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Das Zweite Vatikanische Konzil
Presbyterorum ordinis

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    • 3. Kapitel: Das Leben der Priester
      • III. Hilfen für das priesterliche Leben
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III. Hilfen für das priesterliche Leben

18. In allen Lebenslagen sollen die Priester die Einheit mit Christus pflegen. Sie erfreuen sich dazu, außer der bewußten Erfüllung ihres Dienstes, allgemeiner und besonderer Mittel, neuer und alter, zu denen der Heilige Geist im Volk Gottes unaufhörlich Anstoß gab und welche die Kirche zur Heiligung ihrer Glieder empfiehlt, ja bisweilen sogar befiehlt54. Aus allen geistlichen Hilfen ragt jene Übung hervor, durch die die Gläubigen vom zweifachen Tisch, der Heiligen Schrift und der Eucharistie, mit dem Wort Gottes genährt werden55. Von welcher Bedeutung ihr häufiger Vollzug für die den Priestern eigene Heiligung ist, weiß jeder. Die Diener der sakramentalen Gnade einen sich Christus, dem Erlöser und Hirten, aufs innigste durch den würdigen Empfang der Sakramente, vor allem durch die häufig geübte sakramentale Buße; durch die tägliche Gewissenserforschung vorbereitet, fördert diese die notwendige Hinwendung des Herzens zur Liebe des Vaters der Erbarmungen gar sehr. Im Licht des durch die Schriftlesung gestärkten Glaubens vermögen sie die Zeichen des göttlichen Willens und die Antriebe seiner Gnade in den verschiedenen Ereignissen des Lebens sorgfältig zu erforschen und können so für ihre im Heiligen Geiste übernommene Sendung von Tag zu Tag empfänglicher werden. Ein bewundernswertes Beispiel solcher Empfänglichkeit haben sie stets in der seligen Jungfrau Maria vor sich, die, vom Heiligen Geist geführt, sich selbst ganz dem Geheimnis der Erlösung der Menschen weihte56. Diese Mutter des höchsten und ewigen Priesters, die Königin der Apostel und Schützerin ihres Dienstes, sollen die Priester mit kindlicher Ergebung und Verehrung hochschätzen und lieben. Zur treuen Erfüllung ihres Dienstes soll ihnen die tägliche Zwiesprache mit Christus dem Herrn in Besuchung und persönlicher Andacht der Heiligsten Eucharistie Herzenssache sein. Gern sollen sie sich für Tage geistlicher Zurückgezogenheit frei machen und die geistliche Führung hochschätzen. Auf vielfache Weise, vor allem durch das bewährte innere Gebet und frei zu wählende verschiedene Gebetsarten, suchen und erbitten die Priester von Gott inständig jenen Geist echter Anbetung, durch den sie sich zugleich mit dem ihnen anvertrauten Volk innig Christus, dem Mittler des Neuen Bundes, einen und so in der Gnade der Kindschaft rufen können: "Abba, Vater" (Röm 8,15).

