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Das Zweite Vatikanische Konzil
Optatam totius

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    • Vorwort
      • VI. Die Förderung der pastoralen Ausbildung im engeren Sinn
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VI. Die Förderung der pastoralen Ausbildung im engeren Sinn

19. Die pastorale Sorge, die die gesamte Erziehung der Alumnen durchdringen soll41, fordert auch, daß sie sorgfältig in den für den priesterlichen Dienst charakteristischen Aufgaben ausgebildet werden, vor allem in Katechese und Homiletik, in Liturgie und Sakramentenspendung, in caritativer Arbeit, in der Aufgabe, den Irrenden und Ungläubigen zu Hilfe zu kommen, und in den übrigen pastoralen Pflichten. Sorgfältig sollen sie in die Kunst der Seelenführung eingeführt werden, damit sie alle Glieder der Kirche in erster Linie zu einem voll bewußten und apostolischen Christenleben und zur Erfüllung ihrer Standespflichten führen können. Mit gleicher Sorgfalt sollen sie lernen, Ordensmänner und Ordensfrauen so zu führen, daß sie ihrer Berufsgnade treu bleiben und im Geist ihres Ordens voranschreiten42. Überhaupt sollen die Eigenschaften der Alumnen ausgebildet werden, die am meisten dem Dialog mit den Menschen dienen: wie die Fähigkeit, anderen zuzuhören und im Geist der Liebe sich seelisch den verschiedenen menschlichen Situationen zu öffnen43.

20. Im Gebrauch der pädagogischen, psychologischen und soziologischen Hilfsmittel44 sollen sie methodisch richtig und den Richtlinien der kirchlichen Autorität entsprechend unterrichtet werden, das apostolische Wirken der Laien anzuregen und zu fördern45 sowie die verschiedenen und wirkungsvolleren Formen des Apostolats zu pflegen. Durchdrungen von einer wahrhaft katholischen Geisteshaltung, sollen sie immer über die Grenzen der eigenen Diözese, der Nation oder des Ritus zu blicken und für die Bedürfnisse der ganzen Kirche einzustehen lernen, stets bereit, das Evangelium überall zu verkünden46.

21. Da die Alumnen die Ausübung des Apostolats nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch erlernen und imstande sein sollen, aus eigener Verantwortung und in Gemeinschaftsarbeit zu handeln, sollen sie schon im Verlauf des Studiums und auch während der Ferien mit der pastoralen Praxis durch geeignete Übungen vertraut werden. Diese müssen je nach dem Alter der Alumnen und den örtlichen Umständen gemäß dem einsichtigen Urteil der Bischöfe methodisch und unter der Führung pastoral erfahrener Männer abgehalten werden. Die entscheidende Kraft der übernatürlichen Hilfen werde dabei immer bedacht47.
 
 




41 Die vollkommene Gestalt des Seelsorgers kann aus den jüngeren päpstlichen Verlautbarungen entnommen werden, die wohlabgewogen vom Leben, von den Gaben und der Ausbildung der Priester sprechen, so besonders: Pius X., Exhort. ad Clerum catholicum Hærent animu, 4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 237ff.; Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii: AAS 28 (1936) 5ff.; Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ: AAS 42 (1952) 657ff.; Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 545ff.; Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum: AAS 55 (1963) 979ff. Mancherlei Aussagen über die geistliche Formung finden sich auch in den Enzykliken Mystici Corporis (1943), Mediator Dei (1947), Evangelii Præcones (1951), Sacra Virginitas (1954), Musicæ Sacræ Disciplina (1955), Princeps Pastorum (1959) und schließlich in der Apost. Konst. Sedes Sapientiæ (1956) für die Ordensmitglieder. Pius XII., Johannes XXIII. und Paul VI. haben auch m ihren Ansprachen an Seminaristen und Priester die Gestalt des Guten Hirten mehrfach herausgestellt.



42 Über die Bedeutung des Standes, der durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird, vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, 6. Kap.: AAS 57 (1965) 49-53; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ caritatis.



43 Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) passim, bes. 635f. 640ff.



44 Vgl. bes. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 401ff.



45 Vgl. bes. Il. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 33: AAS 57 (1965) 39.



46 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 20f.



47 Sehr viele päpstliche Dokumente warnen mit Nachdruck vor der Gefahr, bei der Seelsorgetätigkeit das übernatürliche Ziel zu vernachlässigen und wenigstens praktisch die übernatürlichen Hilfen geringzuschätzen; vgl. besonders die in Anm. 41 genannten Dokumente.






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