IV. Förderung des Liturgischen Lebens in Bistum und Pfarrei
41.
Im Bischof sehe man den Hohenpriester seiner Herde, von dem das Leben seiner
Gläubigen in Christus gewissermaßen ausgeht und abhängt.
Daher sollen
alle das liturgische Leben des Bistums, in dessen Mittelpunkt der Bischof
steht, besonders in der Kathedralkirche, aufs höchste wertschätzen; sie sollen
überzeugt sein, daß die Kirche auf eine vorzügliche Weise dann sichtbar wird,
wenn das ganze heilige Gottesvolk voll und tätig an denselben liturgischen
Feiern, besonders an derselben Eucharistiefeier, teilnimmt: in der Einheit des
Gebets und an dem einen Altar und unter dem Vorsitz des Bischofs, der umgeben
ist von seinem Presbyterium und den Dienern des Altars35.
42.
Da der Bischof nicht immer und nicht überall in eigener Person den Vorsitz über
das gesamte Volk seiner Kirche führen kann, so muß er diese notwendig in
Einzelgemeinden aufgliedern. Unter ihnen ragen die Pfarreien hervor, die
räumlich verfaßt sind unter einem Seelsorger, der den Bischof vertritt; denn
sie stellen auf eine gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verbreitete
sichtbare Kirche dar. Daher soll das liturgische Leben der Pfarrei und dessen
Beziehung zum Bischof im Denken und Tun der Gläubigen und des Klerus vertieft
werden. Es ist darauf hinzuarbeiten, daß der Sinn für die Pfarrgemeinschaft vor
allem in der gemeinsamen Feier der Sonntagsmesse wachse.
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