche ausgerichtet ist11. Sie mögen sich also zutiefst bewußt sein, daß ihr Leben auch dem Dienst an den Missionen geweiht ist. Da sie aber aufgrund ihres eigenen Amtes - das vorzugsweise im Vollzug der die Kirche vollendenden Eucharistie besteht - mit Christus als dem Haupte in Gemeinschaft stehen und andere zu dieser Gemeinschaft hinführen, können sie unmöglich übersehen, wieviel noch an der Vollgestalt des Leibes fehlt und wieviel deshalb noch zu tun ist, damit er immer weiter wachse. Sie mögen darum die Seelsorge so ausrichten, daß sie der Ausbreitung des Evangeliums unter den Nichtchristen dient. Die Priester sollen in der Seelsorge den Eifer für die Evangelisierung der Welt unter den Gläubigen anfachen und bewahren. In Katechese und Predigt sollen sie über die Aufgabe der Kirche, Christus den Völkern zu verkünden, unterrichten; sie sollen den christlichen Familien die Notwendigkeit und die Ehre vor Augen stellen, missionarische Berufungen in ihren Söhnen und Töchtern zu pflegen; sie sollen unter den Jugendlichen in den Schulen und katholischen Vereinigungen den Missionseifer mehren, so daß aus ihnen zukünftige Boten des Evangeliums hervorgehen. Sie mögen die Gläubigen lehren, für die Missionen zu beten, und sich nicht schämen, von ihnen Gaben zu erbitten und so gleichsam Bettler zu werden für Christus und das Heil der Seelen12. Die Professoren der Seminare und Universitäten werden den Jugendlichen die wahre Situation der Welt und der Kirche darlegen, damit die Notwendigkeit einer intensiveren Evangelisierung der Nichtchristen ihnen deutlich werde und ihren Eifer anfache. In der Darstellung der dogmatischen, biblischen, moraltheologischen und historischen Disziplinen werden sie die in jenen enthaltenen missionarischen Aspekte ins Licht rücken, damit auf diese Weise in den zukünftigen Priestern ein missionarisches Bewußtsein gebildet werde.

40. Die religiösen Institute des kontemplativen und aktiven Lebens hatten und haben bisher den größten Anteil an der Evangelisierung der Welt. Ihre Verdienste erkennt die Heilige Synode gern an und sagt Gott Dank für so viele zu seiner Ehre und im Dienst an den Seelen aufgewandte Mühen. Sie ermuntert sie, unverdrossen mit dem begonnenen Werk fortzufahren und sich bewußt zu bleiben, daß die Kraft der Liebe, die sie aufgrund ihrer Berufung vollkommen üben müssen, sie zu wahrhaft katholischem Geist und Werk antreibt und verpflichtet13. Die Institute des kontemplativen Lebens sind durch ihre Gebete, Bußwerke und Entsagungen von größter Bedeutung für die Bekehrung der Seelen, da Gott es ist, der auf die Bitte hin Arbeiter in seine Ernte schickt14, die Nichtchristen für die Botschaft des Evangeliums öffnet15 und das Wort des Heiles in ihren Herzen Frucht bringen läßt16. Ja, diese Institute werden gebeten, Niederlassungen in den Missionsgebieten zu gründen, wie das nicht wenige schon getan haben, damit sie dort in einer den echten religiösen Überlieferungen des Volkes angepaßten Weise ihr Leben führen und so dem Zeugnis der Herrlichkeit und Liebe Gottes und der Einheit in Christus unter den Nichtchristen Leuchtkraft verleihen. Die Institute des aktiven Lebens aber - sei ihre Zielsetzung ausgesprochen missionarisch oder nicht - mögen sich aufrichtig vor Gott fragen, ob sie in der Lage sind, ihre Tätigkeit zugunsten der Ausbreitung der Gottesherrschaft unter den Heiden auszuweiten; ob sie irgendwelche Aufgaben anderen überlassen können, um so die eigenen Kräfte für die Missionen einzusetzen; ob es ihnen möglich ist, in die Missionsarbeit einzutreten, notfalls durch entsprechende Anpassung ihrer Konstitutionen, freilich im Geiste des Stifters; ob sich ihre Mitglieder nach Kräften am Missionswerk beteiligen; ob ihre Lebensweise ein der Eigenart und den Verhältnissen des Volkes gemäßes Zeugnis für das Evangelium ist. Da durch die Eingebung des Heiligen Geistes die Säkularinstitute in der Kirche ständig zunehmen, kann auch ihr Wirken, in Unterordnung unter die Autorität des Bischofs, auf vielfache Weise in den Missionen fruchtbar sein als ein Zeichen der vollkommenen Hingabe für die Evangelisierung der Welt.

