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Das Zweite Vatikanische Konzil Ad gentes IntraText CT - Text |
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Kapitel 4: Die Missionare 23. Obwohl jedem Jünger Christi die Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben auszusäen1, beruft Christus der Herr aus der Schar der Jünger immer wieder solche, die er selbst will, damit sie bei ihm seien und er sie zur Verkündigung bei den Völkern aussende2. Deshalb regt er durch den Heiligen Geist, der seine Gnadengaben, wie er will, zum allgemeinen Nutzen austeilt3, im Herzen einzelner die Berufung zum Missionar an und erweckt gleichzeitig in der Kirche Institute4, welche die Pflicht der Evangeliumsverkündigung, die der gesamten Kirche obliegt, gewissermaßen als ihre ureigene Aufgabe auf sich nehmen. Denn durch eine besondere Berufung sind diejenigen gezeichnet, die, im Besitz der erforderlichen natürlichen Anlagen, nach Begabung und Charakter geeignet sind, die Missionsarbeit auf sich zu nehmen5, seien es Einheimische oder Auswärtige: Priester, Ordensleute oder Laien. Ausgesondert zu dem Werk, zu dem sie berufen sind6, gehen sie, von der rechtmäßige Autorität gesandt, in gläubigem Gehorsam hinaus zu jenen, die fern von Christus sind - Diener des Evangeliums, "damit die Heiden als Opfergabe wohlgefällig werden, geheiligt durch den Heiligen Geist" (Röm 15,16). 24. Wenn Gott ruft, muß der Mensch Antwort geben, und zwar so, daß er nicht Fleisch und Blut zu Rate zieht7, sondern sich ganz dem Dienst am Evangelium verschreibt. Eine solche Antwort kann der Mensch nur geben, wenn der Heilige Geist ihn treibt und ihm Kraft gibt. Tritt doch der Gesandte in das Leben und die Sendung dessen ein, der "sich selbst entäußert und Knechtsgestalt angenommen hat" (Phil 2,7). So muß der Missionar bereit sein, sein Leben hindurch zu dem an ihn ergangenen Ruf zu stehen, sich selbst und allem, was er bislang als sein angesehen hat, zu entsagen, um allen alles zu werden8. Wenn er den Völkern die frohe Botschaft verkündet, mache er mit Freimut das Geheimnis Christi, an dessen Stelle er steht, kund. Deshalb habe er in ihm den Mut, so wie es seine Pflicht ist, zu reden9 und sich des Ärgernisses des Kreuzes nicht zu schämen. In der Nachfolge seines Meisters, der sanft und von Herzen demütig war, mache er begreiflich, daß sein Joch nicht drückt und seine Bürde nicht lastet10. Durch ein Leben ganz nach den Evangelium11, in großer Geduld, in Langmut und Güte und in aufrichtiger Liebe12 lege er Zeugnis ab für seinen Herrn, wenn es sein muß bis zur Hingabe des Lebens. Die Kraft und Tapferkeit dazu wird er im Gebet von Gott erlangen, und so wird er erfahren, daß aus aller Prüfung durch Trübsal und bitterste Armut übergroße Freude strömt13. Er sei überzeugt, daß der Gehorsam die besondere Tugend des Dieners Christi ist, der durch seinen Gehorsam das Menschengeschlecht erlöst hat. Damit die Herolde der Frobbotschaft die Gnade, die ihnen geworden ist, nicht geringachten, sollen sie sich täglich im Geist erneuern14. Die Ordinarien und die Oberen aber sollen die Missionare in bestimmten Zeitabständen versammeln, damit sie durch die Hoffnung ihrer Berufung gefestigt und im apostolischen Dienst neu ausgerichtet werden, gegebenenfalls in eigens dazu gegründeten Häusern. 25. Auf seine so hohe Aufgabe muß der künftige Missionar durch eine besondere geistliche und sittliche Formung vorbereitet werden15. Der Missionar muß initiativfreudig sein, beharrlich in der Durchführung von Unternehmen und ausdauernd in Schwierigkeiten. Geduldig und starkmütig muß er Einsamkeit, Ermüdung und Mißerfolge tragen lernen. In geistiger Aufgeschlossenheit und Offenheit des Herzens muß er auf die Menschen zugehen können. Aufgaben, die ihm übertragen werden, wird er bereitwillig annehmen. Selbst fremd anmutenden Bräuchen des Volkes muß er sich ebenso wie neu entstehenden Situationen bereitwilligst anzupassen wissen. In aller Eintracht und in gegenseitiger Liebe wird er mit seinen Mitbrüdern und allen, die sich der gleichen hohen Aufgabe widmen, im Team zusammenarbeiten. So werden sie zusammen mit den Gläubigen ein Abbild der apostolischen Gemeinde bieten und ein Herz und eine