19. Die Priester werden vom Bischof bei der Priesterweihe ermahnt, daß sie "in der Wissenschaft erfahren" seien und ihre Lehre "eine geistliche Arznei für das Volk Gottes sei"57. Die Wissenschaft eines Dieners am Heiligen aber muß eine heilige sein; denn sie wird heiliger Quelle entnommen und ist auf ein heiliges Ziel hingeordnet. Deshalb wird sie vor allem aus der Lesung und Betrachtung der Heiligen Schrift geschöpft58, aber auch durch das Studium der Kirchenväter, der Kirchenlehrer und anderer Urkunden der Überlieferung mit Frucht gefördert. Um auf die von den heutigen Menschen erörterten Fragen die rechte Antwort zu geben, sollen die Priester ferner die Dokumente des kirchlichen Lehramtes und besonders die der Konzilien und der Päpste gut kennen sowie die besten und anerkannten theologischen Schriftsteller zu Rat ziehen. Da aber heute die weltliche Wissenschaft wie auch die heiligen Wissenschaften immer neue Fortschritte machen, sind die Priester anzueifern, ihre religiösen und allgemeinbildenden Kenntnisse in geeigneter Weise zu vervollständigen und sich so besser auf ein Gespräch mit ihren Zeitgenossen vorzubereiten. Damit die Priester um so williger den Studien obliegen und sich gründlicher die Methoden der Evangelisation und des Apostolates aneignen, sollen ihnen in jeder Weise geeignete Hilfsmittel bereitgestellt werden. Dazu gehören, entsprechend den Bedingungen eines Landes, die Veranstaltungen von Kursen oder Kongressen, die Errichtung von Zentren für pastorale Studien, der Aufbau von Bibliotheken und eine angemessene Leitung durch geeignete Persönlichkeiten. Außerdem sollen die Bischöfe einzeln oder gemeinsam nach geeigneteren Möglichkeiten suchen, daß alle ihre Priester regelmäßig, vor allem aber wenige Jahre nach der Priesterweihe59, einen Kurs besuchen, der ihnen Gelegenheit bietet sowohl zur besseren Kenntnisnahme der Seelsorgsmetboden und der theologischen Wissenschaft wie auch zur Stärkung ihres geistlichen Lebens und für einen seelsorglichen Erfahrungsaustausch mit ihren Brüdern60. Durch solche und ähnliche geeignete Einrichtungen soll jungen Pfarrern und denen, die neu in die Seelsorge eintreten oder die in eine andere Diözese oder ein anderes Land geschickt werden, sorgfältig Hilfe geboten werden. Endlich sollen die Bischöfe dafür Sorge tragen, daß einige sich einem vertieften Studium der heiligen Wissenschaften widmen, damit es nie an geeigneten Lehrern für die Ausbildung der Kleriker mangelt, damit ferner den übrigen Priestern und Gläubigen bei der Erwerbung des ihnen notwendigen Wissens eine Hilfe zur Verfügung gestellt und ein für die Kirche durchaus notwendiger gesunder Fortschritt in den heiligen Disziplinen gefördert wird.

20. Die Priester, die, dem Dienst Gottes geweiht, das ihnen übertragene Amt erfüllen, haben Anspruch auf eine gerechte Entlohnung; denn "jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert" (Lk 10,7)61, und "der Herr hat angeordnet, daß jene, die das Evangelium verkünden, auch vom Evangelium leben" (1 Kor 9,14). Falls nicht anderweitig eine gerechte Entlohnung der Priester sichergestellt ist, sind darum die Gläubigen selbst, zu deren Besten die Priester ja arbeiten, in einer echten Verpflichtung gehalten, dafür Sorge zu tragen, daß den Priestern das zu einem ehrbaren und würdigen Leben Notwendige gegeben werden kann. Die Bischöfe aber müssen die Gläubigen an diese ihre Verpflichtung mahnen und Richtlinien ausarbeiten lassen - sei es jeder für seine Diözese oder, besser, mehrere zugleich für ein gemeinsames Gebiet -, durch die für eine angemessene Entlohnung derer, die im Dienst am Volke Gottes irgendein Amt verwalten oder verwaltet haben, gesorgt wird. Die Entlohnung des einzelnen, die sowohl auf die Natur des Amtes wie auf die örtlichen und zeitlichen Umstände Rücksicht nimmt, muß grundsätzlich für alle die gleiche sein, die in denselben Verhältnissen leben; sie sei ihrer Stellung angemessen und gewähre ihnen außerdem die Möglichkeit, nicht nur eine pflichtgemäße Entlohnung derer vorzusehen, die den Priestern dienen, sondern auch von sich aus die Armen in einem gewissen Umfang zu unterstützen; denn der Dienst an den Armen stand in der Kirche von Anfang an hoch in Ehren. Diese Entlohnung sei außerdem so, daß sie den Priestern gestattet, jährlich den verdienten und notwendigen Urlaub zu nehmen; die Bischöfe müssen für dessen Ermöglichung sorgen. Die erste Bedeutung freilich muß dem Amt, das die geweihten Diener ausüben, zugemessen werden. Deshalb soll das sogenannte Benefizialsystem aufgegeben oder wenigstens so reformiert werden, daß der Benefiziumsteil oder das Recht auf die aus der Übergabe des Amtes fließenden Einkünfte als zweitrangig gilt und der erste Platz im Recht dem kirchlichen Amt selbst eingeräumt wird; deshalb muß künftig jegliches ständig übertragene Amt so verstanden werden, daß es zur Erfüllung eines geistlichen Zweckes verliehen ist.

