Index: General - Werk | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Das Zweite Vatikanische Konzil
Presbyterorum ordinis

IntraText CT - Text

    • 2. Kapitel: Der priesterliche Dienst
      • II. Die Beziehung der Priester zu anderen
zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen anzuzeigen

II. Die Beziehung der Priester zu anderen

7. Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, daß diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert32. Diese Gemeinschaft bekunden sie vorzüglich bei gelegentlicher Konzelebration, desgleichen bei jeder Eucharistiefeier33. Die Bischöfe sollen darum die Priester, denen in der Weihe die Gabe des Heiligen Geistes verliehen wurde, als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes betrachten34. Dies erklären die liturgischen Dokumente schon seit den frühen Zeiten der Kirche: feierlich erbitten sie bei der Weihe von Gott, daß er über den Priester ausgieße "den Geist der Gnade und des Rates, auf daß er mit reinem Herzen dem Volk beistehe und es leite"35, so wie in der Wüste der Geist des Moses auf die siebzig weisen Männer überging36, "mit deren Hilfe er die ungezählte Volksschar ohne Mühe leitete"37, Wegen dieser Gemeinschaft also im gleichen Priestertum und Dienst sollen die Bischöfe die Priester als ihre Brüder und Freunde betrachten38. Sie seien nach Kräften auf ihr leibliches Wohl bedacht, und vor allem ihr geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen. Denn hauptsächlich auf ihnen lastet die schwere Sorge für die Heiligung ihrer Priester39; deshalb sollen sie die größte Mühe für deren ständige Formung aufwenden40. Sie sollen sie gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient. Um das aber in die Tat umzusetzen, soll in einer den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen angepaßten Form41 ein Kreis oder Rat42 von Priestern geschaffen werden, die das Presbyterium repräsentieren, wobei dessen Form und Normen noch rechtlich zu bestimmen sind. Dieser Rat kann den Bischof bei der Leitung der Diözese mit seinen Vorschlägen wirksam unterstützen. Die Priester aber sollen die Fülle des Weihesakramentes der Bischöfe vor Augen haben und in ihnen die Autorität des obersten Hirten Christus hochachten. Sie schulden ihrem Bischof aufrichtige Liebe und Gehorsam43. Dieser priesterliche Gehorsam, der vom Geist der Zusammenarbeit durchdrungen sein muß, gründet in der Teilnahme am Bischofsamt, die den Priestern durch das Weihesakrament und die kanonische Sendung übertragen wird44. Die Einheit der Priester mit den Bischöfen wird in unseren Tagen um so mehr gefordert, als heute aus vielerlei Gründen das Apostolat notwendigerweise nicht nur verschiedene Formen annimmt, sondern auch die Grenzen einer Pfarrei oder einer Diözese überschreitet. Kein Priester kann abgesondert und als einzelner seine Sendung hinreichend erfüllen, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Priestern, unter Führung derer, die die Kirche leiten.

