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Das Zweite Vatikanische Konzil
Optatam totius

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      • III. Die Ordnung der Priesterseminare
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III. Die Ordnung der Priesterseminare

4. Die Priesterseminare sind zur priesterlichen Ausbildung notwendig. In ihnen muß die gesamte Ausbildung der Alumnen dahin zielen, daß sie nach dem Vorbild unseres Herrn Jesus Christus, des Lehrers, Priesters und Hirten, zu wahren Seelenhirten geformt werden7; sie müssen also zum Dienst am Wort vorbereitet werden, daß sie das geoffenbarte Gotteswort immer besser verstehen, durch Meditation mit ihm vertraut werden und es in Wort und Leben darstellen; zum Dienst des Kultes und der Heiligung, daß sie in Gebet und im Vollzug der heiligen Liturgie das Heilswerk durch das eucharistische Opfer und die Sakramente vollziehen; zum Dienst des Hirten, daß sie den Menschen Christus darstellen können, der "nicht kam, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld für viele hinzugeben" (Mk 10,45; vgl. Joh 13,12-17), und daß sie Diener aller werden und so viele gewinnen (vgl. 1 Kor 9,19). Daher müssen alle Bereiche der Ausbildung, der geistliche, intellektuelle und disziplinäre, harmonisch auf dieses pastorale Ziel hingeordnet werden; dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Oberen und Professoren in treuem Gehorsam gegenüber der bischöflichen Autorität eifrig und einmütig bemüht sein.

5. Da die Ausbildung der Alumnen wohl von sinnvollen Gesetzen, ganz besonders aber von geeigneten Erziehern abhängt, sollen Seminarobere und Professoren aus den besten Kräften ausgewählt werden8. Sie müssen durch gediegene Studien, entsprechende pastorale Erfahrung und eine besondere geistliche und pädagogische Ausbildung sorgfältig vorbereitet sein. Zu diesem Zweck müssen geeignete Institute oder wenigstens gut geplante Kurse eingerichtet und regelmäßige Konferenzen der Seminaroberen abgehalten werden.

Die Oberen und Professoren sollen immer daran denken, wie sehr der Bildungserfolg bei den Alumnen von der Art und Weise ihres Denkens und Handelns abhängt. Unter Leitung des Regens sollen sie eine enge Gemeinschaft in Gesinnung und Tat eingehen. Sie sollen untereinander und mit den Alumnen eine Familie bilden, die dem Gebet des Herrn "Auf daß sie eins seien" (vgl. Joh 17,11) entspricht und in den Alumnen die Freude am eigenen Beruf nährt. Der Bischof aber soll mit steter, liebevoller Sorge die am Seminar Tätigen ermuntern und auch den Alumnen selbst ein wahrer Vater in Christus sein. Alle Priester sollen das Seminar als das Herz der Diözese betrachten und ihm gern ihre eigene Hilfe zur Verfügung stellen9.

6. Mit wacher Sorge, dem Alter und der Entwicklungsstufe der einzelnen entsprechend, müssen die rechte Absicht und der freie Wille der Kandidaten, ihre geistliche, moralische und intellektuelle Eignung, die erforderliche physische und seelische Gesundheit geprüft werden; dabei müssen auch von der Familie eventuell ererbte Anlagen beachtet werden. Auch soll man sich über die Fähigkeit der Kandidaten, die Lasten des Priesteramtes zu tragen und die pastoralen Aufgaben zu erfüllen, ein Urteil bilden10. Bei der Auslese und Prüfung der Kandidaten soll man mit der nötigen geistigen Festigkeit vorgehen, auch dann, wenn Priestermangel zu beklagen ist11. Gott läßt es ja seiner Kirche nicht an Dienern fehlen, wenn man die fähigen auswählt, die nicht geeigneten aber rechtzeitig in väterlicher Weise anderen Berufen zuführt und ihnen dazu verhilft, daß sie sich im Bewußtsein ihrer christlichen Berufung mit Eifer dem Laienapostolat widmen.

7. Wo die einzelnen Diözesen nicht in der Lage sind, ein eigenes Seminar entsprechend einzurichten, soll man gemeinsame Seminarien für mehrere Diözesen, für eine ganze Region oder Nation gründen und fördern, damit die gründliche Ausbildung der Alumnen, die hierin oberstes Gesetz sein muß, wirksamer gewährleistet wird. Die Leitung solcher regionaler oder nationaler Seminarien soll sich nach Statuten richten, die von den beteiligten Bischöfen12 aufgestellt und vom Heiligen Stuhl approbiert sind. In Seminarien, in denen eine große Zahl von Alumnen zusammenlebt, soll man die Alumnen in passender Weise in kleinere Gruppen aufteilen, um so die Ausbildung der einzelnen persönlicher gestalten zu können; die Einheit der Leitung und wissenschaftlichen Ausbildung soll aber erhalten bleiben.
 
 




7 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 34.



8 Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 37: "Besonders sorgfältig muß die Auswahl der Oberen und Professoren sein ... Gebt den Seminaren Priester, die mit höchster Tugend geschmückt sind; fürchtet auch nicht, sie Aufgaben zu entziehen, die scheinbar wichtiger sind, aber in Wirklichkeit mit dieser grundlegenden und unersetzbaren Tätigkeit nicht verglichen werden können " Dieses Prinzip, die Besten auszuwählen, wird auch von Pius XII. in den Litt. Apost. an die Bischöfe Brasiliens vom 23. Apr. 1947 eingeschärft: Discorsi e Radiomessaggi IX, 579-580.



9 Über die gemeinsame Aufgabe, den Seminaren mit Eifer Dienste zu leisten, vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 53 (1963) 984.



10 Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 684; vgl. auch S. Congr. Sacr., Rundschreiben Magna equidem an die Ortsordinarien, 27. Dez. 1935, Nr. 10. Für die Ordensangehörigen vgl. die der Apost. Konst. Sedes Sapientiæ (31. Mai 1956, Art. 33) beigefügten allgemeinen Richtlinien. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 987f.



11 Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 41.



12 Es wird angeordnet, daß bei der Aufstellung der Statuten der regionalen oder nationalen Seminare alle betroffenen Bischöfe beteiligt sind, unter Abschaffung der Vorschrift von CIC can. 1357, § 4.






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