C)
Regeln aus dem belehrenden und seelsorglichen Charakter der Liturgie
33.
Obwohl die heilige Liturgie vor allem Anbetung der göttlichen Majestät ist,
birgt sie doch auch viel Belehrung für das gläubige Volk in sich34. Denn in der Liturgie spricht Gott zu seinem Volk; in
ihr verkündet Christus noch immer die Frohe Botschaft. Das Volk aber antwortet
mit Gesang und Gebet.
Überdies werden
die Gebete, die der Priester, in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde
stehend, an Gott richtet, im Namen des ganzen heiligen Volkes und aller
Umstehenden gesprochen. Die sichtbaren Zeichen endlich, welche die heilige
Liturgie gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen, sind
von Christus und der Kirche ausgewählt. Daher wird nicht bloß beim Lesen
dessen, "was zu unserer Belehrung geschrieben ist" (Röm 15,4),
sondern auch wenn die Kirche betet, singt oder handelt, der Glaube der
Teilnehmer genährt und ihr Herz zu Gott hin erweckt, auf daß sie ihm geistlichen
Dienstleisten und seine Gnade reichlicher empfangen. Daher sollen bei der
Erneuerung der Liturgie folgende allgemeine Regeln beachtet werden.
34.
Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp,
durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein. Sie seien der
Fassungskraft der Gläubigen angepaßt und sollen im allgemeinen nicht vieler
Erklärungen bedürfen.
35.
Damit deutlich hervortrete, daß in der Liturgie Ritus und Wort aufs engste miteinander
verbunden sind, ist zu beachten:
1) Bei den
heiligen Feiern soll die Schriftlesung reicher, mannigfaltiger und passender
ausgestaltet werden.
2) Da die
Predigt ein Teil der liturgischen Handlung ist, sollen auch die Rubriken ihr je
nach der Eigenart des einzelnen Ritus einen passenden Ort zuweisen. Der Dienst
der Predigt soll getreulich und recht erfüllt werden. Schöpfen soll sie vor
allem aus dem Quell der Heiligen Schrift und der Liturgie, ist sie doch die
Botschaft von den Wundertaten Gottes in der Geschichte des Heils, das heißt im
Mysterium Christi, das allezeit in uns zugegen und am Werk ist, vor allem bei
der liturgischen Feier.
3) Auch die
Pflicht der Unterweisung, die sich unmittelbar mit der Liturgie befaßt, ist in
jeder Weise zu betonen. In den Riten selbst sollen, wo es notwendig ist, kurze
Hinweise vorgesehen werden; sie sollen vom Priester oder von dem, der für
diesen Dienst zuständig ist, jedoch nur im geeigneten Augenblick, nach
vorgeschriebenem Text oder in freier Anlehnung an ihn gesprochen werden.
4) Zu fördern
sind eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der höheren Feste, an
Wochentagen im Advent oder in der Quadragesima sowie an den Sonn- und
Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht; in diesem Fall
soll ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs die Feier leiten.
36.
§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten
erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.
§ 2. Da bei der
Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie
nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein
kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem
in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen gemäß den
Regeln, die hierüber in den folgenden Kapiteln im einzelnen aufgestellt werden.
§ 3. Im Rahmen
dieser Regeln kommt es der für die einzelnen Gebiete zuständigen kirchlichen
Autorität zu, im Sinne von Art. 22 § 2 - gegebenenfalls nach Beratung mit den
Bischöfen der angrenzenden Gebiete des gleichen Sprachraumes - zu bestimmen, ob
und in welcher Weise die Muttersprache gebraucht werden darf. Die Beschlüsse
bedürfen der Billigung, das heißt der Bestätigung durch den Apostolischen
Stuhl.
§ 4. Die in der
Liturgie gebrauchte muttersprachliche Übersetzung des lateinischen Textes muß
von der obengenannten für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden.
|