2. Kapitel
13.
Alle Glieder der Kirche sollen einmütig und planmäßig darangehen, ohne Aufschub
und mit größtem Eifer die sozialen Kommunikationsmittel in den vielfältigen
Arbeiten des Apostolates, wie es Zeit und Umstände erfordern, zu benutzen und
schädlichen Unternehmungen zuvorzukommen, besonders in den Gegenden, wo
sittlicher oder religiöser Fortschritt erhöhte Anstrengungen erfordert. Die
kirchlichen Oberhirten sollen darum auf diesem Gebiet, das mit ihrer Pflicht
zur Verkündigung so eng verbunden ist, ihrem Auftrag eilends nachkommen. Auch
die mit den sozialen Kommunikationsmitteln arbeitenden Laien sollen vor allem
durch Erfüllung ihrer jeweiligen Berufsaufgabe mit Sachverstand und in
apostolischem Geiste bereitwillig für Christus Zeugnis ablegen. Sie sollen
auch, je nach Möglichkeit, mit ihren technischen, wirtschaftlichen, kulturellen
und künstlerischen Kräften die kirchliche Seelsorge unmittelbar unterstützen.
14.
Vor allem ist die gute Presse zu fördern. Um jedoch die Leser ganz mit
christlichem Geist zu erfüllen, soll auch eine katholische Presse gegründet und
gefördert werden, die diesen Namen wirklich verdient. Sie soll - entweder
unmittelbar von der Kirche oder von katholischen Persönlichkeiten ins Leben
gerufen und getragen - in der erklärten Absicht erscheinen, um öffentliche
Meinungen zu bilden, zu festigen und zu fördern, die mit dem Naturrecht und den
katholischen Lehren und Grundsätzen übereinstimmen, sie soll Nachrichten über
das Leben der Kirche bringen und kommentieren. Die Gläubigen aber sind von der
Notwendigkeit zu überzeugen, die katholische Presse zu lesen und zu verbreiten,
um sich über alle Ereignisse ein christliches Urteil bilden zu können. Die
Produktion und Vorführung von Filmen, die gute Unterhaltung bieten, die
belehrend und künstlerisch wertvoll sind, insbesondere von Filmen für die
Jugend, sollte man mit allen wirksamen Mitteln fördern und sicherstellen. Dazu
wird die Unterstützung und Zusammenarbeit guter Produzenten auf
wirtschaftlichem und organisatorischem Gebiet empfohlen, ferner anerkennende
Kritik und Verleihung von Preisen an Filme, die es verdienen, und endlich die
Förderung und der Zusammenschluß von Lichtspieltheatern, die von katholischen
und zuverlässigen Persönlichkeiten geleitet werden. Gute Rundfunk- und
Fernsehsendungen sind zu unterstützen, vor allem jene, die für die Familie
wertvoll sind. Katholische Sendungen, welche Hörer und Zuschauer am Leben der
Kirche teilnehmen lassen und mit religiösen Wahrheiten vertraut machen, sind
besonders zu fördern. Wohlüberlegt sollen dort, wo es angebracht erscheint,
katholische Sender errichtet werden. Man achte jedoch darauf, daß sich ihre
Übertragungen durch entsprechende Qualität und Reichweite auszeichnen. Man
trage überdies Sorge dafür, daß die edle und alte Kunst des Theaters, die nun
auch durch die sozialen Kommunikationsmittel weite Verbreitung findet, zur
menschlichen und sittlichen Bildung der Zuschauer beiträgt.
15.
Um den dargelegten Erfordernissen gerecht zu werden, ist rechtzeitig für die
Ausbildung von Geistlichen, Ordensleuten und Laien zu sorgen. Sie müssen
genügend Sachkenntnis besitzen, um diese Mittel für das Apostolat zu
gebrauchen. Insbesondere sollen die Laien eine technische, theoretische und
charakterliche Ausbildung erhalten. Die Zahl der Schulen, Fakultäten und
Institute, auf denen Journalisten, Autoren für Film, Rundfunk und Fernsehen
sowie andere interessierte Personen eine umfassende Ausbildung erhalten können,
ist zu vermehren. Eine solche Ausbildung soll von christlichem Geist geprägt
sein und insbesondere die Soziallehre der Kirche berücksichtigen. Die
Schauspieler sollen Anregung und Hilfe erhalten, um in ihrer Kunst der
menschlichen Gesellschaft in rechter Weise zu dienen. Sorgfältig auszubilden
sind ferner Kritiker für Literatur, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere
Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet wirklich beherrschen. Desgleichen
sollen sie befähigt und angeregt werden, in ihren Kritiken stets die sittlichen
Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
16.