8. Die Priester, die durch die Weihe in den Priesterstand eingegliedert wurden, sind in inniger sakramentaler Bruderschaft miteinander verbunden. Besonders in der Diözese, deren Dienst sie unter dem eigenen Bischof zugewiesen werden, bilden sie das eine Presbyterium. Trotz ihrer verschiedenen Ämter leisten sie für den Menschen den einen priesterlichen Dienst. Alle werden gesandt, an demselben Werk gemeinsam zu arbeiten, ob sie nun ein Pfarramt oder ein überpfarrliches Amt ausüben, ob sie sich der Wissenschaft widmen oder ein Lehramt versehen, ob sie - wo dies bei Gutheißung durch die zuständige Autorität angebracht erscheint - sogar Handarbeit verrichten und damit selbst am Los der Arbeiter teilhaben oder sich anderen apostolischen oder auf das Apostolat ausgerichteten Werken widmen. In dem einen kommen sie alle überein: in der Auferbauung des Leibes Christi, die besonders in unserer Zeit vielerlei Dienstleistungen und neue Anpassungen erfordert. Deshalb ist es von großer Bedeutung, daß alle, Welt- und Ordenspriester, einander helfen, damit sie stets Mitarbeiter der Wahrheit sind45. Mit den übrigen Gliedern dieses Presbyteriums ist jeder einzelne durch besondere Bande der apostolischen Liebe, des Dienstes und der Brüderlichkeit verbunden. Dies wird schon seit frühen Zeiten in der Liturgie bekundet, wenn die anwesenden Priester aufgefordert werden, dem Neuerwählten zusammen mit dem weihenden Bischof die Hände aufzulegen, und wenn sie einmütig die Heilige Eucharistie zusammen feiern. Die einzelnen Priester sind also mit ihren Mitbrüdern durch das Band der Liebe, des Gebetes und der allseitigen Zusammenarbeit verbunden. So wird jene Einheit sichtbar, durch die nach Christi Willen die Seinen vollkommen eins sein sollten, damit die Welt erkenne, daß der Sohn vom Vater gesandt ist46. Daher mögen die Älteren die Jüngeren wahrhaft als Brüder annehmen und ihnen bei den ersten Arbeiten und Schwierigkeiten ihres Dienstes zur Seite stehen. Ebenso seien sie bemüht, deren - wenn auch von der eigenen verschiedene - Mentalität zu verstehen und ihr Beginnen mit Wohlwollen zu fördern. Die Jungen mögen in gleicher Weise das Alter und die Erfahrung der Älteren achten, mit ihnen Fragen der Seelsorge besprechen und willig zusammenarbeiten. Der Geist der Bruderliebe verpflichtet die Priester, die Gastfreundschaft zu pflegen47, Gutes zu tun und ihre Güter zu teilen48, wobei ihre besondere Sorge den kranken, bedrängten, mit Arbeit überlasteten, den einsamen, den aus ihrer Heimat vertriebenen Mitbrüdern gelten soll sowie denen, die Verfolgung leiden49. Sie sollen sich auch gern und mit Freude treffen, um sich zu erholen, in Erinnerung an die Worte, mit denen der Herr selbst die müde gewordenen Apostel einlud: "Kommt her, ihr allein, an einen einsamen Ort und ruht ein wenig aus" (Mk 6,31). Damit die Priester darüber hinaus im geistlichen Leben und für die Erweiterung ihrer Kenntnisse aneinander Hilfe haben, damit sie besser in ihrem Dienst zusammenarbeiten können und vor Gefahren geschützt sind, die vielleicht dem Einsamen drohen, soll das gemeinsame Leben oder eine Art der Lebensgemeinschaft unter ihnen gefördert werden. Die Formen können, je nach den persönlichen oder seelsorglichen Erfordernissen, verschieden sein. Beispielsweise ist ein Zusammenwohnen möglich, wo die Umstände es gestatten, oder ein gemeinsamer Tisch oder wenigstens ein häufiges und regelmäßiges Zusammenkommen. Hochzuschätzen und achtsam zu unterstützen sind auch Vereinigungen, die nach Prüfung ihrer Satzungen von der zuständigen kirchlichen Autorität durch eine geeignete und entsprechend bewährte Lebensordnung sowie durch brüderliche Hilfe die Heiligkeit der Priester in der Ausübung ihres Dienstes fördern und auf diese Weise dem ganzen Priesterstand dienen möchten. Schließlich werden sich die Priester, aufgrund der gleichen Gemeinschaft im Priestertum, in besonderer Weise denen gegenüber verpflichtet wissen, die unter irgendwelchen Schwierigkeiten leiden; sie sollen ihnen rechtzeitig ihre Hilfe zukommen lassen, wenn nötig auch durch taktvolle Ermahnung. Mit brüderlicher Liebe und großer Herzensgüte sollen sie aber denen zur Seite stehen, die in irgendwelchen Punkten versagt haben; für sie müssen sie sich mit inständigem Gebet bei Gott verwenden und sich ihnen gegenüber stets als wahre Brüder und Freunde erweisen.

