1. Kapitel: Die Bischöfe und die Gesamtkirche
I.
Die Rolle der Bischöfe in der Gesamtkirche
4.
Die Bischöfe werden kraft der sakramentalen Weihe und durch die hierarchische
Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums zu Gliedern der
Bischofskörperschaft1. "Die Ordnung der
Bischöfe aber, die dem Kollegium der Apostel im Lehr- und Hirtenamt nachfolgt,
ja, in welcher die Körperschaft der Apostel immerfort weiter besteht, ist
gemeinsam mit ihrem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt
gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche. Diese
Gewalt kann nur unter Zustimmung des Bischofs von Rom ausgeübt werden."2 Diese Gewalt nun "wird in feierlicher Weise im
Ökumenischen Konzil ausgeübt"3. Daher beschließt die
Heilige Synode, daß allen Bischöfen, die Glieder des Bischofskollegiums sind,
das Recht zusteht, am Ökumenischen Konzil teilzunehmen. "Die gleiche
kollegiale Gewalt kann gemeinsam mit dem Papst von den in aller Welt lebenden Bischöfen
ausgeübt werden, wofern nur das Haupt des Kollegiums sie zu einer kollegialen
Handlung ruft oder wenigstens die gemeinsame Handlung der räumlich getrennten
Bischöfe billigt oder frei annimmt, so daß ein eigentlich kollegialer Akt
zustande kommt."4
5.
Aus den verschiedenen Gegenden der Erde ausgewählte Bischöfe leisten dem
obersten Hirten der Kirche in einem Rat, der die Bezeichnung
"Bischofssynode" trägt5, einen wirksameren
Beistand in der vom Papst bestimmten oder noch zu bestimmenden Art und Weise.
Als Vertretung des gesamten katholischen Episkopates bringt diese
Bischofssynode gleichzeitig zum Ausdruck, daß alle Bischöfe in der
hierarchischen Gemeinschaft an der Sorge für die ganze Kirche teilhaben6.
6.
Als rechtmäßige Nachfolger der Apostel und Glieder des Bischofskollegiums
sollen sich die Bischöfe immer einander verbunden wissen und sich für alle Kirchen
besorgt zeigen. Durch göttliche Einsetzung und Vorschrift ist ja jeder einzelne
gemeinsam mit den übrigen Bischöfen mitverantwortlich für die apostolische
Aufgabe der Kirche7, Vor allem seien sie
besorgt um jene Gegenden der Erde, in denen das Wort Gottes noch nicht
verkündet ist oder in denen die Gläubigen, besonders wegen der geringen Anzahl
der Priester, in der Gefahr schweben, den Geboten des christlichen Lebens
untreu zu werden, ja den Glauben selbst zu verlieren. Mit allen Kräften seien
sie deshalb bemüht, daß die Gläubigen die Werke der Verkündigung und des
Apostolats freudig unterstützen und fördern. Weiter sollen sie mit Eifer dafür
sorgen, daß geeignete Diener des Heiligtums sowie Helfer aus dem Ordens- und Laienstand
für die Missionen und die priesterarmen Gegenden ausgebildet werden. Auch
sollen sie, soweit möglich, dafür sorgen, daß einige ihrer Priester in die
erwähnten Missionsgebiete oder Diözesen gehen, um dort den heiligen Dienst für
immer oder wenigstens für eine bestimmte Zeit auszuüben. Ferner sollen sich die
Bischöfe vor Augen halten, daß sie beim Gebrauch des kirchlichen Vermögens
nicht nur die eigene Diözese berücksichtigen dürfen, sondern auch der anderen
Teilkirchen zu gedenken haben, die ja Teile der einen Kirche Christi sind.
Schließlich mögen sie ihre Aufmerksamkeit darauf richten, die Notlage, unter
der andere Diözesen oder Gegenden leiden, nach Kräften zu lindern.
7.
Vor allem sollen sie jenen Bischöfen, die um des Namens Christi willen von Not
und Verleumdung bedrängt, in Gefängnissen festgehalten oder an der Ausübung
ihres Amtes gehindert werden, in brüderlicher Gesinnung zugetan sein und ihnen
ihre echte, tatkräftige Sorge widmen, damit deren Leiden durch das Gebet und die
Unterstützung der Mitbrüder gelindert und erleichtert werden.
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