Der rechte Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel, die sich ja an Menschen
verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bildung wenden, setzt bei diesen
eine eigene Schulung und Übung voraus. Darum sind geeignete Einrichtungen
insbesondere für Jugendliche - in den katholischen Schulen und Hochschulen
aller Arten, in Bildungsstätten und den Organisationen des Laienapostolates zu
unterstützen, zu vermehren und nach christlichen Grundsätzen zu leiten. Um hier
schneller voranzukommen, sollen diese Fragen sowohl im Grundsätzlichen wie in
ihrer praktischen Handhabung auch im Religionsunterricht behandelt und
erläutert werden.
17.
Es ist ein unwürdiger Zustand, wenn es von den Mitgliedern der Kirche untätig
hingenommen wird, daß das Wort des Heiles durch technische Unzulänglichkeit und
unzureichende Mittel gefesselt und gehindert ist. Allerdings ist der bei den
sozialen Kommunikationsmitteln erforderliche finanzielle Aufwand sehr groß.
Darum erinnert das Konzil die Gläubigen an ihre Pflicht, die katholischen
Zeitungen, Zeitschriften und Filmunternehmungen, die Rundfunk- und
Fernsehstationen und ihre Sendungen zu unterstützen, deren besonderes Ziel es
ist, die Wahrheit zu verbreiten und zu verteidigen sowie christliches
Geistesgut den Menschen zu vermitteln. Zugleich lädt das Konzil die in
Wirtschaft oder Technik einflußreichen Verbände und Einzelpersönlichkeiten
dringend ein, mit ihren finanziellen Beiträgen und ihrer Erfahrung die sozialen
Kommunikationsmittel, soweit sie wahrer Kultur und dem Apostolat dienen,
bereitwillig zu unterstützen.
18.
Um das vielgestaltige Apostolatswerk der Kirche auf dem Gebiet der sozialen
Kommunikationsmittel wirksam zu kräftigen, soll in allen Diözesen des
Erdkreises, nach dem Ermessen der Bischöfe jährlich ein Tag festgesetzt werden,
an dem die Gläubigen auf die hier liegenden Aufgaben eindringlich hingewiesen
und eingeladen werden, dieser Frage im Gebet zu gedenken und Spenden für sie zu
entrichten. Der Erlös soll zum Unterhalt und zur Unterstützung aller
kirchlichen Einrichtungen und Unternehmungen auf diesem Gebiet dienen.
Maßgebend sind dabei die Bedürfnisse der Weltkirche.
19.
Zur Erfüllung seiner obersten Hirtenpflicht auf dem Gebiet der sozialen
Kommunikationsmittel steht dem Papst eine eigene Stelle beim Apostolischen
Stuhl zur Verfügung1.
20.
Nun aber wird es Sache der Bischöfe sein, den Werken und Unternehmungen dieser
Art in den eigenen Diözesen ihre wache Sorge zuzuwenden, sie zu fördern und
ihre Tätigkeit zu koordinieren, soweit sie das Apostolat in der Öffentlichkeit
betrifft. Auch die von exemten Ordensgenossenschaften geleiteten Unternehmungen
sind davon nicht ausgenommen.
21.
Ein wirksames Apostolat für ein ganzes Land verlangt Einheitlichkeit in der
Planung und im Einsatz der Kräfte. Darum bestimmt und ordnet das Konzil an, daß
in den einzelnen Ländern eigene Stellen für Presse, Film, Rundfunk und
Fernsehen errichtet und mit allen Mitteln unterstützt werden. Aufgabe dieser
nationalen Stellen ist vor allem die Sorge um die Gewissensbildung der
Gläubigen beim Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel; ferner sollen sie
das unterstützen und ordnen, was in diesem Bereich von Katholiken unternommen
wird. In jeder Nation soll die Leitung dieser Stellen einer eigenen
Bischofskommission oder einem beauftragten Bischof anvertraut werden. In den
genannten Stellen sollen auch Laien vertreten sein, die in der katholischen
Lehre und in diesen Sachgebieten erfahren sind.
22. Die Auswirkung der sozialen
Kommunikationsmittel geht über die Grenzen der Nationen hinaus und macht die
Einzelnen gleichsam zu Bürgern der ganzen Menschheit. Darum sollen die
nationalen Unternehmungen auch im internationalen Rahmen zusammenarbeiten. Die
in Nr. 21 genannten Stellen sollen in enger Verbindung mit ihrer jeweiligen
internationalen katholischen Vereinigung stehen. Diese internationalen
katholischen Verbände aber erhalten ihre Bestätigung ausschließlich vom
Apostolischen Stuhl und unterstehen nur diesem.
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