Text
Vorwort
1.
Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den
Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen
den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer
zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was
immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen. Darum hält es das
Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und
Pflege der Liturgie zu sorgen.
2.
In der Liturgie, besonders im heiligen Opfer der Eucharistie, "vollzieht
sich" "das Werk unserer Erlösung"1, und so trägt sie in höchstem Maße dazu bei, daß das
Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des
eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird, der es eigen ist, zugleich göttlich
und menschlich zu sein, sichtbar und mit unsichtbaren Gütern ausgestattet, voll
Eifer der Tätigkeit hingegeben und doch frei für die Beschauung, in der Welt
zugegen und doch unterwegs; und zwar so, daß dabei das Menschliche auf das
Göttliche hingeordnet und ihm untergeordnet ist, das Sichtbare auf das
Unsichtbare, die Tätigkeit auf die Beschauung, das Gegenwärtige auf die
künftige Stadt, die wir suchen2. Dabei baut die
Liturgie täglich die, welche drinnen sind, zum heiligen Tempel im Herrn auf,
zur Wohnung Gottes im Geist3 bis zum Maße des
Vollalters Christi4. Zugleich stärkt sie
wunderbar deren Kräfte, daß sie Christus verkünden. So stellt sie denen, die
draußen sind, die Kirche vor Augen als Zeichen, das aufgerichtet ist unter den
Völkern5. Unter diesem sollen sich die
zerstreuten Söhne Gottes zur Einheit sammeln6, bis eine Herde und ein
Hirt wird7.
3.
Darum beschließt das Heilige Konzil, für die Förderung und Erneuerung der
Liturgie folgende Grundsätze ins Gedächtnis zu rufen und praktische Richtlinien
aufzustellen. Unter diesen Grundsätzen und Richtlinien sind manche, die sowohl
auf den römischen Ritus wie auf alle Riten angewandt werden können und müssen.
Indes sind die folgenden praktischen Richtlinien so zu verstehen, daß sie nur
für den römischen Ritus gelten, es sei denn, es handle sich um Normen, die aus
der Natur der Sache auch die anderen Riten angehen.
4.
Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, daß die heilige
Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre
zuerkennt. Es ist ihr Wille, daß diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder
Weise gefördert werden, und es ist ihr Wunsch, daß sie, soweit es not tut, in
ihrem ganzen Umfang gemäß dem Geist gesunder Überlieferung überprüft und im
Hinblick auf die Verhältnisse und Notwendigkeiten der Gegenwart mit neuer Kraft
ausgestattet werden.
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