21. Man soll stets das Beispiel der Gläubigen der Urgemeinde von Jerusalem vor Augen haben, in der "ihnen alles gemeinsam war" (Apg 4,32) und "einem jeden gegeben wurde, was er nötig hatte" (Apg 4,35). Es ist deshalb höchst angemessen, wenigstens in Gebieten, in denen die Entlohnung des Klerus ganz oder zum Teil von den Gaben der Gläubigen abhängt, daß die zu diesem Zweck gegebenen Gelder bei einer bestimmten Diözesanstelle gesammelt werden, deren Verwaltung der Bischof hat, unter Beiziehung einiger delegierter Priester und, wo es geraten erscheint, von wirtschaftlich sachverständigen Laien. Es ist auch zu wünschen, daß außerdem in den einzelnen Diözesen oder Gebieten, soweit möglich, ein gemeinsamer Fonds angelegt wird, durch den die Bischöfe Verpflichtungen gegenüber anderen, die im Kirchendienst stehen, genügen und die verschiedenen Diözesanbedürfnisse befriedigen können; daraus sollen auch reichere Diözesen ärmere unterstützen, damit ihr Überfluß deren Mangel abhelfe62. Dieses gemeinsame Vermögen muß in erster Linie aus den Gütern angelegt werden, die aus den Gaben der Gläubigen stammen, aber auch aus anderen Quellen, die vom Recht zu bestimmen sind. Bei den Völkern, in denen die soziale Vorsorge zugunsten des Klerus noch nicht genügend geordnet ist, sollen ferner durch die Bischofskonferenzen, unter Beobachtung der kirchlichen und zivilen Gesetze, entweder Einrichtungen auf Diözesanebene, die auch untereinander zusammengeschlossen sein können, oder Einrichtungen für verschiedene Diözesen zusammen geschaffen oder eine Vereinigung für das ganze Gebiet gegründet werden, durch die unter Aufsicht der Hierarchie genügend für ausreichende Rücklagen und sogenannte Krankenversicherung wie auch für den gebührenden Unterhalt der kranken, invaliden und alten Priester gesorgt wird. Die Priester aber sollen eine solche Einrichtung nach ihrer Gründung, angeregt vom Geist brüderlicher Solidarität, unterstützen, an der Last der anderen teilnehmen63 und dürfen dabei zugleich das Wissen haben, daß sie so ohne Angst vor der Zukunft, fröhlichen Sinnes, gemäß dem Evangelium, die Armut pflegen und sich ganz dem Heil der Seelen hingeben können. Die Verantwortlichen aber mögen sich darum kümmern, daß gleichartige Institute der verschiedenen Nationen sich zusammenschließen, um so größere Bedeutung und weitere Verbreitung zu erlangen.
 
 




54 Vgl. CIC, can. 125ff.



55 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ caritatis, Nr. 6: AAS 58 (1966) 705; Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. 21: AAS 58 (1966) 827f.



56 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 65: AAS 57 (1965) 64-65.



57 Pont. Rom., Die Priesterweihe.



58 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. 25: AAS 58 (1966) 829.



59 Dieser Kurs ist nicht mit dem gleich nach der Priesterweihe vorgesehenen Pastoralkurs identisch, über den das Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 22: AAS 58 (1966) 726f., handelt.



60 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 17: AAS 58 (1966) 681.



61 Vgl. Mt 10,10; 1 Kor 9,7; 1 Tim 5,18.



62 Vgl. 2 Kor 8,14.



63 Vgl. Phil 4,14.






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