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Das Zweite Vatikanische Konzil
Inter mirifica

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    • 2. Kapitel
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2. Kapitel

13. Alle Glieder der Kirche sollen einmütig und planmäßig darangehen, ohne Aufschub und mit größtem Eifer die sozialen Kommunikationsmittel in den vielfältigen Arbeiten des Apostolates, wie es Zeit und Umstände erfordern, zu benutzen und schädlichen Unternehmungen zuvorzukommen, besonders in den Gegenden, wo sittlicher oder religiöser Fortschritt erhöhte Anstrengungen erfordert. Die kirchlichen Oberhirten sollen darum auf diesem Gebiet, das mit ihrer Pflicht zur Verkündigung so eng verbunden ist, ihrem Auftrag eilends nachkommen. Auch die mit den sozialen Kommunikationsmitteln arbeitenden Laien sollen vor allem durch Erfüllung ihrer jeweiligen Berufsaufgabe mit Sachverstand und in apostolischem Geiste bereitwillig für Christus Zeugnis ablegen. Sie sollen auch, je nach Möglichkeit, mit ihren technischen, wirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Kräften die kirchliche Seelsorge unmittelbar unterstützen.

14. Vor allem ist die gute Presse zu fördern. Um jedoch die Leser ganz mit christlichem Geist zu erfüllen, soll auch eine katholische Presse gegründet und gefördert werden, die diesen Namen wirklich verdient. Sie soll - entweder unmittelbar von der Kirche oder von katholischen Persönlichkeiten ins Leben gerufen und getragen - in der erklärten Absicht erscheinen, um öffentliche Meinungen zu bilden, zu festigen und zu fördern, die mit dem Naturrecht und den katholischen Lehren und Grundsätzen übereinstimmen, sie soll Nachrichten über das Leben der Kirche bringen und kommentieren. Die Gläubigen aber sind von der Notwendigkeit zu überzeugen, die katholische Presse zu lesen und zu verbreiten, um sich über alle Ereignisse ein christliches Urteil bilden zu können. Die Produktion und Vorführung von Filmen, die gute Unterhaltung bieten, die belehrend und künstlerisch wertvoll sind, insbesondere von Filmen für die Jugend, sollte man mit allen wirksamen Mitteln fördern und sicherstellen. Dazu wird die Unterstützung und Zusammenarbeit guter Produzenten auf wirtschaftlichem und organisatorischem Gebiet empfohlen, ferner anerkennende Kritik und Verleihung von Preisen an Filme, die es verdienen, und endlich die Förderung und der Zusammenschluß von Lichtspieltheatern, die von katholischen und zuverlässigen Persönlichkeiten geleitet werden. Gute Rundfunk- und Fernsehsendungen sind zu unterstützen, vor allem jene, die für die Familie wertvoll sind. Katholische Sendungen, welche Hörer und Zuschauer am Leben der Kirche teilnehmen lassen und mit religiösen Wahrheiten vertraut machen, sind besonders zu fördern. Wohlüberlegt sollen dort, wo es angebracht erscheint, katholische Sender errichtet werden. Man achte jedoch darauf, daß sich ihre Übertragungen durch entsprechende Qualität und Reichweite auszeichnen. Man trage überdies Sorge dafür, daß die edle und alte Kunst des Theaters, die nun auch durch die sozialen Kommunikationsmittel weite Verbreitung findet, zur menschlichen und sittlichen Bildung der Zuschauer beiträgt.

15. Um den dargelegten Erfordernissen gerecht zu werden, ist rechtzeitig für die Ausbildung von Geistlichen, Ordensleuten und Laien zu sorgen. Sie müssen genügend Sachkenntnis besitzen, um diese Mittel für das Apostolat zu gebrauchen. Insbesondere sollen die Laien eine technische, theoretische und charakterliche Ausbildung erhalten. Die Zahl der Schulen, Fakultäten und Institute, auf denen Journalisten, Autoren für Film, Rundfunk und Fernsehen sowie andere interessierte Personen eine umfassende Ausbildung erhalten können, ist zu vermehren. Eine solche Ausbildung soll von christlichem Geist geprägt sein und insbesondere die Soziallehre der Kirche berücksichtigen. Die Schauspieler sollen Anregung und Hilfe erhalten, um in ihrer Kunst der menschlichen Gesellschaft in rechter Weise zu dienen. Sorgfältig auszubilden sind ferner Kritiker für Literatur, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet wirklich beherrschen. Desgleichen sollen sie befähigt und angeregt werden, in ihren Kritiken stets die sittlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

16. Der rechte Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel, die sich ja an Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bildung wenden, setzt bei diesen eine eigene Schulung und Übung voraus. Darum sind geeignete Einrichtungen insbesondere für Jugendliche - in den katholischen Schulen und Hochschulen aller Arten, in Bildungsstätten und den Organisationen des Laienapostolates zu unterstützen, zu vermehren und nach christlichen Grundsätzen zu leiten. Um hier schneller voranzukommen, sollen diese Fragen sowohl im Grundsätzlichen wie in ihrer praktischen Handhabung auch im Religionsunterricht behandelt und erläutert werden.