Seele sein16. Eine solche Geisteshaltung muß schon in der Zeit der Vorbereitung eifrigst eingeübt und gepflegt und im geistlichen Leben aufbereitet und genährt werden. Von lebendigem Glauben und unerschütterlicher Hoffnung durchdrungen, muß der Missionar ein Mann des Gebetes sein. Er erglühe vom Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit17; er lerne, mit seinen Verhältnissen zufrieden zu sein18. In Opfergesinnung trage er an seinem Leibe das Todesleiden Jesu, damit das Leben Jesu in denen wirksam werde, zu denen er gesandt ist19. Im Eifer für die Seelen bringe er gern Opfer, ja opfere er sich selbst für die Seelen auf20. So wird er "durch seine tägliche Pflichterfüllung in der Liebe zu Gott und zum Nächsten wachsen"21. Auf diese Weise führt er, mit Christus dem Willen des Vaters gehorchend, die Sendung Jesu im Gehorsam gegen die kirchliche Autorität weiter und wirkt am Geheimnis des Heils mit. 26. Die zu den verschiedenen Völkern ausgesandt werden, sollen "durch die Worte des Glaubens und der guten Lehre zu tüchtigen Dienern Christi herangebildet werden" (1 Tim 4,6). Sie schöpfen sie vor allem aus der Heiligen Schrift, indem sie tief in das Geheimnis Christi einzudringen versuchen, dessen Herolde und Zeugen sie sein sollen. Deshalb sind alle Missionare - Priester, Brüder, Schwestern und Laien - entsprechend ihrem Stand vorzubereiten und auszubilden, damit sie den Anforderungen ihrer künftigen Arbeit gerecht werden können22. Ihre wissenschaftliche Ausbildung soll gleich von Anfang an sowohl der Universalität der Kirche als auch der Andersartigkeit der Völker Rechnung tragen. Dieser Grundsatz gilt für alle Disziplinen, die sie auf ihren künftigen Dienst vorbereiten; er gilt aber auch für die übrigen Wissenschaften, in denen sie nutzbringend unterrichtet werden, um eine allgemeine Kenntnis der Völker, ihrer Kulturen und Religionen zu besitzen, die nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart berücksichtigt. Denn wer sich zu einem anderen Volk begeben will, muß dessen Erbe, Sprache und Brauchtum hochachten. Vor allem soll der künftige Missionar sich mit missionswissenschaftlichen Studien befassen, das heißt, er soll die Lehre und die Grundsätze der Kirche bezüglich der Missionstätigkeit kennen; er soll wissen, welche Wege die Boten des Evangeliums im Lauf der Jahrhunderte gegangen sind; er soll die gegenwärtige Missionssituation kennen und die Methoden, die heutzutage als besonders erfolgreich gelten23. Wenn auch diese gesamte Ausbildung vom Geist pastoraler Sorge durchdrungen sein muß, so soll dennoch eine eigene und planmäßige Anleitung zum Apostolat geboten werden, sowohl in der Theorie wie durch praktische Übungen24. Von den Brüdern und Schwestern sollen möglichst viele katechetisch geschult und gut ausgebildet werden, damit sie noch besser im Apostolat mitwirken können. Auch wer auf Zeit Aufgaben der Missionsarbeit übernimmt, soll unbedingt eine entsprechende Vorbildung erwerben. Diese Ausbildungsfächer sollen in den Ländern, in welche die Missionare gesandt werden, so ergänzt werden, daß sie ausführlicher die Geschichte, das gesellschaftliche Gefüge und das Brauchtum der Völker kennenlernen und tieferen Einblick gewinnen in die sittliche Ordnung, die religiösen Vorschriften und die Vorstellungen, die sie sich nach den ihnen heiligen Überlieferungen über Gott, Welt und Mensch zuinnerst gebildet haben25. Ihre Sprachen sollen sie so gründlich erlernen, daß sie sich fließend und gewandt ihrer bedienen können und dadurch leichteren Zugang zu Geist und Herz der Menschen finden26. Außerdem müssen sie in die besonderen pastoralen Erfordernisse gut eingeführt werden. Einige aber sollen an missionswissenschaftlichen Instituten oder sonstigen Fakultäten und Universitäten eine gründlichere Ausbildung erhalten, damit sie Spezialaufgaben wirksamer wahrnehmen27 und den übrigen Missionaren durch ihr Fachwissen Hilfe in der Missionsarbeit leisten können, die zumal in unserer Zeit so viele Schwierigkeiten und Möglichkeiten bietet. Außerdem wäre sehr zu wünschen, daß die regionalen Bischofskonferenzen genügend viele solcher Fachleute zur Verfügung hätten und sich ihres Wissens und ihrer Erfahrung in den schwer zu lösenden Aufgaben ihres Amtes mit Gewinn bedienen könnten. Auch sollte es nicht an Spezialisten fehlen, die die Hilfsmittel der Technik und der Publizistik, deren Bedeutung niemand unterschätzen sollte, vollendet zu handhaben verstehen. 