41. Die Laien wirken am Evangelisierungswerk der Kirche mit und haben als Zeugen ebenso wie als lebendige Werkzeuge Anteil an ihrer heilbringenden Sendung17, besonders wenn sie, von Gott berufen, durch die Bischöfe zu diesem Werk herangezogen werden. In den schon christlichen Ländern arbeiten die Laien am Werk der Evangelisierung mit, indem sie Kenntnis und Liebe der Missionen bei sich und bei anderen pflegen, Berufe in der eigenen Familie, in den katholischen Vereinigungen und in den Schulen wecken und Unterstützung jeglicher Art anbieten, auf daß sie das Geschenk des Glaubens, das sie umsonst empfingen, anderen weiterschenken. In den Missionsländern mögen die Laien - seien sie von auswärts oder aus dem Lande - in den Schulen unterrichten, sich der weltlichen Angelegenheiten annehmen, im Pfarr- und Diözesanleben mithelfen wie auch die verschiedenen Formen des Laienapostolates einrichten und fördern, damit die Gläubigen der jungen Kirchen so bald wie möglich ihre eigene Rolle im kirchlichen Leben übernehmen können18. Endlich mögen die Laien den auf dem Wege der Entwicklung befindlichen Völkern bereitwillig wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit anbieten. Diese Hilfe ist um so mehr zu loben, wenn sie die Gründung solcher Einrichtungen zum Gegenstand hat, die es mit den Grundstrukturen des sozialen Lebens zu tun haben oder die für die Ausbildung derjenigen bestimmt sind, welche Verantwortung im öffentlichen Leben tragen. Besonderen Lobes wert sind jene Laien, die an Universitäten oder wissenschaftlichen Instituten durch ihre geschichtlichen oder religionswissenschaftlichen Forschungen die Kenntnis über die Völker und Religionen vertiefen und dadurch den Boten des Evangeliums helfen und den Dialog mit den Nichtchristen vorbereiten. Im Geiste der Brüderlichkeit mögen sie mit den anderen Christen, den Nichtchristen und besonders mit den Mitgliedern der internationalen Verbände zusammenarbeiten und immer dabei im Auge behalten, daß "der Aufbau des irdischen Gemeinwesens im Herrn gegründet und auf ihn hin ausgerichtet werde"19. Um all diesen Aufgaben gewachsen zu sein, ist für die Laien eine technische und geistliche Vorbereitung unerläßlich, die in dazu bestimmten Instituten vermittelt werden soll, damit ihr Leben unter den Nichtchristen zum Zeugnis für Christus werde nach dem Wort des Apostels: "Gebt kein Ärgernis, weder Juden noch Heiden, noch der Kirche Gottes, so wie auch ich allen in allem zu Gefallen bin und nicht meinen Vorteil, sondern den Nutzen der vielen suche, damit sie gerettet werden" (1 Kor 10,32-33).
 




1 Vgl. Eph 4,13.



2 Vgl. Jes 11,12.



3 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio,. Nr. 12: AAS 57 (1965) 99.



4 Vgl. Apg 16,9.



5 Vgl. Mk 16,15.



6 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 23 bis 24: AAS 57 (1965) 27-29.



7 Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 453 bis 454; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 71-73; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 525-526; ders., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 241.



8 Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245-246.



9 II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 6: AAS 58 (1966) 675-676.



10 Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245.



11 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 34.



12 Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 72.



13 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 44: AAS 57 (1965) 50.



14 Vgl. Mt 9,38.



15 Vgl. Apg 16,14.



16 Vgl. 1 Kor 3,7.



17 Vgl. ebd. Nr. 33.35: AAS 57 (1965) 39.40-41.



18 Vgl. Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 510-514; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 851-852.



19 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 46: AAS 57 (1965) 52.






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