9. Wenngleich die Priester des Neuen Bundes aufgrund des Weihesakramentes das so überaus hohe und notwendige Amt des Vaters und Lehrers im Volk und für das Volk Gottes ausüben, so sind sie doch zusammen mit allen Christgläubigen Jünger des Herrn, die dank der Berufung durch Gott seines Reiches teilhaftig geworden sind50. Mit allen nämlich, die wiedergeboren sind im Quell der Taufe, sind die Priester Brüder unter Brüdern51, da sie ja Glieder ein und desselben Leibes Christi sind, dessen Auferbauung allen anvertraut ist52. Die Priester müssen also ihr Leitungsamt so ausüben, daß sie nicht das ihre, sondern die Sache Jesu Christi suchen53. Sie müssen mit den gläubigen Laien zusammenarbeiten und in deren Mitte dem Beispiel des Meisters nachleben, der zu den Menschen "nicht kam, sich bedienen zu lassen, sondern zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösepreis für viele" (Mt 20,28). Die Priester sollen die Würde der Laien und die bestimmte Funktion, die den Laien für die Sendung der Kirche zukommt, wahrhaft anerkennen und fördern. Sie mögen auch mit Bedacht die gebührende Freiheit, die allen im bürgerlichen Bereich zusteht, achten. Sie sollen gern auf die Laien hören, ihre Wünsche brüderlich erwägen und ihre Erfahrung und Zuständigkeit in den verschiedenen Bereichen des menschlichen Wirkens anerkennen, damit sie gemeinsam mit ihnen die Zeichen der Zeit verstehen können. Sie sollen die Geister prüfen, ob sie aus Gott sind54, und die vielfältigen Charismen der Laien, schlichte wie bedeutendere, mit Glaubenssinn aufspüren, freudig anerkennen und mit Sorgfalt hegen. Unter den Gaben Gottes, die sich reichlich bei den Gläubigen finden, verdienen die eine besondere Pflege, die nicht wenige zu einem intensiveren geistlichen Leben anspornen. Ebenso sollen sie vertrauensvoll den Laien Ämter zum Dienst in der Kirche anvertrauen, ihnen Freiheit und Raum zum Handeln lassen, ja sie sogar in kluger Weise dazu ermuntern, auch von sich aus Aufgaben in Angriff zu nehmen55. Endlich leben die Priester mitten unter den Laien, um alle zur Einheit in der Liebe zu führen, "indem sie in Bruderliebe einander herzlich zugetan sind, an Ehrerbietung einander übertreffen" (Röm 12,10). Ihre Aufgabe ist es darum, die verschiedenen Meinungen so in Einklang zu bringen, daß niemand sich in der Gemeinschaft der Gläubigen fremd fühlt. Sie sind die Verfechter des gemeinsamen Wohls, für das sie im Namen des Bischofs Sorge tragen, und zugleich die entschiedenen Verteidiger der Wahrheit, damit die Gläubigen nicht von jedem Wind der Lehre hin und her getrieben werden56. Ihrer besonderen Sorge sind die anvertraut, die die Sakramente nicht mehr empfangen, ja vielleicht sogar vom Glauben abgefallen sind; sie werden es nicht unterlassen, als gute Hirten gerade auch ihnen nachzugehen. Im Blick auf die Bestimmungen über den Ökumenismus57 werden sie auch die Brüder nicht vergessen, die nicht in voller kirchlicher Gemeinschaft mit uns stehen. Nicht zuletzt werden sie auch alle diejenigen sich anvertraut wissen, die Christus nicht als ihren Erlöser anerkennen. Die Christgläubigen aber sollen sich bewußt sein, daß sie ihren Priestern gegenüber in Schuld stehen. Darum mögen sie diesen als ihren Hirten und Vätern in Kindesliebe verbunden sein. Sie sollen an den Sorgen und Nöten ihrer Priester Anteil nehmen und ihnen durch Gebet und Tat nach Kräften helfen, daß sie ihre Schwierigkeiten leichter überwinden und erfolgreicher ihre Aufgaben erfüllen können58.