27. Wenn auch dies alles für jeden, der zu den Völkern gesandt wird, unbedingt notwendig ist, kann es doch kaum wirklich von einzelnen erreicht werden. Da auch die Missionsarbeit, wie die Erfahrung beweist, von einzelnen nicht geleistet werden kann, hat die gemeinsame Berufung die einzelnen zu Gemeinschaften vereinigt, in denen sie mit vereinten Kräften zweckentsprechend ausgebildet werden sollen und das Missionswerk im Auftrag der Kirche und auf Geheiß der hierarchischen Autorität durchführen wollen. Diese Institute haben sich ganz oder mit einem Teil ihrer Mitglieder der Missionsarbeit geweiht und seit Jahrhunderten Last und Hitze des Tages getragen. Oft sind ihnen vom Heiligen Stuhl weite Gebiete zur Evangelisation übertragen worden, in denen sie Gott ein neues Volk gesammelt haben: die Ortskirche, die um ihre eigenen Hirten geschart ist. Diesen Kirchen, die sie mit ihrem Schweiß, oft sogar mit ihrem Blut gegründet haben, werden die Institute mit ihrem Eifer und ihrer Erfahrung weiterhin zu Diensten sein und in brüderlicher Zusammenarbeit Seelsorge ausüben oder Sonderaufgaben zum allgemeinen Wohl ausführen. Manchmal werden sie im Bereich einer ganzen Region dringlichere Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Verkündigung des Evangeliums bei Gruppen oder Völkerschaften, die aus bestimmten Gründen die Frohbotschaft noch nicht gehört oder ihr bislang widerstanden haben28. Wo es nötig
ist, werden sie bereit sein, jene, die sich auf Zeit der Missionstätigkeit
widmen wollen, durch ihre Erfahrung vorzubereiten und ihnen zu helfen. Aus all
diesen Gründen und weil es noch viele Völker gibt, die zu Christus geführt
werden müssen, bleiben die Institute vollauf unentbehrlich.
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1 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 21. 2 Vgl. Mk 3,13f. 3 Vgl. 1 Kor 12,11. 4 Unter "Instituten" werden hier Orden, Kongregationen, Institute und Vereinigungen, die in den Missionen arbeiten, verstanden. 5 Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69-71; Pius XII., Enz. Sæculo exeunte, 13. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; ders., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 506. 6 Vgl. Apg 13,2. 7 Vgl. Gal 1,16. 8 Vgl. 1 Kor 9,22. 9 Vgl. Eph 6,19f.; Apg 4,31. 10 Vgl. Mt 11,29f. 11 Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449-450. 12 Vgl. 2 Kor 6,4f. 13 Vgl. 2 Kor 8,2. 14 Vgl. 1 Tim 4,14; Eph 4,23; 2 Kor 4,16. 15 Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448-449; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. Bei der Vorbereitung der Priestermissionare ist auch zu beachten, was im Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius des II. Vat. Konzils festgesetzt worden ist. 16 Vgl. Apg 2,42; 4,32. 17 Vgl. 2 Tim 1,7. 18 Vgl. Phil 4,11. 19 Vgl. 2 Kor 4,10ff. 20 Vgl. 2 Kor 12,15f. 21 II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 41: AAS 57 (1965) 46. 22 Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440; Pius XII., Enz Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. 23 Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448; Dekret der Kongregation für die Glaubensverbreitung, 20. Mai 1923: AAS 15 (1923) 369-370; Pius XII., Enz. Sæculo exeunte, 2. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844. 24 II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Optatam totius, Nr. 19-21: AAS 58 (1966) 725-726; Const. Apost. Sedes Sapientiæ mit den allgemeinen Festlegungen, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 354-365. 25 Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 523-524. 26 Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. 27 Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Juni 1957: AAS 49 (1957) 234. 28 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 10, wo von Personaldiözesen und -prälaturen und dergleichen gehandelt wird: AAS 58 (1966) 1007. |
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