1. Kapitel
3.
Die Katholische Kirche ist von Christus, dem Herrn, gegründet, um allen
Menschen das Heil zu bringen, und darum der Verkündigung des Evangeliums
unbedingt verpflichtet. Deshalb hält sie es für ihre Pflicht, die
Heilsbotschaft auch mit Hilfe der sozialen Kommunikationsmittel zu verkündigen
und Grundsätze über deren richtige Anwendung aufzustellen. Die Kirche hat also
ein ursprüngliches Recht darauf, jedes dieser sozialen Kommunikationsmittel zu
benutzen und zu besitzen, soweit es für die christliche Erziehung und ihr
Wirken am Heile der Seelen notwendig und nützlich ist. Zum Auftrag der
Oberhirten gehört es, die Gläubigen zu lehren und zu leiten, damit sie das Heil
und die Vollendung für sich und die ganze Menschheitsfamilie auch mit Hilfe
dieser Mittel erstreben. Im übrigen gehört es vor allem zur Aufgabe der Laien,
die sozialen Kommunikationsmittel mit echt humanem und christlichem Geist zu
beseelen, um so den großen Erwartungen der Menschheit und dem Plane Gottes voll
zu entsprechen.
4.
Die rechte Benutzung der sozialen Kommunikationsmittel setzt bei allen, die mit
ihnen umgehen, die Kenntnis der Grundsätze sittlicher Wertordnung voraus und
die Bereitschaft, sie auch hier zu verwirklichen. Man muß also zunächst auf den
Sachverhalt achten, der je nach der Eigengesetzlichkeit jedes einzelnen Mediums
mitgeteilt wird; doch zugleich sind auch alle Begleitumstände zu
berücksichtigen, wie Absicht, Personen, Ort, Zeit, und all die Dinge, die zur
Vollständigkeit der Mitteilung gehören, und was ihren sittlichen Wert verändern
oder völlig umkehren kann. Hierzu zählt auch die jedem sozialen
Kommunikationsmittel eigene Wirkungsart, seine Eindruckskraft, die so groß sein
kann, daß es den Menschen, insbesondere den unerfahrenen, schwerfällt, sie
wahrzunehmen, geistig zu verarbeiten und gegebenenfalls sich ihrer zu erwehren.
5.
Vor allem sind für den Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel bei allen
Beteiligten klare Gewissensgrundsätze notwendig. Dies gilt besonders für einige
gerade in unserer Zeit heftig umstrittene Probleme. Der erste Fragenkreis
umfaßt die "Information", das ist das Sammeln und Verbreiten von
Nachrichten. Zweifellos ist bei der heutigen Entwicklung der menschlichen
Gesellschaft und der immer engeren Verbindung ihrer Mitglieder die Information
wertvoll, ja unumgänglich notwendig. Eine öffentliche und rechtzeitige
Berichterstattung über Ereignisse und Zusammenhänge gibt jedem einzelnen
Menschen eine reichere und umfassendere Kenntnis, so daß jeder einen wirksamen
Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann und alle beim Ausbau der bürgerlichen
Gesellschaft leichter mitwirken können. Es gibt also in der menschlichen
Gesellschaft ein Recht auf Information über alle Tatsachen, die den Menschen,
als einzelnen oder als Mitgliedern der Gesellschaft, je nach ihrer besonderen
Situation zu wissen zukommt. Der richtige Gebrauch des Rechtes fordert aber,
daß die Mitteilung inhaltlich stets der Wahrheit entspricht und bei Beachtung
der durch Recht und menschliche Rücksichtnahme gezogenen Grenzen vollständig
ist. Auch in der Form muß sie ethisch einwandfrei sein, d. h., beim Sammeln und
Verbreiten von Nachrichten müssen die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und
Würde des Menschen beachtet werden; denn nicht alles Wissen bringt Nutzen, "die
Liebe aber baut auf" (1 Kor 8,1).
6.
Eine zweite Frage betrifft die Beziehungen zwischen der "Freiheit der
Kunst" und den Normen des Sittengesetzes. Die sich mehrenden Diskussionen
darüber beruhen häufig auf falschen Auffassungen von Ethik und Ästhetik. Das
Konzil betont darum, daß der Vorrang der objektiven sittlichen Ordnung in allem
und für alle gilt. Die Sittenordnung überragt alle übrigen menschlichen
Ordnungen, die Kunst nicht ausgenommen, so wertvoll sie auch sein mögen, und bringt
sie in das rechte Verhältnis. Allein die sittliche Wertordnung umfaßt die ganze
Natur des Menschen, der ein geistbegabtes und zu Höherem berufenes Geschöpf
Gottes ist. Wird sie in vollem Umfang getreu beachtet, ist sie für den Menschen
der Weg zu seiner Erfüllung und zu seinem Heil.
7.
Zum Dritten: Die Schilderung, Beschreibung oder Darstellung des sittlich Bösen
kann gewiß auch mit den sozialen Kommunikationsmitteln zur besseren Erkenntnis
und Ergründung des Menschen beitragen. Sie kann die Erhabenheit des Wahren und
Guten offenbaren und dabei besonders wirksame dramatische Effekte erzielen.
Doch auch sie muß sich den ethischen Forderungen unterordnen, wenn sie nicht
eher Schaden als Nutzen stiften will, vor allem bei Themen, deren Behandlung
eine gewisse Zurückhaltung gebietet oder die im erbsündlich belasteten Menschen
leicht niedrige Instinkte wecken.