17. Es ist ein unwürdiger Zustand, wenn es von den Mitgliedern der Kirche untätig hingenommen wird, daß das Wort des Heiles durch technische Unzulänglichkeit und unzureichende Mittel gefesselt und gehindert ist. Allerdings ist der bei den sozialen Kommunikationsmitteln erforderliche finanzielle Aufwand sehr groß. Darum erinnert das Konzil die Gläubigen an ihre Pflicht, die katholischen Zeitungen, Zeitschriften und Filmunternehmungen, die Rundfunk- und Fernsehstationen und ihre Sendungen zu unterstützen, deren besonderes Ziel es ist, die Wahrheit zu verbreiten und zu verteidigen sowie christliches Geistesgut den Menschen zu vermitteln. Zugleich lädt das Konzil die in Wirtschaft oder Technik einflußreichen Verbände und Einzelpersönlichkeiten dringend ein, mit ihren finanziellen Beiträgen und ihrer Erfahrung die sozialen Kommunikationsmittel, soweit sie wahrer Kultur und dem Apostolat dienen, bereitwillig zu unterstützen.

18. Um das vielgestaltige Apostolatswerk der Kirche auf dem Gebiet der sozialen Kommunikationsmittel wirksam zu kräftigen, soll in allen Diözesen des Erdkreises, nach dem Ermessen der Bischöfe jährlich ein Tag festgesetzt werden, an dem die Gläubigen auf die hier liegenden Aufgaben eindringlich hingewiesen und eingeladen werden, dieser Frage im Gebet zu gedenken und Spenden für sie zu entrichten. Der Erlös soll zum Unterhalt und zur Unterstützung aller kirchlichen Einrichtungen und Unternehmungen auf diesem Gebiet dienen. Maßgebend sind dabei die Bedürfnisse der Weltkirche.

19. Zur Erfüllung seiner obersten Hirtenpflicht auf dem Gebiet der sozialen Kommunikationsmittel steht dem Papst eine eigene Stelle beim Apostolischen Stuhl zur Verfügung1.

20. Nun aber wird es Sache der Bischöfe sein, den Werken und Unternehmungen dieser Art in den eigenen Diözesen ihre wache Sorge zuzuwenden, sie zu fördern und ihre Tätigkeit zu koordinieren, soweit sie das Apostolat in der Öffentlichkeit betrifft. Auch die von exemten Ordensgenossenschaften geleiteten Unternehmungen sind davon nicht ausgenommen.

21. Ein wirksames Apostolat für ein ganzes Land verlangt Einheitlichkeit in der Planung und im Einsatz der Kräfte. Darum bestimmt und ordnet das Konzil an, daß in den einzelnen Ländern eigene Stellen für Presse, Film, Rundfunk und Fernsehen errichtet und mit allen Mitteln unterstützt werden. Aufgabe dieser nationalen Stellen ist vor allem die Sorge um die Gewissensbildung der Gläubigen beim Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel; ferner sollen sie das unterstützen und ordnen, was in diesem Bereich von Katholiken unternommen wird. In jeder Nation soll die Leitung dieser Stellen einer eigenen Bischofskommission oder einem beauftragten Bischof anvertraut werden. In den genannten Stellen sollen auch Laien vertreten sein, die in der katholischen Lehre und in diesen Sachgebieten erfahren sind.

22. Die Auswirkung der sozialen Kommunikationsmittel geht über die Grenzen der Nationen hinaus und macht die Einzelnen gleichsam zu Bürgern der ganzen Menschheit. Darum sollen die nationalen Unternehmungen auch im internationalen Rahmen zusammenarbeiten. Die in Nr. 21 genannten Stellen sollen in enger Verbindung mit ihrer jeweiligen internationalen katholischen Vereinigung stehen. Diese internationalen katholischen Verbände aber erhalten ihre Bestätigung ausschließlich vom Apostolischen Stuhl und unterstehen nur diesem.




1 Die Konzilsväter schließen sich bereitwillig dem Wunsche des "Sekretariats für Presse und Darstellung" an und bitten den Heiligen Vater ehrerbietigst um Erweiterung der Aufgaben und Zuständigkeiten der genannten stelle für alle sozialen Kommunikationsmittel einschließlich der Presse. Aus den verschiedenen Nationen sollen sachverständige, auch Laien, hinzuberufen werden.






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