A)
Allgemeine Regeln
22.
§ 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche
zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes
beim Bischof.
§ 2. Auch den
rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen
Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten
Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.
§ 3. Deshalb
darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken
in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.
23.
Damit die gesunde Überlieferung gewahrt bleibe und dennoch einem berechtigten
Fortschritt die Tür aufgetan werde, sollen jeweils gründliche theologische,
historische und pastorale Untersuchungen vorausgehen, wenn die einzelnen Teile
der Liturgie revidiert werden. Darüber hinaus sind sowohl die allgemeinen
Gestalt- und Sinngesetze der Liturgie zu beachten als auch die Erfahrungen, die
aus der jüngsten Liturgiereform und den weithin schon gewährten Indulten
gewonnen wurden. Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei
denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es.
Dabei ist Sorge zu tragen, daß die neuen Formen aus den schon bestehenden
gewissermaßen organisch herauswachsen. Auch soll nach Möglichkeit verhütet
werden, daß sich zwischen den Riten benachbarter Gebiete auffallend starke
Unterschiede ergeben.
24.
Von größtem Gewicht für die Liturgiefeier ist die Heilige Schrift. Aus ihr
werden nämlich Lesungen vorgetragen und in der Homilie ausgedeutet, aus ihr
werden Psalmen gesungen, unter ihrem Anhauch und Antrieb sind liturgische
Gebete, Orationen und Gesänge geschaffen worden, und aus ihr empfangen
Handlungen und Zeichen ihren Sinn. Um daher Erneuerung, Fortschritt und
Anpassung der heiligen Liturgie voranzutreiben, muß jenes innige und lebendige
Ergriffensein von der Heiligen Schrift gefördert werden, von dem die ehrwürdige
Überlieferung östlicher und westlicher Riten zeugt.
25.
Die liturgischen Bücher sollen baldigst revidiert werden; dazu sollen aus den
verschiedenen Gebieten des Erdkreises Fachleute herangezogen und Bischöfe
befragt werden.
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