32 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 35.



33 Vgl. die sog. Constitutio Ecclesiastica Apostolorum XVIII: "Die Presbyter sind die Mitgeweihten und Mitstreiter der Bischöfe": ed. Th. Schermann, Die allgemeine Kirchenordnung I (Paderborn 1914) 26; A. Harnack, Die Quellen der sog. apostolischen Kirchenordnung, T. u. U. II, 5, S. 13, Nr. 18 u. 19; Pseudo-Hieronymus, De Septem Ordinibus Ecclesiæ: "... in der Segnung haben sie mit den Bischöfen an den Geheimnissen Anteil": ed. A. W. Kalff (Würzburg 1937) 45; Isidor v. Sevilla, De Ecclesiasticis Officiis, II c. VII: "Sie stehen der Kirche Christi vor und zusammen mit den Bischöfen bereiten sie den Leib und das Blut, lehren und predigen sie": PL 83, 787.



34 Vgl. Didascalia II, 28, 4: ed. F. X. Funk, 108; Const. Apost. II, 28, 4; 34, 3: ebd. S. 109 u. 117.



35 Const. Apost. VIII., 16, 4: ed. F. X. Funk, I, 523; vgl. Epitome Const. Apost. VI: ebd. II, 80, 3-4; Testamentum Domini: " ... verleihe ihm den Geist der Gnade, des Rates und der Hochherzigkeit, den Geist des Presbyterates ... zum Beistand und zur Leitung deines Volkes im Werk, in der Furcht und in einem reinen Herzen": Übers. I. E. Rahmani (Mainz 1899) 69. Ebenso in: Trad. Apost., ed. B. Botte, La Tradition Apostolique de S. Hippolyte (Münster 1963) 20.



36 Vgl. Num 11,16-25.



37 Pont. Rom., De Ordinatione Presbyterorum, Präfation; die gleichen Worte in den sich schon im Sacramentarium Leonianum, Gelasianum und Gregorianum. Ähnlich in den orientalischen Liturgien: vgl. Trad. Apost.: "... schaue auf diesen deinen Diener und verleihe ihm den Geist der Gnade und des Rates, damit er den Priestern helfe und dein Volk mit einem reinen Herzen leite, so wie du auf das Volk deiner Auserwählung herabgeschaut und dem Moses geboten hast, Presbyter zu erwählen, die du mit deinem Geist erfüllest, den du deinem Knecht verliehen hast", aus der alten lat. Übers. von Verona, ed. B. Botte, La Tradition Apostolique de S. Hippolyte. Essai de reconstruction (Münster 1963) 20; Const. Apost. VIII., 16, 4: ed. F. X. Funk, I, 522, 16-17; Epit. Const. Apost. VI: ed. F. X. Funk, II, 80, 5-7; Testamentum Domini: Übers. I. E. Rahmani (Mainz 1899) 69; Euchologium Serapionis XXVII: ed. F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones II, 190, 1-7; Ritus Ordinationis in ritu Maronitarum: Übers. H. Denzinger, Ritus Orientalium II (Würzburg 1863) 161. Von den Vätern seien genannt: Theodor von Mopsuestia, In 1 Tim. 3,8: ed. Swete, II, 119-121; Theodoret, Quæstiones in Numeros XVIII: PG 80, 369 C - 372 B.



38 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 35.



39 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri primordia, 1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 576; Pius X., Exhortatio ad clerum Hærent animo, 4. Aug. 1908: S. Pii Acta, Bd. IV (1908) 237ff.