8.
"Öffentliche Meinungen" üben heute einen bestimmenden und
richtunggebenden Einfluß auf das private und öffentliche Leben der Menschen
aller gesellschaftlichen Schichten aus. Darum müssen alle Glieder der
Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in diesem
Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und
Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen.
9.
Eine besondere Verantwortung tragen die Leser, Zuschauer und Zuhörer, die sich
ja in freier und persönlicher Entscheidung der sozialen Kommunikationsmittel
bedienen. Dabei gilt es, sich für das zu entscheiden, was sowohl ethisch wie
künstlerisch wertvoll und wissenswert ist. Es gilt aber auch, das Minderwertige
oder Verführerische abzulehnen, ebenso alles, was schlechtes Beispiel gibt, und
auch, was gute Darbietungen hindert oder schlechte fördert. Dies geschieht
häufig dann, wenn man Geld für Darbietungen ausgibt, die von ihren
Veranstaltern lediglich aus Gründen gewinnsüchtigen Profits angeboten werden.
Leser, Zuschauer und Hörer dürfen es daher nicht unterlassen, sich rechtzeitig
bei den Stellen zu informieren, die dafür zuständig sind, und sie müssen deren
Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen befolgen. Um zweifelhaften
Anpreisungen leichter zu widerstehen und auf gute Anregungen einzugehen, ist
eine rechte Gewissensbildung durch geeignete Hilfe notwendig.
10.
Leser, Hörer und Zuschauer, besonders die Jugendlichen, sollen sich im Gebrauch
dieser sozialen Kommunikationsmittel an Zucht und Maß gewöhnen. Ferner sollen
sie sich um ein tieferes Verständnis dessen bemühen, was sie gesehen, gehört
oder gelesen haben. Mit Erziehern und Fachleuten mögen sie sich darüber
besprechen, um selbst richtig urteilen zu lernen. Die Eltern aber sollen
sorgfältig darauf achten, daß nicht glaubens- und sittenwidrige Darbietungen,
Druckerzeugnisse und ähnliches ins Haus gelangen oder den Kindern anderswo
begegnen.
11.
Eine besondere Verantwortung für die sozialen Kommunikationsmittel tragen die
Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Geldgeber,
Verleiher, Theaterleiter, Agenten, Kritiker und überhaupt alle, die irgendwie
bei der Produktion und Verbreitung sozialer Kommunikationsmittel beteiligt
sind. Die Größe und der Ernst ihrer Verpflichtungen unter den heutigen
gesellschaftlichen Verhältnissen liegen klar auf der Hand. Ihre Information und
Einwirkung können dem Menschen Segen oder Fluch bringen. Ihre Aufgabe wird es
darum sein, die wirtschaftlichen, politischen und künstlerischen Belange so
aufeinander abzustimmen, daß sie dem Gemeinwohl niemals zuwiderlaufen. Um dies
wirksamer zu erreichen, empfiehlt es sich, Berufsvereinigungen beizutreten, die
ihren Mitgliedern Achtung vor dem Sittengesetz in ihren beruflichen Arbeiten
und Pflichten auferlegen wenn nötig, auch unter Eingehung der gegenseitigen
Verpflichtung, festgelegte moralische Richtlinien zu beobachten. Immer aber
mögen sie daran denken, daß ein großer Teil der Leser und Zuschauer aus
Jugendlichen besteht. Diese brauchen Schriften und Darbietungen mit sauberer
Unterhaltung und Anregung zum Guten. Sie sollen auch dafür sorgen, daß
Darbietungen religiösen Inhalts ernsten und erfahrenen Bearbeitern anvertraut
und mit gebotener Ehrfurcht gestaltet werden.
12. Die öffentliche Gewalt hat hier mit
Rücksicht auf das Gemeinwohl, dem die sozialen Kommunikationsmittel zugeordnet
sind, besondere Verpflichtungen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die
wahre und rechte Freiheit der Information, deren die heutige Gesellschaft zu
ihrem Fortschritt bedarf, zu verteidigen und zu schützen, das gilt besonders
für die Pressefreiheit. Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung der
Religion, der Kultur und der schönen Künste sowie der Schutz der Leser,
Zuschauer und Zuhörer im freien Gebrauch ihrer Rechte. Zudem ist es Sache der
öffentlichen Hand, solche Unternehmen zu unterstützen, die sonst nicht zu
verwirklichen wären, die aber besonders für die Jugend wertvoll sind.
Schließlich muß die gleiche öffentliche Gewalt, die kraft ihres Amtes für das
Wohl der Bürger Sorge trägt, durch Erlaß und sorgfältige Durchführung von
Gesetzen schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der
Gesellschaft verhindern, die durch Mißbrauch der sozialen Kommunikationsmittel
entstehen könnten. Die Freiheit der Einzelnen oder gesellschaftlicher Gruppen
wird durch diese wache Sorge keineswegs beeinträchtigt, zumal wenn wirksame
Vorsichtsmaßnahmen jener fehlen, die beruflich mit diesen Mitteln zu tun haben.
Besondere Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Jugendlichen vor
Presseerzeugnissen und Darbietungen zu bewahren, die ihrem Alter schädlich
sind.
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