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Das Zweite Vatikanische Konzil
Christus Dominus

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Allgemeiner Auftrag

44. Die Heilige Synode bestimmt, daß bei der Neubearbeitung des Codex Iuris Canonici geeignete Gesetze abgefaßt werden, die den Grundsätzen, die in diesem Dekret aufgestellt worden sind, entsprechen. Dabei sollen auch die Bemerkungen, die von den Kommissionen oder von den Konzilsvätern vorgebracht worden sind, in Erwägung gezogen werden. Ferner bestimmt die Heilige Synode, allgemeine Seelsorgsdirektorien zum Gebrauch der Bischöfe wie auch der Pfarrer auszuarbeiten, damit ihnen zuverlässige Richtlinien zur leichteren und besseren Ausübung ihres Hirtendienstes geboten werden. Es werde auch ein besonderes Direktorium für die seelsorgliche Betreuung besonderer Gruppen von Gläubigen entsprechend den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern oder Gebieten herausgegeben, ebenso ein Direktorium für die katechetische Unterweisung des christlichen Volkes, in dem die grundlegenden Prinzipien und die Ordnung dieses Unterrichts sowie die Ausarbeitung einschlägiger Bücher behandelt werden sollen. Bei der Abfassung dieser Direktorien sollen ebenfalls die Anregungen, die von den Kommissionen oder von den Konzilsvätern vorgebracht wurden, berücksichtigt werden.
 
 

 




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