40 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 15 u. 16: AAS 58 (1966) 679-681.



41 Nach dem geltenden Kirchenrecht gibt es schon ein Kathedralkapitel als senatus et consilium des Bischofs (CIC, can. 391) oder bei dessen Fehlen ein Kreis von Diözesankonsultoren (CIC, can. 423-428). Solche Institutionen sollen aber nach dem Wunsch (des Konzils) so überprüft werden, daß sie den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen besser entsprechen. Ein derartiger Priesterrat unterscheidet sich ganz klar von jenem Seelsorgsrat, von dem im II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe Christus Dominus, 28. Okt. 1965, Nr. 27, die Rede ist; denn ihm gehören auch Laien an, und ihm obliegen allein die seelsorglichen Aufgaben. Über die Priester als Berater der Bischöfe handeln schon die Didascalia II, 28, 4: ed. F. X. Funk, I, 108; ebenso Const. Apost. II, 28, 4: ed F. X. Funk, I, 109; Ignatius v. Antiochien, Ad Magn. 6, 1: ed. F. X. Funk, I, 194; Ad Trall. 3, 1: F. X. Funk, 204; Origenes, Contra Celsum 3, 30: "Die Presbyter sind Berater oder Ratgeber": PG 11, 957 D - 960 A.



42 Ignatius v. Antiochien, Ad Magn. 6, 1: "Ich ermahne euch, daß ihr euch alles in der Eintracht Gottes zu tun bemüht, unter dem Vorsitz des Bischofs an Gottes Stelle und mit den Presbytern anstelle des Apostelkollegiums, einschließlich der mir so teuren Diakone, die alle mit dem Amt Christi betraut sind, der von Ewigkeit beim Vater war und am Ende (der Zeiten) erschienen ist": ed. F. X. Funk, 195; Ad Trall. 3, 1: "Ebenso sollen alle die Diakone achten wie Jesus Christus, wie auch den Bischof als das Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und ein Apostelkonzil: ohne sie kann man von keiner Kirche reden": F. X. Funk, 204; Hieronymus, In lsaiam II, 3: "Auch wir in der Kirche haben unseren Senat, die Gemeinschaft der Presbyter": PL 24, 61 D.



43 Vgl. Paul VI., Ansprache an die römischen Kurialen und Fastenprediger, 1. März 1965: AAS 57 (1965) 326.



44 Vgl. Const. Apost. VIII., 47, 39: "Die Presbyter ... sollen ohne die Entscheidung des Bischofs nichts tun; ihm ist ja das Volk Gottes anvertraut, und von ihm wird über die Seelen Rechenschaft gefordert": ed. F. X. Funk, 577.



45 Vgl. 3 Joh 8.



46 Vgl. Joh 17,23.



47 Vgl. Hebr 13,1-2.



48 Vgl. Hebr 13,16.



49 Vgl. Mt 5,10.



50 Vgl. 1 Thess 2,12: Kol 1,13.



51 Vgl. Mt 23,8. "In dem Maße wir also Hirten, Väter und Lehrer der Menschen sein wollen, müssen wir uns als ihre Brüder erweisen": Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 647.



52 Vgl. Eph 4,7 u. 16; Const. Apost. VIII., 1,20: "Ebenso soll weder der Bischof gegen die Diakone und Presbyter überheblich sein noch die Presbyter gegen das Volk; denn aus beiden wird die Ordnung der Versammlung (Kirche) deutlich": ed. F. X. Funk, I, 467.



53 Vgl. Phil 2,21.



54 Vgl. 1 Joh 4,1.



55 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 37: AAS 57 (1965) 42-43.



56 Vgl. Eph 4,14. 57 II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio: AAS



57 (1965) 90ff.



58 Vgl. Il. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 37: AAS 57 (1965) 42-43.






zurück - vor

Index: General - Werk | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License